Während des Aufenthaltes
Die Vorlagen aller Dokument finden Sie im Downloadbereich.
Änderungen am Learning Agreement
Sie können Ihr Learning Agreement bis zu 6 Wochen nach Beginn des Auslandsaufenthaltes abändern. Alle Änderungen sind der Universität Kassel durch das Dokument „Learning Agreement – During the Mobility“ mitzuteilen.
- Bitte besprechen Sie die geplanten Änderungen mit Ihrem Kooperationsbeauftragten und der Gasthochschule.
- Alle drei Parteien müssen den Änderungen per Unterschrift zustimmen.
- Das Dokument ist dem International Office anschließend per E-Mail zuzusenden.
Verkürzung oder Verlängerung des Aufenthaltes
Verkürzungen
Folgendes ist zu beachten, wenn Sie Ihren Aufenthalt verkürzen möchten:
- Bitte informieren Sie unverzüglich Ihre/n Kooperationsbeauftragte/n im Fachbereich, das International Office und Ihre Gastuniversität.
- Beachten Sie, dass die Mindestaufenthaltsdauer drei Monate beträgt. Kürzere Aufenthalte können im Rahmen des Erasmus+ Programms nicht gefördert werden. Bei Unterschreiten der Mindestförderdauer von 90 Tagen ist die Universität Kassel verpflichtet, den bereits ausbezahlten Mobilitätszuschuss vollständig zurückzufordern. Einzige Ausnahmen von dieser Regelung bilden Trimester/Terms, das Vorliegen eines ärztlichen Attests bei krankheitsbedingtem Abbruch oder höhere Gewalt.
Verlängerungen
Eine Verlängerung des Auslandsaufenthaltes ist möglich, wenn:
- die Verlängerung mindestens einen Monat vor Ablauf des ursprünglichen Aufenthaltes beantragt wird,
- der Verlängerungszeitraum unmittelbar an den laufenden Aufenthalt anschließt und die Förderhöchstdauer von 12 Monaten pro Studienphase nicht überschritten wird.
- ausreichend Fördermittel zur Verfügung stehen. Ansonsten kann die Verlängerung als Zero Grant (ohne finanziellen Zuschuss) gefördert werden.
Ablauf:
- Besprechen Sie Ihr Vorhaben mit den verantwortlichen Personen Ihrer Gasthochschule und dem Kooperationsbeauftragten in Kassel und lassen Sie den Verlängerungsantrag unterzeichnen.
- Reichen Sie den unterzeichneten Verlängerungsantrag im International Office der Universität Kassel ein.
- Sie erhalten weitere Dokumente (Learning Agreement, Grant Agreement) per E-Mail zugesendet.
- Reichen Sie die ausgefüllten und unterzeichneten Dokumente fristgerecht im International Office der Universität Kassel ein.
- Falls ausreichend Fördermittel zur Verfügung stehen, erhalten Sie die erste Rate Ihres Zuschusses auf das angegebene Konto überwiesen.