Auslandspraktikum mit Erasmus+

Das Erasmus+ Praktikumsprogramm richtet sich an alle Studierenden der Universität Kassel, die während ihres Studiums oder unmittelbar im Anschluss an ihr Studium (Graduierte) ein Praktikum im europäischen Ausland absolvieren möchten. Einen Überblick zeigt dieses Video:

Das Video wird über die Plattform Youtube eingebettet. Es gelten die Datenschutzerklärungen von Google.

  • Eigenständig gesuchtes, studienrelevantes Praktikum im Ausland

    • Gefördert werden Pflichtpraktika und auch freiwillige Praktika mit Studienbezug

    • Nicht gefördert werden Praktika im Homeoffice in Deutschland, bei denen die Praktikumseinrichtung ihren Sitz im Ausland hat

  • Dauer: mind. 60 Tage, maximal 6 Monate (180 Tage) pro Praktikumsaufenthalt. Ein Monat entspricht immer 30 Tagen.

  • Wöchentlicher Umfang: mindestens 30 Stunden (i. d. R. 35-40 Stunden/Woche | für Lehramtsstudierende: vollzeitäquivalentes Lehrdeputat)

  • Akademische Anerkennung: Pflichtpraktika (ECTS), freiwillige Praktika (Transcript of Records/Diploma Supplement/Europass)
  • Immatrikulation an der Universität Kassel (Vollzeitstudium). Austauschstudierende sind von der Förderung ausgeschlossen.

  • Wenn Sie Ihr Praktikum im Anschluss an Ihr Studium absolvieren (Graduierte), müssen Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch immatrikuliert sein; während des Praktikums müssen Sie exmatrikuliert sein bzw. bereits alle Studienleistungen absolviert haben (es ist jeweils ein Nachweis einzureichen).

  • Ihr Status darf sich während des gesamtem Praktikums nicht ändern: Sie sind entweder über den gesamten Zeitraum an der Universität Kassel immatrikuliert oder über den gesamten Zeitraum exmatrikuliert.

  • Sie haben Ihr maximales Erasmus-Kontingent noch nicht ausgeschöpft. Pro Studienphase (BA, MA, PhD) können Sie bis zu 12 Monate gefördert werden (Studien- und Praktikumsaufenthalte).

  • Promovierende müssen die Zugehörigkeit zur Universität Kassel eindeutig nachweisen (Immatrikulationsbescheinigung oder Bestätigungsschreiben der betreuenden Person über Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand). Besteht daneben ein Arbeitsverhältnis mit der Universität Kassel, kann das Auslandspraktikum nicht über diese Förderlinie, aber möglicherweise als Personalmobilität gefördert werden.

  • Teilnehmende Länder

 Nicht gefördert werden

Ihre vollständige Bewerbung sollte im International Office zwei Monate vor Praktikumsbeginn eingehen. Sollte dies nicht möglich sein, setzen Sie sich bitte persönlich mit uns in Verbindung! Erreicht uns eine Bewerbung für ein Praktikum, das in weniger als 4 Wochen beginnt, kann dieses ggf. nicht oder nicht von Beginn an gefördert werden.

Die Praktikumsinstitution muss bereits bekannt sein.

Unterlagen:

  • Online-Bewerbung über unser Bewerbungsportal

  • Lebenslauf (Europass-Vorlage oder eigenes Format; wird bei Online-Bewerbung hochgeladen)

  • Motivationsschreiben (Hinweise beachten; wird bei Online-Bewerbung hochgeladen)

  • Immatrikulationsbescheinigung (Scan wird bei Online-Bewerbung hochgeladen)

  • Bescheinigung der Studienrelevanz: Ihr BPS-Referat/die Praxiskoordinationsstelle/das Prüfungssekretariat muss die Studienrelevanz Ihres Praktikums bescheinigen und erklären, ob es sich um ein freiwilliges oder ein Pflichtpraktikum handelt.

Bitte informieren Sie uns umgehend per E-Mail, nachdem Sie die Bewerbung in unserem Bewerbungsportal abgeschickt haben, und senden Sie uns die Bescheinigung der Studienrelevanz als Anhang mit.

Die Dokumente können Sie auch per Post oder persönlich einreichen.

Es werden nur Scans akzeptiert (.pdf, .jpg). Fotos von Dokumenten reichen nicht aus.

 

Auswahlverfahren

Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt durch das International Office der Universität Kassel. Als Bewertungskriterien werden die Vollständigkeit der Unterlagen, die Erfüllung der formalen Voraussetzungen sowie die fachliche und berufliche Motivation für das Praktikum in Form des Motivationsschreibens herangezogen.

Jede/r Teilnehmende erhält einen Erasmus-Mobilitätszuschuss. Die Höhe richtet sich nach dem Zielland.


Aktuelle Fördersätze- für Bewerbungen ab dem 01.10.2024

Bisherige Fördersätze- für Bewerbungen bis zum 30.09.2024


Der Zuschuss wird in zwei Raten ausbezahlt: 70% vor Beginn der Mobilität (nachdem die erforderlichen Dokumente eingereicht wurden) und 30% nach Beendigung der Mobilität (nachdem alle Abschlussdokumente eingereicht wurden).

Informationen zur Sonderförderung (Studierende mit Kind / Studierende mit Behinderung) finden Sie hier. 

Die Fördersätze sind abhängig von der Höhe der Mittelzuweisung durch den DAAD, können also im nächsten Jahr von den oben genannten abweichen.

Einzureichende Unterlagen

Sie erhalten von uns folgende Unterlagen, die vor Praktikumsbeginn vollständig im International Office vorliegen müssen.

  • Learning Agreement for Traineeships: Vertrag zwischen Ihnen, Ihrer Praktikumsinstitution und der Universität Kassel. Er wird von allen Parteien maschinell ausgefüllt und persönlich unterschrieben. Das International Office benötigt mindestens einen Scan.

  • Grant Agreement: Finanzierungsvertrag zwischen Ihnen und der Universität Kassel.

Versicherung

Mit einem Erasmus-Stipendium ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Jede/-r Teilnehmende ist verpflichtet, sich selbständig um ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Die EU-Kommission, der DAAD oder die Universität Kassel haften nicht für Schäden, die im Rahmen des Auslandssemesters entstehen.

Der Abschluss einer Unfallversicherung für Schäden, die der Begünstigte am Arbeitsplatz erleidet, und einer Haftpflichtversicherung für Schäden, die der Begünstigte am Arbeitsplatz verursacht, ist verpflichtend.

Hinweis: Es besteht die Möglichkeit, auf eigene Kosten des Teilnehmenden an der Gruppenversicherung des DAAD teilzunehmen. Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung sind inbegriffen. Nähere Auskünfte erhalten Sie direkt beim DAAD.

Ändert sich etwas bezüglich des Learning Agreements, z.B. Ihr/-e PraktikumsbetreuerIn, so teilen Sie dies dem International Office bitte umgehend mit und reichen Sie (nur in solchen Fällen!) das "Major Changes Formular" ein.

Verkürzung

Bei Verkürzung Ihres Praktikums wird der Förderbetrag angepasst.  Die Mindestdauer von 60 Tagen muss eingehalten werden, ansonsten wird der Mobilitätszuschuss zurückgefordert. Genaueres entnehmen Sie dem Grant Agreement.

Verlängerung

Sollten Sie das Praktikum verlängern wollen und hierfür eine zusätzliche finanzielle Förderung beantragen, muss der Antrag (formlos, per Email) spätestens 30 Tage vor dem ursprünglichen Praktikumsende bei uns eingegangen sein.

Die Abschlussunterlagen sollten innerhalb von 30 Tagen nach Praktikumsende dem International Office vorliegen.

EU-Survey (Fragebogen)

Sie werden automatisch per E-Mail durch das Beneficiary Module der EU aufgefordert, einen Fragebogen auszufüllen.

Praktikumszeugnis

Lassen Sie diesen Vordruck eines Praktikumszeugnisses als Bestätigung Ihres Praktikums von Ihrem Praktikumsbetreuer ausfüllen. Das International Office benötigt davon eine Kopie oder einen Scan.

Erfahrungsbericht

Beschreiben Sie uns und nachfolgenden Studierenden die Erfahrungen, die Sie im Auslandspraktikum gemacht haben. Bitte gehen Sie auch auf die Unterstützung durch die Erasmus-Förderung ein. Nutzen Sie dazu bitte diese Vorlage mit dem Deckblatt, und schicken Sie uns den Bericht per E-Mail. Hier finden Sie einen Leitfaden zum Verfassen des Erfahrungsberichts.

Für weitere Informationen und Fragen wenden Sie sich gerne an:

Alexa Schubert  -  Ihre Ansprechpartnerin für Praktika und Schulpraktika im Ausland

 

Nutzen Sie außerdem die Möglichkeit zur Erstinformation durch eine studentische Hilfskraft und besuchen Sie uns im International Office (Campus Center - 2. OG):

Immer montags von 13 bis 14 Uhr