20.09.2023 | Porträts und Geschichten

"Kinderbeteiligung darf kein Feigenblatt sein"

Die UN-Kinderrechtskonvention (KRK) wurde von 196 Staaten anerkannt und ratifiziert, auch von Deutschland. Damit verpflichten sich fast alle Länder der Welt, die Rechte von Kindern (womit immer alle Menschen unter 18 Jahren gemeint sind) einzuhalten und in ihren Gesetzen zu berücksichtigen. Zum Anlass des Weltkindertags am 20. September haben wir dazu mit Prof. Dr. Theresia Höynck, Professorin für Kinder- und Jugendrecht an der Universität Kassel, ein Interview geführt.

 Ist Deutschland in Bezug auf die Einhaltung der Kinderrechte auf einem guten Weg?

Das ist eine sehr schwierige Frage. Einerseits ja – es tut sich viel, niemand bestreitet mehr Kinderrechte, viele einzelne Regelungen und Institutionen sind gut. Kinder in Deutschland sind heute, verglichen mit denen in anderen Ländern privilegiert. Anderseits nein – zu viele Kinder in Deutschland leben unter sehr problematischen Bedingungen. Die Richtung insgesamt stimmt, aber es gibt noch sehr viel zu tun und auch immer wieder Rückschritte.

 

In welchen Bereichen sehen Sie in Deutschland noch Lücken oder Verbesserungspotenzial bei der Umsetzung der Kinderrechte?

Mich bewegt besonders die Frage kumulierter Nachteile bei vielen Kindern: Armut, niedrige Bildung und Gewalt ballen sich bei bestimmten Gruppen, verstärken sich gegenseitig und erhöhen so zusammen das Risiko für sehr viele Probleme. Ich komme gerade vom Deutschen Jugendgerichtstag, wo es um straffällig gewordene junge Menschen geht: Die Kinder und Jugendlichen, die mit ernsthaft problematischen Straftaten auffallen, sind ganz überwiegend unter hoch belasteten Umständen aufgewachsen. Viele Kinder schaffen es trotz solcher Umstände, durch das Leben zu kommen, manche aber eben nicht oder nur über sehr krisenhafte Umwege. Auch sie verdienen unter der Perspektive der Kinderrechte betrachtet und behandelt zu werden.

 

Wer vertritt Kinderrechte in Deutschland, wer überwacht deren Einhaltung?

Es gibt eine große Bandbreite an Institutionen staatlicher und nichtstaatlicher Art, deren Haupt- oder Nebenaufgabe es ist, Kinderrechte zu vertreten. Ein zentrales „Überwachungsgremium“ mit unmittelbarer Durchsetzungsmacht gibt es nicht, das ist auch weder vorstellbar noch sinnvoll. Die Kinderrechtskonvention ist ja letztlich durch die Ratifikation geltendes Recht und wird insofern überwacht wie alle anderen Gesetze auch. Da die Regelungen zumeist sehr allgemein sind, lassen sich allerdings kaum konkrete individuelle Rechte aus den einzelnen Artikeln herleiten.

 

Art. 43 betrifft die Einsetzung eines Ausschusses für die Rechte des Kindes. Der Ausschuss besteht aus „zehn Sachverständigen von hohem sittlichen Ansehen und anerkannter Sachkenntnis auf dem von diesem Übereinkommen erfassten Gebiet“. Es scheinen keine Kinder (oder Jugendliche) dabei zu sein. Warum nicht?  

Die Lösung für Beteiligung liegt nicht in einer „Quote“ für Kinder in jedem Gremium. Die Frage, wie die Perspektive von Kindern in ein solches Berichtsgremium eingebracht werden kann, ist kompliziert.

 

Inwieweit werden Kinder und Jugendliche bei uns in Deutschland bei wichtigen Entscheidungen, die sie betreffen, beteiligt?

Das ist nicht einfach zu beantworten, auch weil das Thema ja eine riesige Bandbreite hat. Die reicht von individuellen Entscheidungen wie der Frage nach der Schulform für ein Kind bis hin zu Gesetzgebungsverfahren. Hier gibt es auf jeden Fall Luft nach oben, aber auch hier gilt: Es ist kompliziert, Beteiligung bei Entscheidungen so zu organisieren, dass sie kein Feigenblatt ist und auch Verantwortung da belässt, wo sie hingehört.

 

Art. 28 betont das Recht jedes Kindes auf Bildung und Schule. Inwieweit wird Deutschland seinem Bildungsauftrag gerecht?

Tatsächlich liegt hier ein Bereich, in dem wir immensen Nachholbedarf haben. Es gelingt uns als reiches Land skandalös schlecht, Bildungsnachteile in den Schulen auszugleichen, die Herkunft bestimmt immer noch maßgeblich über den Schulerfolg. Eine sehr gut ausgestattete Infrastruktur an Kinderbetreuung und Schule gehört zu den dringendsten Aufgaben, die Deutschland aus meiner Sicht hat.

 

Wie können wir als Bildungseinrichtung, auch speziell an der Universität Kassel, zum Schutz von Kinderrechten beitragen?

Auf ganz vielfältige Weise. An der Uni Kassel studieren z.B. sehr viele Menschen, die nach ihrem Studium Lehrerinnen oder Lehrer sein werden oder in der Sozialen Arbeit mit Kindern oder für Kinder arbeiten und auf diese Weise zum Schutz von Kinderrechten beitragen können. Aber auch dort, wo der Zusammenhang nicht ins Auge springt, sind Kinderrechte von Bedeutung: in der Wirtschaft oder der Architektur zum Beispiel. Letztlich trägt jede Bildungseinrichtung, die die Gestalterinnen und Gestalter von morgen (aus)bildet hoffentlich dazu bei, die Herausforderungen unserer Zeit zu bewältigen, damit die Kinder von heute als Erwachsene eine gute Lebenssituation vorfinden. Und noch einmal konkreter: Die Universität Kassel als Bildungschance in der Region bietet Möglichkeiten für ganz heterogene Gruppen: Zum Beispiel für Eltern, indem sie Studienbedingungen schafft, die mit Betreuungsaufgaben vereinbar sind. Außerdem macht sie ein Studium auch vorstellbar für Kinder, die die ersten Studierenden in ihren Familien sind.

 

 

Die UN-Kinderrechtskonvention im Wortlaut finden Sie hier: https://www.unicef.de/informieren/ueber-uns/fuer-kinderrechte/un-kinderrechtskonvention