01.10.2020 | Pressemitteilung

IT-Sicherheitsexpertin führt zukünftig Kasseler Hochschulrat

Der Hochschulrat der Universität Kassel wählte auf seiner jüngsten Sitzung Prof. Dr. Claudia Eckert zur neuen Vorsitzenden. Sie löst am 1.10. den bisherigen Vorsitzenden Prof. Dr. Wilfried Müller ab.

Bild: Astrid Eckert & Andreas Heddergott / TU Muenchen

Prof. Dr. Claudia Eckert gehört dem Hochschulrat seit 2017 an. Sie leitet das Fraunhofer-Institut für Angewandte und Integrierte Sicherheit (AISEC) in München. Zugleich hat Eckert einen Lehrstuhl für IT-Sicherheit in der Fakultät für Informatik der TU München inne. Zu ihren Forschungsschwerpunkten zählen die Sicherheit von Systemen und Anwendungen, die Sicherheit eingebetteter Systeme sowie Techniken zur Abwehr von IT-Angriffen.

Universitätspräsident Prof. Finkeldey: „Die kommenden Jahre werden für die Universität Kassel spannend, denn es gilt viele neue Weichen für die Zukunftsfähigkeit zu stellen. Dabei spielen auch die Themen Digitalisierung und IT-Sicherheit eine wesentliche Rolle. Ich freue mich sehr auf die Impulse, die von Frau Professor Eckert als neuer Vorsitzender ausgehen werden.“ 

Prof. Müller ist seit 2016 Vorsitzender des Hochschulrates und bleibt für die kommenden zwei Jahre Mitglied des Gremiums. Universitätspräsident Prof. Dr. Reiner Finkeldey dankte dem scheidenden Vorsitzenden für seinen Einsatz: „Professor Müller hat das Gremium mit großer Umsicht geleitet – dafür gilt ihm unser ausdrücklicher Dank. Ich freue mich sehr, dass er Mitglied unseres Hochschulrates bleibt und seine weitreichenden Erfahrungen als Hochschulmanager und Wissenschaftler einbringen wird.“

 

Hintergrund

Der Hochschulrat begleitet die Hochschule bei ihrer Entwicklung, artikuliert die in der Berufswelt bestehenden Erwartungen und fördert die Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse und künstlerischer Leistungen.

Der Hochschulrat hat ein Initiativrecht zu grundsätzlichen Angelegenheiten der Hochschule und muss der Entwicklungsplanung zustimmen. Er gibt Empfehlungen zur Studiengangsplanung, Evaluierungsverfahren, Zielvereinbarungen, Wissenstransfer sowie zur aufgabengerechten und effizienten Administration und Mittelverwendung. Er nimmt Stellung zu den Hochschulthemen Grundordnung, Rechenschaftsbericht, Budgetplanung, Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen sowie Gliederung der Hochschule in Fachbereiche.

Dem Hochschulrat gehören bis zu zehn Personen aus der Wirtschaft, der beruflichen Praxis und dem Bereich Wissenschaft und Kunst an. Die Mitglieder werden vom HMWK bestellt und jeweils zur Hälfte von der Universität und vom Ministerium benannt.