Auslandspraktikum mit Erasmus+
Das Erasmus+ Praktikumsprogramm richtet sich an alle Studierenden der Universität Kassel, die während ihres Studiums oder unmittelbar im Anschluss an ihr Studium (Graduierte) ein Praktikum im europäischen Ausland absolvieren möchten. Einen Überblick zeigt dieses Video:
Eigenständig gesuchtes, studienrelevantes Praktikum im Ausland
Gefördert werden Pflichtpraktika und auch freiwillige Praktika mit Studienbezug
Nicht gefördert werden Praktika im Homeoffice in Deutschland, bei denen die Praktikumseinrichtung ihren Sitz im Ausland hat
Dauer: mind. 60 Tage, maximal 12 Monate (360 Tage)
Wöchentlicher Umfang: mindestens 30 Stunden (i. d. R. 35-40 Stunden/Woche | für Lehramtsstudierende: vollzeitäquivalentes Lehrdeputat)
- Akademische Anerkennung: Pflichtpraktika (ECTS), freiwillige Praktika (Transcript of Records/Diploma Supplement/Europass)
Immatrikulation an der Universität Kassel (Vollzeitstudium). Austauschstudierende sind von der Förderung ausgeschlossen.
Wenn Sie Ihr Praktikum im Anschluss an Ihr Studium absolvieren (Graduierte), müssen Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch immatrikuliert sein; während des Praktikums müssen Sie exmatrikuliert sein bzw. bereits alle Studienleistungen absolviert haben (es ist jeweils ein Nachweis einzureichen).
Ihr Status darf sich während des gesamtem Praktikums nicht ändern: Sie sind entweder über den gesamten Zeitraum an der Universität Kassel immatrikuliert oder über den gesamten Zeitraum exmatrikuliert.
Sie haben Ihr maximales Erasmus-Kontingent noch nicht ausgeschöpft. Pro Studienphase (BA, MA, PhD) können Sie bis zu 12 Monate gefördert werden (Studien- und Praktikumsaufenthalte).
Promovierende müssen die Zugehörigkeit zur Universität Kassel eindeutig nachweisen (Immatrikulationsbescheinigung oder Bestätigungsschreiben der betreuenden Person über Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand). Besteht daneben ein Arbeitsverhältnis mit der Universität Kassel, kann das Auslandspraktikum nicht über diese Förderlinie, aber möglicherweise als Personalmobilität gefördert werden.
Nicht gefördert werden
Praktikumsvorhaben in EU-Institutionen und anderen EU-Einrichtungen einschließlich spezialisierter Agenturen (vollständige Liste unter https://europa.eu/european-union/about-eu/institutions-bodies_de) und Einrichtungen, die EU-Programme verwalten
reine Sprachaufenthalte
Ihre vollständige Bewerbung sollte im International Office zwei Monate vor Praktikumsbeginn eingehen. Sollte dies nicht möglich sein, setzen Sie sich bitte persönlich mit uns in Verbindung! Erreicht uns eine Bewerbung für ein Praktikum, das in weniger als 4 Wochen beginnt, kann dieses ggf. nicht oder nicht von Beginn an gefördert werden.
Die Praktikumsinstitution muss bereits bekannt sein.
Unterlagen:
Online-Bewerbung über unser Bewerbungsportal
Lebenslauf (Europass-Vorlage oder eigenes Format; wird bei Online-Bewerbung hochgeladen)
Motivationsschreiben (Hinweise beachten; wird bei Online-Bewerbung hochgeladen)
Immatrikulationsbescheinigung (Scan wird bei Online-Bewerbung hochgeladen)
Bescheinigung der Studienrelevanz: Ihr BPS-Referat/die Praxiskoordinationsstelle/das Prüfungssekretariat muss die Studienrelevanz Ihres Praktikums bescheinigen und erklären, ob es sich um ein freiwilliges oder ein Pflichtpraktikum handelt.
Bitte informieren Sie uns umgehend per E-Mail, nachdem Sie die Bewerbung in unserem Bewerbungsportal abgeschickt haben, und senden Sie uns die Bescheinigung der Studienrelevanz als Anhang mit.
Die Dokumente können Sie auch per Post oder persönlich einreichen.
Es werden nur Scans akzeptiert (.pdf, .jpg). Fotos von Dokumenten reichen nicht aus.
Auswahlverfahren
Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt durch das International Office der Universität Kassel. Als Bewertungskriterien werden die Vollständigkeit der Unterlagen, die Erfüllung der formalen Voraussetzungen sowie die fachliche und berufliche Motivation für das Praktikum in Form des Motivationsschreibens herangezogen.
Jede/r Teilnehmende erhält einen Erasmus-Mobilitätszuschuss. Die Höhe richtet sich nach dem Zielland.
Der Zuschuss wird in zwei Raten ausbezahlt: 80% vor Beginn der Mobilität (nachdem die erforderlichen Dokumente eingereicht wurden) und 20% nach Beendigung der Mobilität (nachdem alle Abschlussdokumente eingereicht wurden).
Informationen zur Sonderförderung (Studierende mit Kind / Studierende mit Behinderung) finden Sie hier.
Die Fördersätze sind abhängig von der Höhe der Mittelzuweisung durch den DAAD, können also im nächsten Jahr von den oben genannten abweichen.
Einzureichende Unterlagen
Sie erhalten von uns folgende Unterlagen, die vor Praktikumsbeginn vollständig im International Office vorliegen müssen.
Learning Agreement for Traineeships: Vertrag zwischen Ihnen, Ihrer Praktikumsinstitution und der Universität Kassel. Er wird von allen Parteien maschinell ausgefüllt und persönlich unterschrieben. Das International Office benötigt mindestens einen Scan.
Grant Agreement: Finanzierungsvertrag zwischen Ihnen und der Universität Kassel. Das International Office benötigt den Vertrag im Original.
Online-Sprachtest: Jede/r Teilnehmer/in am Erasmus+ Programm muss vor Beginn und nach Beendigung seiner/ihrer Mobilität einen verpflichtenden Sprachtest absolvieren. Die Zugangsdaten werden Ihnen per E-Mail gesendet. Das International Office wird automatisch benachrichtigt, wenn Sie den Sprachtest gemacht haben.
Der Test dient lediglich der Statistik und der Überprüfung, ob ein Auslandsaufenthalt die Sprachkompetenz von Studierenden fördert. Ihre Förderung wird dadurch in keiner Weise beeinflusst!
Derzeit verfügbare Sprachen: Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Spanisch, Tschechisch und Ungarisch.
Versicherung
Mit einem Erasmus-Stipendium ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Jede/-r Teilnehmende ist verpflichtet, sich selbständig um ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Die EU-Kommission, der DAAD oder die Universität Kassel haften nicht für Schäden, die im Rahmen des Auslandssemesters entstehen.
Der Abschluss einer Unfallversicherung für Schäden, die der Begünstigte am Arbeitsplatz erleidet, und einer Haftpflichtversicherung für Schäden, die der Begünstigte am Arbeitsplatz verursacht ist verpflichtend.
Hinweis: Es besteht die Möglichkeit, auf eigene Kosten des Teilnehmenden an der Gruppenversicherung des DAAD teilzunehmen. Kranken-/ Unfall- und Haftpflichtversicherung sind inbegriffen. Nähere Auskünfte beim DAAD, Versicherungsstelle (Tel.: 0228/882-294)
Sprachkurs
Nachdem Sie den Sprachtest absolviert haben, kann es sein, dass Sie je nach Sprache und Sprachstand eine Einladung zu einem kostenlosen Sprachkurs in der Arbeits- oder Landessprache erhalten. Nähere Auskunft erteilt das International Office. Weitere Informationen zum OLS-Sprachtest und den Sprachkursen erhalten Sie unter http://erasmusplusols.eu/de
Ändert sich etwas bezüglich des Learning Agreements, z.B. Ihr/-e PraktikumsbetreuerIn, so teilen Sie dies dem International Office bitte umgehend mit und reichen Sie (nur in solchen Fällen!) das "Major Changes Formular" ein.
Verkürzung
Bei Verkürzung Ihres Praktikums wird der Förderbetrag angepasst. Die Mindestdauer von 60 Tagen muss eingehalten werden, ansonsten wird der Mobilitätszuschuss zurückgefordert. Genaueres entnehmen Sie dem Grant Agreement.
Verlängerung
Sollten Sie das Praktikum verlängern wollen und hierfür eine zusätzliche finanzielle Förderung beantragen, muss der Antrag (formlos, per Email) spätestens 30 Tage vor dem ursprünglichen Praktikumsende bei uns eingegangen sein.
Die Abschlussunterlagen sollten innerhalb von 30 Tagen nach Praktikumsende dem International Office vorliegen.
EU-Survey (Fragebogen)
Sie werden automatisch per E-Mail durch das Mobility Tool der EU aufgefordert, einen Fragebogen auszufüllen.
Online-Sprachtest
Sie werden wieder per E-Mail zum Absolvieren des Sprachtests aufgefordert.
Praktikumszeugnis
Lassen Sie diesen Vordruck eines Praktikumszeugnisses als Bestätigung Ihres Praktikums von Ihrem Praktikumsbetreuer ausfüllen. Das International Office benötigt davon eine Kopie oder einen Scan.
Erfahrungsbericht
Beschreiben Sie uns oder nachfolgenden Studierenden die Erfahrungen, die Sie im Auslandspraktikum gemacht haben. Nutzen Sie dazu bitte diese Vorlagemit dem Deckblatt, und schicken Sie uns den Bericht per E-Mail. Hier finden Sie einen Leitfaden zum Verfassen des Erfahrungsberichts.
Beratung zu Praktika/Schulpraktika im Ausland: Alexa Schubert
Universität Kassel
International Office
Moritzstr. 18 (2. OG)
34127 Kassel
Gebäude: Campus Center
Telefon 0561/804-3757
Telefax 0561/804-3513
praktikum[at]uni-kassel[dot]de
Offene Sprechstunde von Frau Schubert:
Dienstag und Donnerstag, 13-14 Uhr und nach Vereinbarung
Erstinformation durch studentische Hilfskraft:
Montag, 13-14 Uhr