Eras­mus+ Per­so­nal­mo­bi­li­tät zu Fort- und Wei­ter­bil­dungs­zwe­cken (STT)

Erasmus+ ermöglicht allen Mitarbeitenden der Universität Kassel Fort- und Weiterbildungen im Ausland durchzuführen. Förderfähig sind Aufenthalte in den Erasmus-Programmländern (EU-Staaten + Island, Liechtenstein, Mazedonien, Türkei) und in ausgewählten Erasmus-Partnerländern (Erasmus+ weltweit).

Allgemeine Informationen rund um das Erasmus+ Programm finden Sie hier.

  • berufliche und persönliche Weiterentwicklung
  • Pflege und Intensivierung der Zusammenarbeit mit Partnerhochschulen
  • Verbesserung interkultureller und sprachlicher Kompetenzen
  • Erfahrungsaustausch
  • Internationalisierung der Universität Kassel

Förderfähige Maßnahmen

  • Staff Training Weeks an Hochschulen im europäischen Ausland
  • die Teilnahme an Sprachkursen, -trainings sowie Seminaren und Workshops
  • die Teilnahme an sonstigen Fort- und Weiterbildungen (nach Absprache)
  • Hospitationen/Job Shadowing

Nicht förderfähig sind:

  • Forschungsaufenthalte
  • Besuche, die ausschließlich der Anbahnung neuer Kooperationen dienen
  • Teilnahme an Konferenzen

Der Hochschulkoordinator berät Sie gerne, ob Ihr Weiterbildungsvorhaben förderfähig ist.

Das International Office informiert regelmäßig über aktuelle Angebote per E-Mail. Für die Aufnahme in den Verteiler wenden Sie sich bitte an erasmus@uni-kassel.de.

 

Förderfähige Personen
Förderberechtigt sind Mitarbeitende aller Bereiche der Universität Kassel. Vom Auszubildenden bis zum Präsidenten.

Förderfähige Länder
Alle EU-Staaten + Island, Liechtenstein, Mazedonien und die Türkei. Das Zielland darf nicht das Land sein, indem der/die Geförderte seinen/ihren Hauptwohnsitz hat.

Dauer
Die Auslandsaufenthalte müssen mindestens zwei Arbeitstage umfassen (max. eine Woche). Ausnahmen sind möglich und mit dem Erasmus-Hochschulkoordinator zu besprechen.

Wiederholte Förderung
Eine Wiederholte Förderung ist möglich. Mitarbeitende, die bisher noch nicht teilgenommen haben, werden vorrangig gefördert.

Die Berechnung Ihres finanziellen Ausgleichs erfolgt nicht nach dem Hessischen Reisekostengesetz (HRKG), sondern anhand von EU-Pauschalen, die sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern orientieren.

Es gelten diese festen Tagessätze für verschiedene Ländergruppen.

Es können nur Tage gefördert werden, an denen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Mobilitätsmaßnahme stattfinden. Maßgeblich ist ein Nachweis durch eine am Ende des Aufenthalts ausgestellte Bescheinigung der Gasthochschule/des Unternehmens mit Beginn und Ende des Aufenthaltes. Zudem wird pro Aufenthalt ein Reisetag in Höhe eines Tagessatzes bezuschusst.

Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden.

Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Beträge:

Einfache Entfernung gem. DistanzrechnerBetrag (Stückkosten) pro Teilnehmer
(= Hin- und Rückfahrt)
Green Travel*
< 100 km      23€-
100 - 499 km    180€210€
500 - 1.999 km    275€320€
2.000 - 2.999 km    360€410€
3.000 - 3.999 km    530€610€
4.000 - 7.999 km    820€-
8.000 km und mehr

 1.500€

-

 

*Green Travel: Unter „Green Travel“ bzw. „umweltfreundlichem Reisen“ sind Reisen zu verstehen, „bei denen emissionsarme Verkehrsmittel für den größten Teil der Reise genutzt werden, wie z. B. Bus, Zug, Fahrrad oder Fahrgemeinschaften“. Teilnehmende, auf die das zutrifft, erhalten den erhöhten Reisekostenzuschuss (siehe Tabelle oben) und ggf. bis zu 4 zusätzliche Reisetage (abhängig von der Entfernung zur Gastinstitution). Falls Sie "grün" Reisen, können Sie dies im Rahmen der Onlinebewerbung angeben und ehrenwörtlich erklären (Reisenachweise müssen nicht eingereicht aber aufbewahrt und im Fall eine Stichprobe vorgelegt werden).
 

Eventuell anfallende Kurs- oder Teilnahmegebühren werden nicht separat gefördert, können aber aus den Pauschalen beglichen werden.

Realkostenanträge für finanzielle Zusatzförderung für Mitarbeitende mit geringeren Chancen

Hochschulmitarbeitende, die planen, mit Kind bzw. Kindern ins Ausland zu gehen, einen GdB von mindestens 20 oder eine chronische Erkrankung haben (woraus ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland hervorgeht), können einen Antrag auf zusätzliche finanzielle Unterstützung stellen (Zusage für eine Förderung im Rahmen des Erasmus Programms muss vorliegen).

Zudem haben Sie, sofern Sie bereits für eine Mobilität ausgewählt wurden, die Möglichkeit, eine vorbereitende Reise vorab zu beantragen und durchzuführen, um die Gegebenheiten vor Ort kennenzulernen und einzuordnen.

Bitte beachten Sie, dass Anträge mindestens 2 Monate vor Beginn Ihres Aufenthaltes gestellt werden müssen. Nehmen Sie deshalb frühzeitig Kontakt zu uns auf!


Bewerbungs- und Auswahlverfahren

Schritt 1: Kontakt zur gastgebenden Einrichtung herstellen
Jede/-r Teilnehmende nimmt eigenständig Kontakt zur gewünschten Gasthochschule auf und bespricht das Besuchsvorhaben. Erst nach Erteilung einer schriftlichen Zusage durch die aufnehmende Einrichtung, kann eine Anmeldung für eine Förderung durch Erasmus+ erfolgen. Vor der Kontaktaufnahme zur Gasthochschule kann die Mittelverfügbarkeit im International Office der Universität Kassel erfragt werden.

Schritt 2: Bewerbung
Ausfüllen des Online-Bewerbungsformulars.
Bewerbungsfrist: Es gibt keine Bewerbungsfrist. Die Mittel werden laufend vergeben. Die Förderzusage ist abhängig von den zur Verfügung stehenden Mitteln und der Anzahl an Bewerbungen.

Schritt 3: Kontaktaufnahme durch das International Office
Die/der Teilnehmende erhält per E-Mail eine verbindliche Rückmeldung seitens des International Office. Die E-Mail enthält darüber hinaus alle erforderlichen Dokumente und Informationen zum weiteren Ablauf.

Schritt 4: Einreichung der erforderlichen Dokumente
Vor der Mobilität sind drei Dokumente einzureichen: Grant Agreement, Mobility Agreement und eine Kopie des Dienstreiseantrags. Das Mobility Agreement und das Grant Agreement erhalten Sie per E-Mail. Der Dienstreiseantrag ist über das ESS-System zu stellen. Anschließend bitte eine Kopie des Antrages (Simulation) an das Erasmus-Büro senden.
Wichtig: Alle Beschäftigten und Beamten benötigen nach derzeitiger Rechtsprechung eine A1/E101-Bescheinigung, sobald sie auf dienstliche Veranlassung grenzüberschreitend innerhalb der EU, des EWR, der Schweiz oder in einem der Staaten, mit denen ein bilaterales Abkommen besteht tätig werden. Weitere Informationen finden Sie hier. Rückfragen beantwortet die Abteilung Personal und Organisation.

Schritt 5: Auszahlung des finanziellen Zuschusses
Sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen, wird der finanzielle Zuschuss in einer Summe auf das Gehaltskonto der/des Geförderten überwiesen.

Bestätigung über die Dauer des Aufenthaltes
Jede/-r Geförderte muss die Dauer seines Aufenthaltes durch einen sog. Letter of Confirmation bestätigen, der von der Gasthochschule ausgefüllt wird.

Berichterstattung
Abschließend erhält jede/-r Geförderte eine E-Mail der Europäischen Kommission mit der Bitte, einen Fragebogen (EU-Survey) auszufüllen.

Dienstreiseabrechnung
Es muss keine Dienstreiseabrechung eingereicht werden.

Ihr Ansprechpartner

Moritz Banzhaf
Erasmus Hochschulkoordinator
+49 561 804-2539
erasmus[at]uni-kassel[dot]de