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17.04.2024

Stellungnahme der Konferenz Hessischer Universitätspräsidien (KHU) zum drohenden Verbot des Gebrauchs gendersensibler Sprache mit Sonderzeichen

Die hessischen Hochschulen verstehen sich als vielfältige und inklusive Orte, die sich die Verwirklichung von Gleichstellung, Diversität und Antidiskriminierung zum Ziel gesetzt haben. Dazu gehört auch die Möglichkeit, Personen aller Geschlechtsidentitäten in der Ansprache einbeziehen zu können.

Im Eckpunktepapier zu den Koalitionsverhandlungen von CDU und SPD im hessischen Landtag wurde im vergangenen Jahr angekündigt, die Landesregierung wolle festschreiben, „dass in staatlichen und öffentlich-rechtlichen Institutionen (wie Schulen, Universitäten, Rundfunk) auf das Gendern mit Sonderzeichen verzichtet wird“. Mit dem Verbot der Nutzung von Sonderzeichen für eine gendersensible Sprache in den hessischen Ministerien und der Staatskanzlei sowie bei hessischen Schulabschlussprüfungen treibt die Landesregierung dieses Bestreben nun offenbar voran.

Als hessische Universitäten verwehren wir uns gegen jegliche Vorschriften zum Gebrauch gendersensibler Sprache. Ein derartiger Eingriff des Landesministeriums in die vielfältig genutzte Sprache an den Hochschulen würde in Lehre und Forschung eine massive Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit bedeuten. Hochschulen sind Orte des Diskurses, des freien Denkens und des wissenschaftlichen Austauschs. Verbote stehen dem diametral gegenüber.

Darüber hinaus hält das Hessische Gleichberechtigungsgesetz (HGIG) Hochschulen ausdrücklich dazu an, die Gleichstellung von Frauen und Männern sprachlich zum Ausdruck zu bringen. Zugleich bildet sich mit den Personenständen „divers“ und „keine Angabe“ auch rechtlich ab, dass es mehr als zwei Geschlechter gibt und diese etwa in Stellenanzeigen zu berücksichtigen sind. Als Universitätsverwaltungen muss es uns möglich sein, sämtliche Universitätsangehörige aller Geschlechter angemessen zu adressieren. Sie alle tragen zu unseren Universitäten und ihren Erfolgen bei und es ist uns ein Anliegen, diese wertschätzend in unserer Kommunikation nach innen und außen sichtbar zu machen.

Die hessischen Hochschulen bewegen sich im Kontext vielfältiger Anforderungen und der großen Heterogenität ihrer Mitglieder. Ein Verbot droht nicht zuletzt auch auf den hessischen Wissenschaftsstandort und die Glaubwürdigkeit der von uns als Hochschulen propagierten Werte gegenüber der Hochschulgemeinschaft, der Gesellschaft sowie unseren nationalen und internationalen Kooperationspartner*innen zurückzufallen. Wir sehen dieses Bestreben zudem mit Sorge im Kontext aktueller Angriffe, etwa gegenüber der Geschlechterforschung oder Geschlechtssensibilität in der Wissenschaft.

Ein mögliches Verbot würde insgesamt die wichtige und hervorragende Arbeit der Universitäten in den Bereichen Gleichstellung, Diversität und Antidiskriminierung unterlaufen, die an hessischen Hochschulen – nicht zuletzt gerahmt durch die hessischen Landesgesetze – vorangetrieben wurde. Unsere Einrichtungen sind Orte großer Expertise und fachlicher Heterogenität. Ein auf Sprache zielendes Verbot wäre angesichts dessen ein Rückschritt. An keiner hessischen Hochschule gab es bislang Verpflichtungen gendersensible Sprache in einer bestimmten Form zu verwenden. Der Sprachgebrauch unterliegt unseren Studierenden, Wissenschaftler*innen und Mitarbeiter*innen. Diese Freiheit gilt es zu wahren – auch in Form der Nutzung von Sonderzeichen.