Der Sicherheitsbeauftragte ist ehrenamtlich tätig und soll in seinem Zuständigkeitsbereich den Unternehmer und seine Führungskräfte bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten unterstützen (DGUV Information 211-021, Der Sicherheitsbeauftragte).
Sicherheitsbeauftragte unterstützen somit die Fachvorgesetzten bei der Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes und informieren über festgestellte Sicherheitsprobleme. Insbesondere achten Sie darauf, dass die vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und persönlichen Schutzausrüstungen ordnungsgemäß benutzt werden und machen auf Unfall- und Gesundheitsgefahren aufmerksam.
Ein Fachkundenachweis ist für die Beauftragtentätigkeit nicht erforderlich. Die Unfallkasse bietet jedoch kostenfreie Fortbildungen an.