Sprachnachweise und Sprachtests

Für die Bewerbung auf einen Studienplatz an einer ausländischen Hochschule oder ein Stipendium müssen Sprachkenntnisse häufig durch einen Sprachnachweis oder Sprachtest nachgewiesen bzw. erfasst werden. Wie der Nachweis erbracht werden soll, entnehmen Sie bitte der entsprechenden Ausschreibung. 

Für die meisten Stipendienprogramme benötigen Sie einen Sprachnachweis. Anhand eines standardisierten Formulars können Sie sich Ihre Kenntnisse der Unterrichtssprache/Landessprache bescheinigen lassen. Dabei wird in der Regel das Hörverstehen, Sprechen, Schreiben und Leseverstehen in der Fremdsprache beurteilt.

An der Universität Kassel können Sie den Test für diesen Sprachnachweis beim Internationalen <link http: www.uni-kassel.de sprz _blank>Studienzentrum/Sprachenzentrum absolvieren.
Termine erfragen Sie bitte im Geschäftszimmer des Sprachenzentrums (Mo-Fr 9-11 Uhr; Tel. 0561-804 3689) oder, sofern Sie Studierende/r des Fachbereichs 02 (Sprach- und Literaturwissenschaften) sind, sich an einen der Lektoren/Lektorinnen des Fachbereichs 02 wenden.

Viele Hochschulen im Ausland verlangen, dass die Sprachkenntnisse durch einen anerkannten Sprachtest nachgewiesen werden. Diese Tests werden durch verschiedene Institutionen in Deutschland angeboten und sind kostenpflichtig.
Welchen Test Sie für Ihre Bewerbung ablegen müssen, erfahren Sie aus den Bewerbungsunterlagen oder auf der Website der Gasthochschule.

Zu den bekanntesten Sprachtest gehören folgende:

  • <link http: www.ets.org toefl _self>TOEFL (Test of English as a Foreign Language)
  • <link http: www.ielts.org _self>IELTS (International English Language Testing System)