Exportkontrolle

Die Forschungs- und Lehraktivitäten an der Universität Kassel sind zunehmend durch die weltweite Zusammenarbeit mit ausländischen Institutionen und Partnern geprägt. Unter bestimmten Voraussetzungen können allerdings internationale Forschungskooperationen, Dienstreisen, der Export von wissenschaftlichem Gerät oder Proben, die Entwicklung neuer Technologien, die Zusammenarbeit mit internationalen Forschenden, z.B. Gastwissenschaftler:innen, aber auch die Einstellung von Personal aus dem Ausland von Beschränkungen der Exportkontrolle betroffen sein.

Ziel der Exportkontrolle

Ziel der Exportkontrolle ist es, den Missbrauch von Forschungsgütern und Wissen verhindern und so die nationale Sicherheit zu schützen. Dies betrifft

  • die Weitergabe (Proliferation) von Massenvernichtungswaffen
  • die unkontrollierte Weitergabe von konventionellen Rüstungsgütern
  • Menschenrechtsverletzungen, Repression oder Terrorismus im Ausland durch die Nutzung sensibler Güter

Betroffen sind auch Dual-Use-Güter, die sowohl zivilen als auch militärischen Zwecken dienen können. Hier ist Missbrauchspotential oft nicht sofort erkennbar. Missbrauchspotential besteht insbesondere bei Forschung in den Bereichen Biologie, Biochemie, Biotechnologie, Chemie,  Physik, Nukleartechnik, Energie- und Umwelttechnik, Informations- und Kommunikationstechnologie, Elektrotechnik, Luft- und Raumfahrt, sowie Verkehrstechnik, Maschinenbau, Werkstofftechnik und Verfahrenstechnik.

Gesetzliche Vorgaben der Exportkontrolle und des Außenwirtschaftsrechts für Forschung und Lehre

Forschung und Lehre sind zwar grundsätzlich frei. Allerdings gelten auch hier die gesetzlichen Vorgaben der Exportkontrolle und des Außenwirtschaftsrechts, insbesondere, wenn es um den Transfer von sensiblen Waren oder Know-how ins Ausland geht. Weder die Wissenschaftsfreiheit noch die Zivilklausel der Universität entbinden von der Pflicht zur Einhaltung. Verstöße gegen Exportkontrollvorgaben können zu strafrechtlichen Konsequenzen für die handelnden und institutionell verantwortlichen Personen führen. Im Spannungsfeld zwischen Wissenschaftsfreiheit und außenhandelsrechtlichen Vorgaben sollen die geltenden Exportkontrollmaßnahmen ein gesetzeskonformes Handeln sicherstellen und verhindern, dass Wissenschaftsfreiheit übermäßig reguliert wird.

Unterstützung an der Universität Kassel

Zum Umgang mit Fragen rund um das Thema Exportkontrolle bietet ein verwaltungsinternes Team die Beratung von Zweifelsfällen an, unterstützt bei Genehmigungsverfahren beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und erarbeitet Prüfmechanismen, mit denen Verstöße gegen Exportkontrollvorgaben vermieden werden sollen.

Kontakt und Rückfragen zu Verfahren an der Universität Kassel

Dr. Katrin Steinack (Exportkontrollbeauftragte)