03.01.2022 | Pressemitteilung

So wird der digitale Unterricht datenschutzkonform

Fernunterricht und der Einsatz digitaler Plattformen sind seit Beginn der Corona-Pandemie für Schülerinnen und Schüler Alltagserfahrungen. Doch manche Lernplattformen werfen Fragen beim Datenschutz auf. Forschende der Uni Kassel und Partner wollen hier mit der ersten Datenschutzzertifizierung im Schulbereich Abhilfe schaffen.

Bild: Tamz Craig.

Im Projekt DIRECTIONS (steht für Data Protection Certification for Educational Information Systems) entwickeln sie Kriterien und Verfahren für ein solches Zertifikat. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert das Vorhaben mit knapp 6,5 Mio. Euro, davon gehen rund 2,15 Mio. Euro an die Universität Kassel. Den Kasseler Part des Projekts verantwortet Prof. Dr. Gerrit Hornung, Fachgebiet Öffentliches Recht, IT-Recht & Umweltrecht.

Das Ziel der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ist es, eine Datenschutzzertifizierung für schulische Informationssysteme zu entwerfen, beispielhaft umzusetzen und schließlich zu erproben. Denn Zertifizierungen haben sich als Mittel zur Überprüfung von Cloud-Diensten bewährt, Gütesiegel kennt man insbesondere schon aus dem Online-Handel. Die DIRECTIONS-Zertifizierung soll als allererste Datenschutzzertifizierung im Schulwesen die Konformität zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) rechtssicher nachweisen.

Im Kasseler Teilprojekt werden die datenschutzrechtlichen Anforderungen an die Lernplattformen bestimmt und dann in einen Kriterienkatalog überführt, der für die spätere Zertifizierung handhabbar ist. Außerdem bestimmen die Rechtswissenschaftler Vorgaben, wie die Konformität bewertet werden sollte. „Während der Pandemie haben die Datenschutzaufsichtsbehörden oftmals übergangsweise Systeme akzeptiert, deren Datenschutz umstritten ist“, sagt Hornung. „Corona hat einen Digitalisierungsschub verursacht, aber der darf nicht dauerhaft ohne Datenschutz bleiben.“

„Durch unsere Arbeit wollen wir prüffähige Vorgaben entwickeln, die die sensiblen Daten von Schülerinnen und Schülern, aber auch von Lehrerinnen und Lehrer und Eltern schützen“, beschreibt Hornung weiter. Eine unabhängige und akkreditierte Zertifizierungsstelle soll, so das Ziel, feststellen, ob ein System und der Anbieter alle Anforderungen des Zertifizierungskriterienkatalogs erfüllen. Überprüft werden dabei etwa technische Sicherheitsmaßnahmen wie eine Firewall oder die Verwendung von Verschlüsselungs- und Anonymisierungsverfahren, aber auch organisatorische Maßnahmen wie die Schulung von Mitarbeitenden des Anbieters oder die Benennung eines oder einer Datenschutzbeauftragten. Bei erfolgreicher Prüfung kann der Anbieter mit einem Zertifikat und einem Gütesiegelwerben.

An dem Projekt beteiligt sind die Universität Kassel, das Karlsruher Institut für Technologie (KIT, Federführung) und die datenschutz cert GmbH.

 

Kontakt:

Prof. Dr. Gerrit Hornung
Universität Kassel
Fachgebiet Öffentliches Recht, IT-Recht & Umweltrecht
Tel: +49 561 804-7923
Mail: gerrit.hornung[at]uni-kassel[dot]de

 

Dieser Text enthält Informationen einer Pressemitteilung des KIT.