Zentrale Ethikkommission
Um Forschende in diesem Spannungsfeld zu unterstützen, hat die Universität Kassel eine zentrale Ethikkommission eingesetzt, die auf Antrag Forschungsvorhaben aus ethischer Sicht prüft und sicherheitsrelevante Forschungsrisiken bewertet.
In einem Video stellen wir die Arbeit der Kommission vor.
Sitzungen der zentralen Ethikkommission (FB 02, 06-16, KHK):
Do, 31. Oktober 2024
Do, 30. Januar 2025
Bitte beachten Sie die Fristen: Anträge müssen spätestens 4 Wochen vor einer Sitzung per E-Mail an die Geschäftsstelle der zentralen Ethikkommission gesendet werden.
Prüfung für eine Begutachtung durch die zentrale Ethikkommission
Für eine ethische Bewertung Ihres Vorhabens müssen Forschende der Universität Kassel aus den Fachbereichen 02, 06-16 und der Kunsthochschule zunächst ein Self-Assessment ausfüllen, welches Sie hier herunterladen können.
Bitte senden Sie der Geschäftsstelle der zentralen Ethikkommission die ausgefüllte Version zu. Sie erhalten im Anschluss eine Auswertung sowie weitere Informationen. Sofern eine Begutachtung erforderlich ist, erhalten Sie auf diesem Weg auch den Antragsvordruck.
Kontakt zur Geschäftsstelle
Bitte senden Sie uns das ausgefüllte Formular an:
ethikkommission[at]uni-kassel[dot]de
Antragsverfahren
Anträge an die Kommission können bis 4 Wochen vor einem regulären Sitzungstermin der Geschäftsstelle in elektronischer Form per E-Mail zugeleitet werden. Die Sitzungstage finden Sie oben auf dieser Seite. Bitte berücksichtigen Sie die Einreichungsfrist, die 4 Wochen vor einem Termin liegt!
Ein Antrag gilt als eingereicht, sobald alle Unterlagen vollständig sind. Die Liste der erforderlichen Dokumente zur Einreichung finden Sie im Antrag.
Eine Rückmeldung an die Antragstellenden erfolgt bis spätestens 6 Wochen nach der Begutachtung durch die Kommission.
Video: Die zentrale Ethikkommission und Anforderungen zu Forschungsethik an der Universität Kassel
Das Video ist nur intern verfügbar. Bitte melden Sie sich mit Ihrer uk-Nummer an, um die Präsentation anzusehen.
Zusammensetzung der zentralen Ethikkommission
Die zentrale Ethikkommission besteht aus sieben Mitgliedern. Davon gehören fünf Mitglieder der Gruppe der Hochschullehrenden und zwei Mitglieder der Gruppe des wissenschaftlichen Mittelbaus an. Für jedes Mitglied ist eine Stellvertretung berufen worden.
Mitglieder der zentralen Ethikkommission
- Prof. Dr. Gerrit Hornung, FB 07 (Vorsitz)
- Prof. Dr. Kerstin Jürgens, FB 05
- Prof. Dr. Angela Francke, FB 14
- Prof. Dr. Petra Freudenberger-Lötz, FB 02
- Prof. Dr. Judy Simon, FB 11
- Dr. Samuel Greef, FB 05
- apl. Prof. Dr. Rüdiger Schaldach, CESR
Stellvertretende Mitglieder
- Prof. Dr. Stefan Gold, FB 07
- Prof. Dr. Jörn Lamla, FB 05
- Prof. Dr. Gabu Heindl, FB 06
- Prof. Dr. Agnieszka Komorowska, FB 02
- Prof. Dr. Ute Knierim, FB 11
- Dr. Marlene Batzke, CESR
- Boris Kulig, FB 11
Allgemeine Hinweise und Leitlinien
- Wissenschaftsfreiheit und Wissenschaftsverantwortung (DFG und Leopoldina) - PDF 813,23 KB (öffnet neues Fenster)
- Forschungsethische Grundsätze und Prüfungsverfahren in den Sozial- und Wirtschaftswissenschaften (RatSWD) - PDF 819,20 KB (öffnet neues Fenster)
- Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis - PDF 897,09 KB (öffnet neues Fenster)
- Datenerhebung mit neuer Informationstechnologie. Empfehlungen zu Datenqualität und -management, Forschungsethik und Datenschutz. RatSWD Output 6 (6). Berlin, Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD) (öffnet neues Fenster)
- Grundlagen und Informationen der Datenschutzbeauftragten an der Universität Kassel
- Handreichung zum Umgang mit der Kenntnisnahme von Straftaten in einem Forschungsprozess - PDF 1,33 MB (öffnet neues Fenster)