Schulnote
Auswahlkriterium für zulassungsbeschränkte Bachelor-Studiengänge
Zur Ermittlung des Berechnungswerts für die Ranglistenbildung wird die Notenskala 1-6 verwendet. Das bedeutet, dass die Noten aus dem Punktesystem 1-15, das häufig für Abiturnoten verwendet wird, in die Notenskala 1-6 umgerechnet werden müssen.
Die Notenpunkte | bzw. die Note | ergibt folgende Berechnungszahl |
---|---|---|
15 Punkte | sehr gut | 1,0 |
14 Punkte | 1,0 | |
13 Punkte | 1,3 | |
sehr gut - gut | 1,5 | |
12 Punkte | 1,7 | |
11 Punkte | gut | 2,0 |
10 Punkte | 2,3 | |
gut - befriedigend | 2,5 | |
9 Punkte | 2,7 | |
8 Punkte | befriedigend | 3,0 |
7 Punkte | 3,3 | |
befriedigend – ausreichend | 3,5 | |
6 Punkte | 3,7 | |
5 Punkte | ausreichend | 4,0 |
4 Punkte | 4,3 | |
ausreichend – mangelhaft | 4,5 | |
3 Punkte | 4,7 | |
2 Punkte | mangelhaft | 5,0 |
1 Punkt | 5,3 | |
mangelhaft – ungenügend | 5,5 | |
0 Punkte | ungenügend | 6,0 |
Wenn Sie beispielsweise 12 Punkte im Leistungskurs Mathematik nachweisen können, wählen Sie die Note „1,7 im Leistungskurs“ aus.
- Es werden Leistungskurse und Nicht-Leistungskurse unterschieden.
- An Fachoberschulen gibt es in der Regel keine Leistungskurse. Daher ist Bewerberinnen und Bewerbern von dieser Schulform die Angabe von Leistungskursen normalerweise nicht möglich.
- Die Bezeichnung Leistungskurse bzw. LKs wird bundesweit nicht einheitlich verwendet. Daher werden u. a. auch die folgenden Bezeichnungen anerkannt:
- LK = Leistungskurs
- LF = Leistungsfach
- P1 = Kurse auf Leistungskursniveau (in Sachsen Anhalt)
- Extra Leistungskursblock auf dem Zeugnis
- eA = erhöhtes Anforderungsniveau
- *) = erhöhte Anforderung
- 1) = Abiturfächer mit erhöhtem Anforderungsprofil
- P = Profilfach (nur Abitur Baden-Württemberg, Regelung vor 2010)
- N = Neigungsfach (nur Abitur Baden-Württemberg, Regelung vor 2010)
- W = Wahlkernfach (nur Abitur Baden-Württemberg, Regelung ab 2010)
- K = Kernfach (nur Abitur Baden-Württemberg, Regelung ab 2010)
Sollte Ihre Hochschulzugangsberechtigung einen Leistungskurs unter einer anderen als Bezeichnung aufweisen, schicken Sie uns bitte eine Leistungskursanfrage.
- Die angegebene Schulfachnote muss aus der Hochschulzugangsberechtigung ersichtlich sein.
- Bei Abitur/Gymnasium ist die vierte Halbjahresnote anzugeben.
Gegebenenfalls bessere Noten aus anderen (1.,2.,3.) Halbjahren werden nicht berücksichtig. - Bei Fachabitur/Fachoberschule ist die Schulfachnote des
Abschlusszeugnisses anzugeben. - Bei Fachabitur nach vorzeitigem Abgang aus dem Gymnasium ist die letzte (zweite) Halbjahresnote anzugeben.
- Bei Abitur/Gymnasium ist die vierte Halbjahresnote anzugeben.
- Für die Bachelor-Studiengänge ist genau ein Schulfach aus dem Kanon der studiengangsaffinen Fächer anzugeben.
Kann ein Schulfach nicht angegeben werden, geht es mit dem Berechnungswert 6,0 in die Berechnung ein. Es ist also immer vorteilhafter, ein Schulfach mit einer schlechten Note anzugeben als kein Schulfach.
- Leistungskurse (LKs) erfahren eine 3-fach-Gewichtung (die Note wird durch 3 geteilt). Das bedeutet, dass eine LK-Note von 3,3 (7 Punkte) mit dem Wert 1,1 in die Berechnung eingeht. Ein Abiturient sollte also grundsätzlich eher schlechte Leistungskurse angeben anstelle von Grundkursen mit guten Ergebnissen.
Die Wahl der Schulfächer wird Ihnen durch den „Notenrechner“ erleichtert.
Bsp. 1: Leistungskurs
Sie haben vier Halbjahre lang einen Deutsch-Leistungskurs besucht, in dem Sie im ersten Halbjahr 14 Punkte, im zweiten Halbjahr 13 Punkte, im dritten Halbjahr 12 Punkte und letzten Halbjahr 11 Punkte bekommen haben.
Sie geben für das Fach „Deutsch“ die 11 Punkte bzw. die Note „2,0 im Leistungskurs“ aus „dem letzten Schulhalbjahr“ der HZB an. Die Noten aus dem ersten bis dritten Halbjahr oder die Abschlussnote vom Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung dürfen nicht angegeben werden.
Bsp. 2: schlechte Leistungskurse, gute Grundkurse
Sie haben vier Halbjahre lang einen Deutsch-Leistungskurs besucht, in dem Sie im letzten Halbjahr 11 Punkte bekommen haben. Außerdem haben Sie vier Halbjahre lang einen Mathe-Grundkurs besucht, in dem Sie im letzten Halbjahr 13 Punkte bekommen haben.
Da Leistungskurse höher gewichtet werden als Nicht-Leistungskurse, wäre es für Sie in diesem Beispiel vorteilhafter, die schlechtere Leistungskursnote anzugeben. Sie würden also für das Fach „Deutsch“ 11 Punkte bzw. die Note „2,0 im Leistungskurs“ aus „dem 4. Schulhalbjahr der HZB“ angeben.
In diesem Beispiel würde die Leistungskursnote von 2,0 durch 3 geteilt und mit dem Berechnungswert 0,66 in die Ranglistenbildung eingehen, die Grundkursnote hingegen unverändert mit dem Berechnungswert 1,3.
Über den „<link>Notenrechner“ können die die für Sie günstigste Fächerangabe in Erfahrung bringen.
Bsp. 3: Der Leistungskurs heißt bei mir nicht Leistungskurs
In Ihrem Abschlusszeugnis wird der Leistungskurs nicht als „Leistungskurs“, sondern beispielsweise als „Leistungsfach“ ausgewiesen. Da die Bezeichnung für einen Leistungskurs je nach Bundesland unterschiedlich sein kann, sehen wir auch die oben aufgeführten Bezeichnungen als Leistungskurs an.
Bsp. 4: keine Leistungskurse
Aufgrund der von Ihnen gewählten Schulform können Sie keine Leistungskurse nachweisen, z. B. Fachoberschule (FOS). Geben Sie bei der Note „Nicht-Leistungskurs-Noten“ an.
Bsp. 5: Meine Fächer stehen nicht in der Liste
Falls Sie keines der studiengangsaffinen Fächer nachweisen können, wählen Sie „Ich kann kein Fach angeben“ aus.
Es könnte sein, dass Sie ein Schulfach nachweisen können, das inhaltlich einem der genannten Fächer entspricht. Sie haben beispielsweise das Schulfach „Mathematisches Denken und Handeln“ besucht, für den Studiengang es aber das Schulfach „Mathematik“ gefragt. Bitte stellen Sie für diesen Fall einen Antrag auf Anrechnung des Schulfachs, den Sie auf der Seite des jeweiligen Studiengangs finden (<link>zur Studiengangsübersicht).
- Für einige Studienfächer können Sie zusätzlich zu Ihrer Durchschnittsnote noch eine Schulfachnote angeben. Wenn Sie dieses Schulfach als Leistungskurs belegt hatten, wird die Note verbessert.
- Auf manchen Zeugnissen sind Fächer mit erhöhtem Niveau nicht als Leistungskurs bezeichnet. Wenn ein Fach auf Ihrem Zeugniss mit eA - erhöhtes Anforderungsniveau bezeichnet ist, können Sie dieses Fach als Leistungskurs angeben.
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