Auswahlkriterien für den Bachelor-Studiengang Psychologie

Im Bachelor-Studiengang Psychologie werden zur Bildung der Quote "Auswahlverfahren der Hochschule" für das Bewerbungsverfahren die folgenden Auswahlkriterien gemäß Satzung herangezogen:

  1. die Note der Hochschulzugangsberechtigung zu 38 %
  2. das Ergebnis (Prozentrang) des Studieneignungstests zu 49 %
  3. die Angabe eines Schulfachs zu 13 %

Anhand dieser Auswahlkriterien wird eine Verfahrensnote berechnet, welche dann in die Quote „Auswahlverfahren der Hochschule“ eingeht. Das bedeutet, dass die Note Ihrer Hochschulzugangsberechtigung zu 38 % in die Verfahrensnote eingeht. Die Note des Ergebnisses des Studieneignungstests zu 49 % und die Note, welche entsteht, wenn Sie Angaben zu einem Schulfach machen können zu 13 %.

Auswahlkriterien

1. Note der Hochschulzugangsberechtigung

Die Note der Hochschulzugangsberechtigung ist die auf Ihrem zum Studium berechtigenden Schulzeugnis ausgewiesene Gesamtdurchschnittsnote.

2. Ergebnis (Prozentrang) des Studieneignungstests

Der BaPsy-DGPs ist ein einheitlicher zentraler Studierendenauswahltest, der zum Wintersemester 23/24 an den meisten deutschen Hochschulen eingeführt wird und ein ergänzendes, valides Zulassungskriterium für das Psychologiestudium darstellt. Der BaPsy-DGPs besteht aus einem allgemeinen Teil zur Erfassung von schlussfolgerndem Denken sowie einem spezifischen Teil zur Messung von Textverständnis sowie Kompetenzen in Englisch und in Mathematik. Alle Bestandteile sind für ein erfolgreiches Studium der Psychologie notwendig.
Als Ergebnis des Tests erhalten Sie einen Prozentrang, welcher im Verfahren mit der Formel ((100-Prozentrang)*0,05)+1 in eine Note umgerechnet wird. Die errechnete Note geht dann mit 49% in die Verfahrensnote ein. Wird der freiwillige Test nicht absolviert, geht das Kriterium mit der Note 6 in die Verfahrensnote ein.

3. Studiengangaffines Schulfach

Ausschließlich die nachfolgenden Fächer gelten als studiengangsaffin:

  • Mathematik
  • Physik
  • Chemie
  • Biologie
  • Deutsch
  • Englisch
Können Sie eines der o.g. Schulfächer in Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (Abitur/ Fachabitur) nachweisen, geht dies mit einer 3,0 in die Berechnung der Verfahrensnote ein. Können Sie eines der Fächer sogar als Leistungskurs nachweisen (i.d.R. nur im Abi nicht im Fachabi), geht dies mit der Note 1,0 ein. Die tatsächliche Note, die Sie in dem Fach hatten, spielt keine Rolle. Hatten Sie keines der oben genannten Fächer in Ihrer Hochschulzugangsberechtigung, geht das Kriterium mit der Note 6 in die Verfahrensnote ein.


Wann ist ein Fach ein Leistungskursfach?

  • Es werden Leistungskurse und Nicht-Leistungskurse unterschieden.
  • An Fachoberschulen gibt es in der Regel keine Leistungskurse. Daher ist Bewerberinnen und Bewerbern von dieser Schulform die Angabe von Leistungskursen normalerweise nicht möglich.
  • Die Bezeichnung Leistungskurse bzw. LKs wird bundesweit nicht einheitlich verwendet. Daher werden u. a. auch die folgenden Bezeichnungen anerkannt:
    • LK = Leistungskurs
    • LF = Leistungsfach
    • P1 = Kurse auf Leistungskursniveau (in Sachsen Anhalt)
    • Extra Leistungskursblock auf dem Zeugnis
    • eA = erhöhtes Anforderungsniveau
    • *) = erhöhte Anforderung
    • 1) = Abiturfächer mit erhöhtem Anforderungsprofil
    • P = Profilfach (nur Abitur Baden-Württemberg, Regelung vor 2010)
    • N = Neigungsfach (nur Abitur Baden-Württemberg, Regelung vor 2010)
    • W = Wahlkernfach (nur Abitur Baden-Württemberg, Regelung ab 2010)
    • K = Kernfach (nur Abitur Baden-Württemberg, Regelung ab 2010)

Notenrechner für die „Verfahrensnote“ in der Quote „Auswahlverfahren der Hochschule“