Praxisphase

Betriebspraktikum

  • Das selbst organisierte Betriebspraktikum soll Einblicke in Lebens- und Arbeitsbereiche vermitteln, die keine Berührungspunkte mit dem Berufsfeld Schule haben.
  • Das Betriebspraktikum wird für die Studiengänge Lehramt an Grundschulen (L1), Lehramt an Hauptschulen und Realschulen (L2), Lehramt an Gymnasien (L3) und Lehramt für Förderpädagogik mit dem Schwerpunkt Inklusion (L5) benötigt. Davon ausgenommen sind Studierende des Lehramts an Grundschulen und des Lehramts an Haupt- und Realschulen, die nach 2014 und vor 2023 mit dem Lehramtsstudium begonnen haben.
  • In den Studiengängen Berufs- und Wirtschaftspädagogik wird dieses Praktikum nicht benötigt. Stattdessen werden dort betriebliche Praktika im Umfang von 48 Wochen absolviert.
  • Als Praktikumsorte werden Dienstleistungs-, Weiterverarbeitungs-, Handels- und Produktionsbetriebe empfohlen.
  • Die Dauer des Praktikums beträgt mindestens 8 Wochen. Dabei kann das Praktikum auch zweigeteilt werden und z.B. jeweils 4 Wochen an zwei unterschiedlichen Praktikumsorten durchgeführt werden.
  • Die  Prüfungsleistung  besteht im Praktikumsbericht. Hinweise zum Erstellen des Praktikumsberichtes sind auf der Homepage der Hessischen Lehrkräfteakademie zu finden.
  • Auch die Praktikumsbescheinigung ist dort spätestens bis zur Meldung zur Ersten Staatsprüfung - einzureichen. 
  • Zuständig für die Anerkennung des Betriebspraktikums ist ebenfalls die Hessische Lehrkräfteakademie.
Funktion/NameAdresse/Telefonnummer/E-Mail

Ansprechpartner/in
Torsten Langrehr  

Hessische Lehrkräfteakademie

Tel.: +49 561 8101-141

E-Mail:  torsten.langrehr[at]kultus.hessen[dot]de