FoSS: Der verfassungsrechtliche Schutz der Sozialversicherung
Allgemeiner Ansicht entspricht es, dass Sozialversicherungsträger keinen der kommunalen Selbstverwaltung vergleichbaren verfassungsrechtlichen Schutz ihrer Selbstverwaltung genießen, sich mangels Grundrechtsfähigkeit nicht auf Grundrechte berufen können und keine Bestandsgarantie für einzelne Sozialversicherungsträger und für das bestehende gegliederte System etwa der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Doch ist das Grundgesetz wirklich dermaßen indifferent gegenüber der Sozialversicherung?