Förderung von Auslandssaufenthalten
Promovierte Nachwuchswissenschaftler*innen der Universität Kassel (Tenure-Track-Professor*innen, Nachwuchsgruppenleitungen, Postdoktorand*innen, Habilitand*innen) können für eine Teilnahme an Forschungsreisen, Konferenzreisen, Workshops oder Aufenthalten bei Mentor*innen eine finanzielle Unterstützung beantragen.
Erforderliche Unterlagen:
- Beschreibung der Ziele des Aufenthaltes und des erwarteten Beitrags für die persönliche Karriereentwicklung (max. 2 Seiten)
- Arbeitsplan für den Aufenthalt
- Lebenslauf
- Ggf. Einladungsschreiben der ausländischen Institution/eine*r ausländischen Mentor*in
- Bei Workshops/Konferenzreisen: Nachweis einer aktiven Rolle oder Erläuterung, warum Aufenthalt dennoch essentiell ist
- Kurze Erläuterung, warum der Aufenthalt ohne die Förderung nicht wie geplant stattfinden könnte
Die Förderung umfasst eine Reisekosten- und Aufenthaltspauschale sowie ggf. die anteilige Übernahme von Teilnahmegebühren in Anlehnung an den DAAD Förderumfang (max. 80 % der möglichen DAAD Förderung. Die Höchstgrenze für eine Förderung beträgt 3000 Euro pro Antrag. Es kann max. ein Aufenthalt pro Kalenderjahr gefördert werden.
Antragsfrist: jederzeit, mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Aufenthalt
Kontakt
Bewerbungen können auf Deutsch oder Englisch per E-Mail eingereicht werden.
Bitte Bewerbungen immer an beide Ansprechpartner*innen senden!
Lisa Büchele
Abteilung Entwicklungsplanung
Referat für Internationalisierung und Internationale Kooperationen
lisa.buechele@uni-kassel.de
Telefon +49 561 804-3086
Simon Braisz
Abteilung Entwicklungsplanung
Referat für Internationalisierung und Internationale Kooperationen
braisz@uni-kassel.de
Telefon +49 561 804-1979