Tagung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Die Veranstaltung zur Umsetzung des UN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BRK) in Österreich und Deutschland legte im ersten Teil den wissenschaftlichen und rechtspolitischen Schwerpunkt auf die zweiten Staatenberichte von Österreich und Deutschland, die heuer noch beim UN-Komitee eingereicht werden müssen. Dementsprechend waren die konkreten Inhalte noch bis zur Einreichung der Staatenberichte offen. Die Eingangsvorträge mit einem Überblick über die aus der Konvention für Österreich und Deutschland sich ergebenden Verpflichtungen hielten die Veranstalter Felix Welti (Universität Kassel) und Michael Ganner (Universität Innsbruck). Im weiteren Verlauf des Vormittags folgten Vorträge zum Mechanismus der Staatenprüfung von Valentin Aichele (Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention für Deutschland) sowie zu den Staatenberichten für Österreich und Deutschland. Dabei konnte jeweils eine zuständige Person für die Berichtserstattung gewonnen werden: Max Rubisch vom österreichischen Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz sowie Vanessa Ahuja als Leiterin der Abteilung Teilhabe, Belange von Menschen mit Behinderungen, Soziale Entschädigung, Sozialhilfe im Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Deutschland. Diesen Vorträgen folgten Kommentare von Selbstvertretungsorganisation - für Österreich von Christine Steger, Vorsitzende des Monitoringausschuss und für Deutschland von Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK.
Der zweite Teil der Veranstaltung widmete sich drei Kernthemen der UN-BRK: Der Rechtssubjektivität mit Fokus auf Fragen zum Zugang zum Recht; der Bildung sowie dem Recht auf Arbeit. Diese Themen wurden in Form von parallel abgehaltenen Arbeitsgruppen bearbeitet, damit möglichst intensiv nicht nur die rechtlichen Implikationen der UN-BRK sowie deren nationale Umsetzung in Österreich und Deutschland, sondern vor allem die Praxiserfahrungen von Selbstvertreterinnen und Selbstvertretern thematisiert werden können. Jede Arbeitsgruppe erarbeitete offene Umsetzungserfordernisse, sowohl faktische als auch rechtliche, die im Anschluss präsentiert wurden. Die Veranstaltung wurde von einem wissenschaftlichen Fachvortrag von Deilia Ferri (Universität Maynooth, Irland) über die unionsrechtlichen Implikationen der UN-BRK beschlossen.
Die Veranstaltung sollte insgesamt durch die Einbeziehung von Vertreterinnen und Vertretern der Staaten sowie von Selbstvertreterinnen und Selbstvertretern zum besseren Verständnis über faktische und rechtliche Probleme bei der Durchsetzung der Rechte, die sich aus der UN-BRK ergeben, beitragen und zugleich auch Grenzen des (internationalen) Rechts als emanzipatorisches Mittel verdeutlichen. Insgesamt solte die Tagung einen Beitrag zur in der Konvention geforderten Bewusstseinsbildung leisten. Deshalb war es den Verantwortlichen ein Anliegen, eine möglichst umfassende, daher auch ökonomische, Barrierefreiheit der Veranstaltung zu gewährleisten. Die erarbeiteten Kernthesen werden im Anschluss an die Tagung auf der Homepage der Universität Innsbruck zur Verfügung gestellt.
Bericht der Uni Innsbruck vom 14. Februar 2020