ITeG-Ringvorlesung: „Parlamente für die Plattformen? Die Grenzen und Potenziale von Demokratie und Selbstbestimmung auf digitalen Diensten.“

In der ITeG-Ringvorlesung „Digitale Gesellschaft – eine Gestaltungsaufgabe“, wird am 21. Dezember 2022 Prof. Dr. Matthias C. Kettemann Einblicke geben zum Thema „Parlamente für die Plattformen? Die Grenzen und Potenziale von Demokratie und Selbstbestimmung auf digitalen Diensten“.

Matthias C. Kettemann ist Professor für Innovation, Theorie und Philosophie des Rechts am Institut für Theorie und Zukunft des Rechts der Universität Innsbruck. Er ist außerdem Forschungsprogrammleiter und Senior Researcher am Leibniz-Institut für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut, Hamburg; Forschungsgruppenleiter und Forschungsprojektleiter am Alexander von Humboldt Institut für Internet und Gesellschaft, Berlin; Head of Section am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht; und Mitglied des Vorstands und Forschungsgruppenleiter am Sustainable Computing Lab, Wirtschaftsuniversität Wien. Prof. Kettemann ist weiterhin assoziierter Wissenschaftler am Teilinstitut Hamburg des Forschungsinstituts Gesellschaftlicher Zusammenhalt, assoziierter Forscher und Convener des Frankfurter Internetkolloquiums am Forschungsverbund „Die Herausbildung normativer Ordnungen“ der Goethe-Universität Frankfurt am Main und externes assoziiertes Mitglied des Forschungsnetzwerks „Human Factor in Digital Transformation“ (HFDT) der Karl-Franzens-Universität Graz.

Zusammenfassung seines Vortrags:

Plattformen setzen Regeln, Plattformen setzen diese Regeln durch (auch durch algorithmische Systeme) und Plattformen sitzen zu Gericht über die Anwendung dieser Regeln. Ihre Macht jedoch wird in der Regel "checks and balances" nicht unterworfen. Wie ist diese vormodern anmutende Verfügung über Rechte und Pflichten zu legitimieren? Es beginnen sich Wege herauszukristallisieren, um die Legitimationsdefizite der Online-Ordnung auszugleichen. Diese können entweder darauf hinauslaufen, den Einfluss der Zivilgesellschaft auf die Plattform-Governance durch Transparenz, Konsultationen und Partizipation zu erhöhen. Der andere Ansatz versucht eine rechtsstaatliche Antwort zu geben und die Plattform-Governance denselben rechtsstaatlichen Grundsätzen zu unterwerfen. Vor diesem Hintergrund analysiert der Beitrag neuere „Parlamentarisierungstendenzen“ der Plattformbetriebe: Ein großes soziales Netzwerk hat ein Oversight Board eingerichtet, das bei inhaltlichen Entscheidungen und algorithmischen Empfehlungen helfen soll. Das gleiche soziale Netzwerk experimentiert mit deliberativen Prozessen in großem Maßstab. Ein Spiele-Label experimentiert mit Spielerräten, die den Programmierer*innen helfen sollen, spannende Spieldesign-Entscheidungen zu treffen. Der Beirat des deutschen öffentlich-rechtlichen Fernsehens möchte ein Bürger*innengremium einrichten, um mehr Einfluss auf Programmentscheidungen zu nehmen; und die größte Online-Wissensplattform der Welt lässt seit ihrer Gründung die Nutzer*innen (und Nutzer*innen-Redakteur*innen) über inhaltliche Konflikte entscheiden. Können die Plattformen hier Demokratie lernen?

Die Vorlesungen finden online statt (über Zoom). Den Link für das Zoom-Meeting sowie die Meeting-ID finden Sie auf der folgenden Webseite: www.uni-kassel.de/go/iteg-lectures

 

 

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