Erasmus+ Personalmobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)

Erasmus+ ermöglicht allen Mitarbeitenden der Universität Kassel Fort- und Weiterbildungen im Ausland durchzuführen. Förderfähig sind Aufenthalte in den Erasmus-Programmländern (EU-Staaten + Island, Liechtenstein, Mazedonien, Türkei) und in ausgewählten Erasmus-Partnerländern (Erasmus+ weltweit).
Allgemeine Informationen rund um das Erasmus+ Programm finden Sie hier.
Aktuelle Informationen zum Brexit finden Sie hier.
- berufliche und persönliche Weiterentwicklung
- Pflege und Intensivierung der Zusammenarbeit mit Partnerhochschulen
- Verbesserung interkultureller und sprachlicher Kompetenzen
- Erfahrungsaustausch
- Internationalisierung der Universität Kassel
Förderfähige Maßnahmen
- Staff Training Weeks an Hochschulen im europäischen Ausland
- die Teilnahme an Sprachkursen, -trainings sowie Seminaren und Workshops
- die Teilnahme an sonstigen Fort- und Weiterbildungen (nach Absprache)
- Hospitationen/Job Shadowing
Nicht förderfähig sind:
- Forschungsaufenthalte
- Besuche, die ausschließlich der Anbahnung neuer Kooperationen dienen
- Teilnahme an Konferenzen
Der Hochschulkoordinator berät Sie gerne, ob Ihr Weiterbildungsvorhaben förderfähig ist.
Das International Office informiert regelmäßig über aktuelle Angebote per E-Mail. Für die Aufnahme in den Verteiler wenden Sie sich bitte an erasmus@uni-kassel.de.
Förderfähige Personen
Förderberechtigt sind Mitarbeitende aller Bereiche der Universität Kassel. Vom Auszubildenden bis zum Präsidenten.
Förderfähige Länder
Alle EU-Staaten + Island, Liechtenstein, Mazedonien und die Türkei. Das Zielland darf nicht das Land sein, indem der/die Geförderte seinen/ihren Hauptwohnsitz hat.
Dauer
Die Auslandsaufenthalte müssen mindestens zwei Arbeitstage umfassen (max. eine Woche). Ausnahmen sind möglich und mit dem Erasmus-Hochschulkoordinator zu besprechen.
Wiederholte Förderung
Eine Wiederholte Förderung ist möglich. Mitarbeitende, die bisher noch nicht teilgenommen haben, werden vorrangig gefördert.
Die Berechnung Ihres finanziellen Ausgleichs erfolgt nicht nach dem Hessischen Reisekostengesetz (HRKG), sondern anhand von EU-Pauschalen, die sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern orientieren.
Es gelten diese festen Tagessätze für verschiedene Ländergruppen.
Es können nur Tage gefördert werden, an denen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Mobilitätsmaßnahme stattfinden. Maßgeblich ist ein Nachweis durch eine am Ende des Aufenthalts ausgestellte Bescheinigung der Gasthochschule/des Unternehmens mit Beginn und Ende des Aufenthaltes. Zudem wird pro Aufenthalt ein Reisetag in Höhe eines Tagessatzes bezuschusst.
Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden.
Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Beträge:
Einfache Entfernung gem. Distanzrechner | Betrag (Stückkosten) pro Teilnehmer (= Hin- und Rückfahrt) | Green Travel* |
---|---|---|
< 100 km | entfällt | - |
100 - 499 km | 180€ | 210€ |
500 - 1.999 km | 275€ | 320€ |
2.000 - 2.999 km | 360€ | 410€ |
3.000 - 3.999 km | 530€ | 510€ |
4.000 - 7.999 km | 820€ | - |
8.000 km und mehr | 1.100€ | - |
*Green Travel: Teilnehmende, die den Hauptteil der Reise zur Gastinstitution mit emissionsarmen Verkehrsmitteln wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften zurücklegen, erhalten einen zusätzlichen Fahrtkostenzuschuss. Es können u.U. auch zusätzliche Reisetage (bis zu 4 Tagen) finanziert werden. Bitte sprechen Sie uns an, falls dies auf Sie zutrifft.
Eventuell anfallende Kurs- bzw. Teilnahmegebühren werden nicht separat gefördert, können aber aus den Pauschalen beglichen werden.
Sonderförderung
Mitarbeitende mit Behinderung (Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50) können beim International Office Sondermittel für auslandsbedingte Mehrkosten beantragen. Die Anträge sollten mindestens drei Monate vor Antritt des Auslandsaufenthalts im International Office eingereicht werden.
Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Schritt 1: Kontakt zur gastgebenden Einrichtung herstellen
Jede/-r Teilnehmende nimmt eigenständig Kontakt zur gewünschten Gasthochschule auf und bespricht das Besuchsvorhaben. Erst nach Erteilung einer schriftlichen Zusage durch die aufnehmende Einrichtung, kann eine Anmeldung für eine Förderung durch Erasmus+ erfolgen. Vor der Kontaktaufnahme zur Gasthochschule kann die Mittelverfügbarkeit im International Office der Universität Kassel erfragt werden.
Schritt 2: Bewerbung
Ausfüllen des Online-Bewerbungsformulars.
Bewerbungsfrist: Es gibt keine Bewerbungsfrist. Die Mittel werden laufend vergeben. Die Förderzusage ist abhängig von den zur Verfügung stehenden Mitteln und der Anzahl an Bewerbungen.
Schritt 3: Kontaktaufnahme durch das International Office
Die/der Teilnehmende erhält per E-Mail eine verbindliche Rückmeldung seitens des International Office. Die E-Mail enthält darüber hinaus alle erforderlichen Dokumente und Informationen zum weiteren Ablauf.
Schritt 4: Einreichung der erforderlichen Dokumente
Vor der Mobilität sind drei Dokumente einzureichen: Grant Agreement, Mobility Agreement und eine Kopie des Dienstreiseantrags. Das Mobility Agreement und das Grant Agreement erhalten Sie per E-Mail. Der Dienstreiseantrag ist über das ESS-System zu stellen. Anschließend bitte eine Kopie des Antrages (Simulation) an das Erasmus-Büro senden.
Wichtig: Alle Beschäftigten und Beamten benötigen nach derzeitiger Rechtsprechung eine A1/E101-Bescheinigung, sobald sie auf dienstliche Veranlassung grenzüberschreitend innerhalb der EU, des EWR, der Schweiz oder in einem der Staaten, mit denen ein bilaterales Abkommen besteht tätig werden. Weitere Informationen finden Sie hier. Rückfragen beantwortet die Abteilung Personal und Organisation.
Schritt 5: Auszahlung des finanziellen Zuschusses
Sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen, wird der finanzielle Zuschuss in einer Summe auf das Gehaltskonto der/des Geförderten überwiesen.
Bestätigung über die Dauer des Aufenthaltes
Jede/-r Geförderte muss die Dauer seines Aufenthaltes durch einen sog. Letter of Confirmation bestätigen, der von der Gasthochschule ausgefüllt wird.
Berichterstattung
Abschließend erhält jede/-r Geförderte eine E-Mail der Europäischen Kommission mit der Bitte, einen Fragebogen (EU-Survey) auszufüllen.
Dienstreiseabrechnung
Es muss keine Dienstreiseabrechung eingereicht werden.
Ihr Ansprechpartner
Moritz Banzhaf
Erasmus Hochschulkoordinator
+49 561 804-2539
erasmus[at]uni-kassel[dot]de