Über die Notwendigkeit von empirischer Forschung für die Realisierung der Gleichheitsversprechungen des Rechts

Eine Vortragsveranstaltung im Rahmen des Wintersemesterprogramms 2022/23 des Forschungsverbunds für Sozialrecht und Sozialpolitik (FoSS) mit Dr. Caroline Voithofer (Assistenzprofessorin für Rechtstheorie, Universität Innsbruck)

Gleichheit und Recht sind untrennbar miteinander verknüpft. Wozu bräuchten wir Recht, wenn es nicht auch dafür sorgen würde, dass Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandelt wird? Das Versprechen Gleichheit in diesem Sinn zu schützen, ist bis in die Antike zurückzuverfolgen. Dabei bleibt die Frage, was gleich und was ungleich ist, umstritten. Das zeigt sich etwa an Diskussionen um den Gleichheitsbegriff selbst, die rund um Unterformen der Gleichheit – von materieller über formelle zu evolutiver Gleichheit – ausdifferenziert geführt werden. Das zeigt sich in zahlreichen Gleichheitsfiktionen im Recht; etwa im Vertragsrecht wird die grundsätzliche Gleichheit der Privatrechtsakteur:innen fingiert, oftmals um den Preis, dass bestehende Ungleichheiten im Tatsächlichen (zB Wissensasymmetrie beim Vertragsabschluss oder unterschiedliche ökonomische Verhältnisse) dadurch verstärkt werden. Es zeigt sich aber auch in der Diskussion rund um intersektionelle oder multiple Diskriminierung im Antidiskriminierungsrecht. Artikel 6 der Behindertenrechtskonvention anerkennt erstmals als Menschenrechtsdokument multiple Diskriminierung. Damit wird zugleich die ungleiche Wahrscheinlichkeit Diskriminierungen – also benachteiligende Ungleichbehandlungen – im Laufe eines Lebens zu erfahren, ernst genommen. Doch woher wissen wir um die Relevanz von Gleichheits- und Ungleichheitsdimensionen? Woher wissen wir, worauf es bei der Schaffung sowie der Anwendung von Recht ankommt, um nicht zu diskriminieren? Woher wissen wir, ob die Gleichheitsversprechungen des Rechts tatsächlich emanzipatorische Veränderungen bewirken?
Diese Fragen können nicht mit rechtsdogmatischen Methoden beantwortet werden. Vielmehr braucht es ergänzend dazu eine empirische, theoriegeleitete Analyse der Lebenswirklichkeiten. Im Vortrag wird zunächst anhand von Beispielen gezeigt, wie Recht mit Gleichheitsfragen umgeht. Im Anschluss daran werden die Potentiale empirischer Rechtsforschung für die Einlösung der Gleichheitsversprechungen des Rechts diskutiert. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, sich interaktiv einzubringen.

Anmeldung:
Die Veranstaltung findet hybrid statt. Den Link für eine Onlinezuschaltung erhalten Sie nach Anmeldung bei nathalie.rothe[at]gw.hs-fulda[dot]de.

 

Weitere Informationen:
For­schungs­ver­bund So­zi­al­recht und So­zi­al­po­li­tik (FoSS)
FoSS-Programm Wintersemester 2022/23

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