PROMOS Stipendium
* * * Bewerbungsfristen PROMOS-Stipendienprogramm * * *
1. Bewerbungsfrist: 15. November (Förderzeitraum: Aufenthalte Januar - Juni)
2. Bewerbungsfrist: 15. Juni (Förderzeitraum: Aufenthalte Juni - Dezember)
Gefördert werden:
1. Studienaufenthalte (1 - 6 Monate)
2. Praktika (1 - 6 Monate)
3. Studienreisen
Studierende aller Fachbereiche der Universität Kassel:
- die über ein Austauschprogramm der Universität Kassel an einer ausländischen Partneruniversität studieren (außerhalb ERASMUS+)
- die sich einen Auslandsaufenthalt selbstständig oder mit bestehendem Partnerschaftsprogramm organisiert haben (Studienaufenthalt / Auslandspraktikum) und
- die Ihr Promos-Kontingent noch nicht ausgeschöpft haben: 6 Monate innerhalb eines Studienabschnitts (Bachelor/Master/Diplom/Staatsexamen).
- Promovierende der Universität Kassel, die als Teilnehmende einer Studienreise gefördert werden.
Förderfähig sind Studierende der Universität Kassel, wenn sie:
a) die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen
b) Deutschen gemäß § 8 Absatz 1 Ziffer 2 ff., Absatz 2, 2a und 3 BAföG gleichgestellt sind.
- Ein Prüfung zu b) ist möglich:
Bitte reichen Sie hierfür einen Antrag, Ihren Aufenthaltstitel sowie Anlage 1 des Formblatts 1 im International Office ein.
c) als nichtdeutsche/r Studierende/r an der Universität Kassel als degree-seeking Studierende/r eingeschrieben sind.
Für Personen, die unter b) und c) beschrieben sind, ist eine Förderung für einen Aufenthalt im Heimatland ausgeschlossen (vgl. DAAD).
Förderzeitraum PROMOS: Mobilitäten im Zeitraum 01.01. des jeweiligen Jahres - 28.02. des Folgejahres
Alle als förderfähig eingestuften Auslandsvorhaben können für den gesamten vorgesehenen Zeitraum mit einem Aufenthaltsstipendium und/oder einer Reisekostenpauschale gefördert werden, wenn die Bewerbung fristgerecht, aber vor Ende des Auslandsaufenthalts eingereicht wird. Dies bedeutet, dass der Auslandsaufenthalt gefördert werden kann, auch wenn Sie sich bereits zur Bewerbungsfrist im Ausland befinden. Wichtig dabei ist, dass sich ein Teil Ihres Auslandsaufenthalts in dem zur jeweiligen Bewerbungsfrist gehörenden Zeitraum befinden muss. Das gilt nicht für Studienreisen.
Beispiel: Ein Auslandsaufenthalt dauert von Mai bis Juli. Bei erfolgreicher Bewerbung zur 2. Frist (15. Juni) kann der komplette Aufenthalt rückwirkend ab Mai gefördert werden. Bei rechtzeitiger Planung können Sie sich natürlich auch zur 1. Frist bewerben.
Bitte beachten:
- Um Mobilitäten über den 31.12. hinaus fördern zu können (bis max. 28.02.), muss der Auslandsaufenthalt schon im Förderjahr angetreten worden sein.
- Sollten Sie für eine Förderung ausgewählt worden sein, können Sie sich nicht mit demselben Vorhaben erneut für die 2. Frist bewerben.
Gefördert werden kann nur die Aufenthaltszeit, die Ihrem Aufenthaltszweck dient; es handelt sich dabei also um die Zeit, die Sie an Ihrer Gasthochschule studieren oder Ihr Praktikum absolvieren bzw. in der Sie an der Studienreise teilnehmen. Aufenthalte davor oder danach (bspw. zum Reisen) werden nicht gefördert. Bitte beachten Sie dies bei der Angabe Ihrer Aufenthaltsdauer im Bewerbungsformular.
a) Studienaufenthalte (1 bis max. 6 Monate) für Studierende
Gefördert werden können sowohl Kurzaufenthalte (etwa zur Anfertigung von Abschlussarbeiten) als auch Studienaufenthalte von mindestens 1 bis maximal 6 Monaten Dauer.
- Die Höhe der Förderung ist von der Entscheidung der Auswahlrunde, der Aufenthaltsdauer und der vom DAAD für das jeweilige Zielland festgelegten Teilstipendienrate (siehe PROMOS-Länderliste) abhängig. Eine Förderung kann auch als Teilförderung vergeben werden (Bsp. Nur 1 Monat des gesamten Aufenthalts).
- Studiengebühren können nicht übernommen werden.
- Studienaufenthalte innerhalb Europas können nur dann gefördert werden, wenn keine ERASMUS+-Kooperation besteht oder eine Erasmus-Förderung aus anderen Gründen ausgeschlossen ist.
Abschlussarbeiten können unter folgenden Voraussetzungen gefördert werden:
- Der Aufenthalt wird durch die Anfertigung der Abschlussarbeit begründet.
- Es werden keine regulären Lehrveranstaltungen an einer Hochschule besucht.
- Abschlussarbeiten, die weder an einer Hochschule noch an einem Unternehmen durchgeführt werden, können ausnahmsweise gefördert werden, wenn der entsprechende Fachbereich das Vorhaben uneingeschränkt unterstützt (Nachweis/Gutachten eines Hochschullehrenden beifügen) und die Studierenden einen detaillierten Zeitplan einreichen.
b) Praktikumsaufenthalte für Studierende
Gefördert werden können selbstorganisierte Praktikumsaufenthalte von mindestens 4 Wochen bis maximal 6 Monaten.
- Die Höhe der Förderung ist von der Entscheidung der Auswahlrunde, der Aufenthaltsdauer und der vom DAAD für das jeweilige Zielland festgelegten Teilstipendienrate (siehe "wie hoch ist die Förderung?") abhängig. Eine Förderung kann auch als Teilförderung vergeben werden (Bsp. Nur 1 Monat des gesamten Aufenthalts).
- Praktika im ERASMUS-Raum können nur gefördert werden, wenn die Dauer weniger als 2 Monate beträgt. Förderung von Praktika in Europa > 2 Monate: Infos hier.
- Die spezifischen Praktikumsprogramme des DAAD sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. Informationen hierzu unter: Praktikumsvermittlung - DAAD
- Bei einer Förderung von Praktikumsaufenthalten ist eine Bestätigung der Praktikumsinstitution bzw. der von beiden Seiten unterschriebene Praktikumsvertrag erforderlich. Daraus muss die Art der Tätigkeit, die Praktikumsdauer und ggfs. das Praktikantenentgelt ersichtlich sein.
c) Studienreisen von Studierenden und Promovierenden
Studienreisen von Studierenden und/oder Promovierenden können bis max. 10 Tage gefördert werden. Die Reise muss von mindestens einem Hochschullehrenden begleitet werden; dieser kann im Rahmen der Studienreise ebenfalls durch das Stipendium gefördert werden. Weitere Hochschullehrende sind allerdings von der Förderung ausgeschlossen. Neben der Vermittlung fachbezogener Kenntnisse und dem landeskundlichen Einblick in das Gastland soll die Begegnung mit Studierenden und Wissenschaftler/innen im Mittelpunkt stehen. Reisen mit überwiegend touristischem Programm können nicht gefördert werden. Vortrags- oder Kongressreisen können nicht gefördert werden.
Bitte vermeiden Sie, sich mit demselben Auslandsvorhaben gleichzeitig auf PROMOS- und auf SHOSTA-Stipendien zu bewerben. Sie müssen sich bei der Bewerbung für eines der beiden Stipendienprogramme entscheiden. Doppelbewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Bewerbungen für Promos
Folgende Unterlagen sind in angegebener Reihenfolge per Email in einem PDF-Dokument an promos[at]uni-kassel[dot]de einzureichen.
- Motivationsschreiben
- Tabellarischer Lebenslauf
- Online-Bewerbung
- Aktueller und vom Bewerber/von der Bewerberin unterschriebene Übersicht der Studienleistungen (Hinweis 1: Vordruck für Studierende der Kunthochschule für Studiengänge in denen keine ECTS ausgewiesen werden/ Hinweis 2: Masterstudierende reichen bitte zusätzlich eine Kopie ihres Bachelor Zeugnisses ein/Hinweis 3: Promotionsstudierende reichen bitte das letzte Zeugnis ein)
- Aktuelle Studienbescheinigung/Promotionsbestätigung
- Bestätigung der Gastinstitution (Bsp: Kopie der Zulassung an der Gastinstitution, unterzeichneter Praktikumsvertrag o.ä.)
- Sofern zutreffend: Separate Bestätigung Ihres sozialen Engagements unter Angabe konkreter Zeiträume (Angabe im Lebenslauf kann nicht individuell geprüft werden)
- Für Aufenthalte und Abschlussarbeiten, die weder an einer Hochschule noch bei einem Unternehmen durchgeführt werden: Bestätigung der Studienrelevanz durch einen Hochschullehrerenden und detaillierter Zeitplan (formlos)
Bewerbungen für die Programmlinie Studienreise
Bitte füllen Sie das Bewerbungsformular „Studienreise“ für das PROMOS Stipendienprogramm aus. Dabei ist zu beachten, dass ausschließlich Hochschullehrende der Universität Kassel dazu berechtigt sind, einen Antrag auf die Förderung von Studienreisen zu stellen. Dem Bewerbungsformular ist außerdem ein Einladungsschreiben der ausländischen Hochschule/Fachinstitution oder ein ähnlicher Kontaktnachweis beizufügen. Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte per Email in einem Dokument (PDF) an promos[at]uni-kassel[dot]de.
Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Bewerbungsunterlagen berücksichtigt werden können!
Die Förderhöhe orientiert sich an der Bewertung Ihrer Bewerbung in der Auswahlsitzung durch die Kommission.
Einzelstipendien:
Es können max. 100 Punkte erreicht werden.
- Bewertung des Motivationsschreiben nach dem 4-Augen-Prinzip (max. 45 Punkte)<
- Studienleistungen (max.45 Punkte)
- soziales Engagement (max. 10 Punkte)
In der Auswahlsitzung werden jährlich in Abhängigkeit der eingeworbenen Mittel und der Anzahl der Bewerbungen Förderkategorien festgelegt. Die Einteilung in die Kategorien erfolgt nach erreichten Punkten und legt fest, wie hoch die Förderung ist. Dabei werden je nach Kategorie anteilig Reisekosten und/oder Aufenthaltskosten übernommen. Bitte beachten Sie, dass das Stipendium in einer Rate ausbezahlt wird.
Studienreisen:
Es können max. 120 Punkte erreicht werden. (Die Bewertungskriterien sind unter "Wichtige Hinweise" zu finden.)
- Bewertung des Bewerbungsformulars nach dem 4-Augen-Prinzip.
In der Auswahlsitzung werden jährlich in Abhängigkeit der eingeworbenen Mittel und der Anzahl der Bewerbungen Förderkategorien festgelegt. Die Einteilung in die Kategorien erfolgt nach erreichten Punkten und legt fest, wie hoch die Förderung ist. Dabei werden je nach Kategorie unterschiedlich viele Tage der Studienreise mit 45€/TN/Tag gefördert. Die Kommission entscheidet jährlich über die maximal förderfähige Dauer (2024: 7 Tage).
Bitte beachten Sie, dass das PROMOS Stipendium in einer Rate an die teilnehmenden Studierenden ausbezahlt wird.
- Vor dem Auslandsaufenthalt
- Nach dem Auslandsaufenthalt
1. Die Auswahl der Stipendiaten erfolgt in einer Auswahlsitzung. Diese entscheidet über Art und Höhe der Förderung. Erfahrungsgemäß haben die besten 10 Prozent der Bewerbungen die Chance auf eine höchstmögliche Förderung des Auslandsaufenthalts; die übrigen zugelassenen und als förderfähig eingestuften Bewerber/innen werden zumeist für einen kürzeren Zeitraum als ihre tatsächliche Aufenthaltsdauer gefördert. Angesichts steigender Bewerberzahlen und nur begrenzt zur Verfügung stehender Mittel kann jedoch ggf. nicht jede grundsätzlich geeignete Bewerbung berücksichtigt werden. Ein Anspruch auf Förderung besteht somit nicht.
2. Kriterien für die Bewertung von Bewerbungen der Programmlinien Studienaufenthalt und Praktikum sind:
- sehr gute/gute Studienleistungen (45 %)
- Motivationsschreiben/Darstellung des Auslandsvorhabens (45 %)
- soziales/gesellschaftliches Engagement / Härtfälle (z.B. Kinder) (10 %)
- Wenn Sie die formalen Kriterien (hier: Anzahl der Zeichen) überschreiten und einer Nachbesserung nicht nachkommen, führt dies zu Punktabzug: Bis 10 %: kein Abzug | 10-30 %: 10 Punkte | ab 30%: Bewerbung wird nicht angenommen
3. Kriterien für die Bewertung von Bewerbungen der Programmlinie Studienreise sind:
- die Vermittlung fachbezogener Kenntnisse
- die Begegnungsmöglichkeit von deutschen Studierenden mit ausländischen Studierenden und Wissenschaftlern
- die Berücksichtigung landeskundlicher Aspekte
- inhaltliche Vorbereitung der Teilnehmenden
4. Sollte die Anzahl der PROMOS-Bewerbungen sehr hoch sein, behält sich die Universität Kassel vor, Bewerber/innen nur für einen kürzeren Zeitraum als die tatsächliche Aufenthaltsdauer zu fördern, um eine möglichst große Zahl geeigneter Bewerber/innen fördern zu können.
5. Wenn Sie bereits andere Stipendien oder BAföG für Ihren Auslandsaufenthalt beziehen oder in Aussicht haben, beachten Sie bitte die Hinweise im „Merkblatt für Bezieher sonstiger Förderleistungen“.
6. Der Abschluss eines geeigneten Versicherungsschutzes für den Auslandsaufenthalt liegt in der Verantwortung der Stipendiaten. Studierende und Doktoranden, die im Rahmen von PROMOS gefördert werden, können die DAAD-Gruppenversicherung nutzen.
7. Wir wünschen uns, dass Sie bestmöglich von dem persönlichen Austausch und den Eindrücken vor Ort in Ihrem Gastland profitieren können. Eine Auslandsreise ist mit einem CO2-Ausstoß verbunden, weshalb wir Sie darauf hinweisen möchten für Ihre Mobilität – soweit möglich - umweltfreundliche Verkehrsmittel wie zum Beispiel Zug, Fernbus oder Fahrgemeinschaften zu nutzen. Auch vor Ort während Ihres Aufenthaltes möchten wir Sie ermutigen, regional einzukaufen und die Gegend zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erkunden.
Weitere Informationen finden Sie in der DAAD-Broschüre „Klimaverträglich unterwegs – 10 Tipps für Stipendiatinnen und Stipendiaten in Deutschland“
8. Bitte beachten Sie, dass Studiengebühren Ihrer Gastinstitution im Rahmen von PROMOS an der Universität Kassel nicht übernommen werden können.
9. Hinweis zur Finanzierung von Studiengebühren in Australien und Neuseeland:
Unabhängig von der Höhe eines Stipendiums über PROMOS können die Geförderten einen Zuschuss in Höhe von 10% der Studiengebühren nach erfolgreichem Abschluss des Auslandssemesters an einer australischen oder neuseeländischen Hochschule erhalten. Die Bedingungen, die diesbezüglich gelten finden Sie unter den hinterlegten Links auf den Seiten des Instituts Ranke-Heinemann
Gern beantworten wir Ihre Fragen per E-Mail (promos[at]uni-kassel[dot]de) oder persönlich in der Sprechstunde im International Office (Mo-Do von 13-15 Uhr).