Informationen für Lehrende
Beauftragsverfahren
für Vertretungs- und Gastprofessor:innen sowie Gastdozent:innen /-wissenschaftler:innen
Um den Fachbereichen frühzeitig die für die Semestervorbereitungen erforderliche Planungssicherheit geben zu können, wird für jedes Sommersemester und jedes Wintersemester eine entsprechende Semesterplanung für Vertretungs- und Gastprofessor:innen erstellt und im Präsidium mit entsprechenden zeitlichen Vorlauf abschließend beraten.
Die Anträge der Fachbereiche sind jeweils bis zum 10.05 eines Jahres für das Wintersemester und bis zum 10.11 eines Jahres für das Sommersemester an die Präsidentin zu stellen. Dem Antrag ist eine Begründung beizufügen, aus der ersichtlich wird, ob es sich bei der Beantragung um eine Vertretungs- oder Gastprofessur handelt.
Bei einem Antrag zur Vergabe einer Vertretungsprofessur muss beachtet werden, dass die freien – nicht vertretenen – Professor:innenstellen eines Fachbereichs bei der Vergabe der Lehrauftragsmittel Berücksichtigung finden. Hierbei wird ein Betrag von 7.500 € jährlich (pro Semester 3.750 €) je freie Professor:innenstelle zugewiesen.
Vertretungsprofessuren dienen zur Wahrnehmung einer vakanten Professor:innenstelle in Forschung, Lehre, Studienberatung und Prüfung. Von einer Vertretungsprofessur kann Gebrauch gemacht werden, wenn die Aufgaben vom vorhandenen Personal oder durch Lehraufträge nicht erfüllt werden können.
Die mit einer Vertretungsprofessur Beauftragten müssen die Einstellungsvoraussetzungen nach § 62 des Hessischen Hochschulgesetzes erfüllen.
Die Beauftragung für die Vertreter:innen einer Professur kann für maximal 4 Semester ausgesprochen werden. Die Beauftragung erfolgt in der Regel für die Vorlesungszeit eines Semesters.
Die übernommene Lehrverpflichtung entspricht der einer Professorin/eines Professors gemäß der jeweils geltenden Lehrverpflichtungsverordnung an Hochschulen des Landes.
Die Gastprofessuren dienen zur Ergänzung des Lehrangebotes. Die Beauftragten müssen die Einstellungsvoraussetzungen nach § 62 des Hessischen Hochschulgesetzes erfüllen. Die Beauftragung erfolgt in der Regel für die Vorlesungszeit eines Semesters.
Die übernommene Lehrverpflichtung entspricht der einer Professorin/des eines Professors gemäß der jeweils geltenden Lehrverpflichtungsverordnung an Hochschulen des Landes.
Das Präsidium stellt für ausländische Gastdozent:innen/-wissenschaftler:innen finanzielle Mittel bereit. Anträge sind an die Abteilung für Entwicklungsplanung, Referat für Internationalisierung und Internationale Kooperationen zu stellen. Nach dortiger Prüfung werden die benannten Personen angeschrieben und an die Universität Kassel eingeladen. Voraussetzung ist eine Einbindung der Gastdozent:innen/-wissenschaftler:innen in die Lehre mit einem Umfang von mindestens 6 Semesterwochenstunden für die Dauer des Aufenthaltes.
Anträge an das ICDD
Anträge für Gastprofessuren, die zu Lehr- und Forschungsaufenthalten im International Center for Development and Decent Work (ICDD) mit einer Förderung durch den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) an die Universität Kassel eingeladen werden sollen, sind an das ICDD zu richten. Nach entsprechender Prüfung werden die benannten Personen eingeladen. Hierbei ist im Vorfeld zu beachten, dass eine Arbeitsaufnahme an der Universität Kassel erst mit Erteilung eines entsprechenden Visums mit einer Arbeitsgenehmigung als Gastwissenschaftler:in erfolgen kann. Die Visaerteilung ist zwingend vor Einreise nach Deutschland mit einer deutschen Auslandsvertretung abzuklären.