Persönliche Schutzausrüstung

Bestellung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA)

Die Beschaffung der PSA erfolgt über den WPS-Katalog. Die Kosten für die Beschaffung müssen von den Fachgebieten, Abteilungen, Arbeitsgruppen oder Einrichtungen übernommen werden.

Bekleidung

Im WPS-Katalog finden Sie u.a. den Produktkatalog der Fa. Engelbert Strauss GmbH & Co KG.
Es besteht bei Engelbert Strauss die Möglichkeit, verschiedene Bekleidung oder Laborkittel mit dem Logo der Uni Kassel versehen zu lassen.
Bitte im Freitext eingeben: Transferdruck, Uni Logo, Preis/Transferdruck: 8,35 €

Fußschutz

Sicherheitsschuhwerk dient dazu, die Füße vor Verletzungen zu schützen. Für sehr viele Tätigkeiten ist es erforderlich, an die Gefährdungssituation angepasstes Sicherheitsschuhwerk zu tragen. Bei der Beschaffung sollte in jedem Fall bedacht werden, dass die Träger die Schuhe meist den ganzen und dann auch jeden Arbeitstag tragen müssen. Nähere Informationen dazu finden sich in der DGUV Regel 112–991 „Benutzung von Fuß-und Knieschutz“.

Sicherheitsschutz, z.B. der Fa. uvex, können über den WPS-Katalpg bestellt werden.

Fußschutz, orthopädisch

Sicherheitsschuhe sind zertifiziert und dürfen zum Erhalt des ausgewiesenen Schutzes nicht verändert werden. Daher muss gemäß der DGUV Regel 112–991 jede orthopädische Anpassung an Sicherheitsschuhen separat baumustergeprüft werden. Das Tragen von privaten Einlagen in Sicherheitsschuhen, ist demzufolge nicht zulässig! Bei Bedarf einer orthopädischen Einlage oder einer orthopädischen Änderung des Sicherheitsschuhs ist eine fachärztliche Empfehlung mit Begründung eines Orthopäden oder der Betriebsärztin/ des Betriebsarztes notwendig. Nach Maßgabe der Untersuchung erfolgt die Kostenübernahme für orthopädisch angepasste Sicherheitsschuhe durch das jeweilige Fachgebiet / die jeweilige Gruppe. Orthopädische Schuhzurichtungen und Komfort-Maßeinlagen sind für die meisten Sicherheitsschuhe der uvex safety group zertifiziert.

Zur Kaufberatung wenden Sie sich bitte an Gruppe VC –Arbeitssicherheit & Umweltschutz.

Hautschutz

Die Haut ist bei der Arbeit vielfältigen Belastungen ausgesetzt.
Hauterkrankungen gehören daher zu den häufigsten Erkrankungen an Arbeitsplätzen. Durch den regelmäßigen Umgang mit reizenden oder ätzenden Gefahrstoffen, durch mechanische Einwirkungen, Kälte- und Feuchtarbeit, UV-Strahlung aber auch längeres Tragen von feuchtigkeitsdichten Handschuhen kann die Haut geschädigt werden.

Im Hautschutzplan sind die zum Schutz der Haut anzuwendenden Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemittel aufgeführt. Er ist den Beschäftigten als Aushang bekannt zu geben.
Der Inhalt des Hautschutzplans sollte Bestandteil der regelmäßigen Unterweisung sein.

Augen-und Gesichtsschutz

Ein Augenschutz schützt die Augen vor mechanischen, chemischen, biologischen, elektrischen und thermischen aber auch vor witterungs-und strahlungsbedingten Gefährdungen. Häufig ist der Augenschutz mit einem Gesichtsschutz kombiniert, weil die Gefahren für die Augen auch das ganze Gesicht betreffen können oder nur so ein wirkungsvoller Schutz möglich ist. Weitere Informationen dazu finden sich auch in der DGUV-Regel 112–992 „Benutzung von Augen-und Gesichtsschutz.“Welche Art von Schutz erforderlich ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.

Schutzbrillen, optisch korrigiert

Bei Bedarf eines optisch korrigierten Augenschutzes muss eine Untersuchung durch die Betriebsärztin / den Betriebsarzt erfolgen. Mit der ausgestellten Bescheinigung kann ein optisch korrigierter Augenschutz angefertigt werden. Bei Fragen nehmen Sie Kontakt mit der Gruppe VC –Arbeitssicherheit & Umweltschutz auf.

Die Beschaffung erfolgt adäquat zur Beschaffung von Bildschirmarbeitsplatzbrillen.

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