Steuerkreis Betrieb & Campus
Mit dem Steuerkreis nachhaltiger Betrieb & Campus wird ein gesteuerter Nachhaltigkeitsprozess eingeleitet, mit dem kontinuierlich Verbesserungspotentiale identifiziert und die Entwicklung, Prüfung und schließlich die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit initiiert werden.
Steuerkreis
Das Green Office als zentrale Koordinationsstelle leitet den Steuerkreis nachhaltiger Betrieb & Campus. Im Steuerkreis, der einmal pro Jahr zur Vorstellung und Verabschiedung des Umweltprogramms zusammenkommt, wird die Maßnahmenliste vorgestellt, erörtert und verabschiedet.
Zur nachhaltigen Entwicklung eines Betriebs gehört es alle Betriebsbereiche, entsprechend gesetzter Ziele, weiterzuentwickeln.
Beteiligte, Aufgaben und Termine
Beteiligte des Steuerkreises sind die Vertreter:innen der betrieblichen Handlungsfelder aus den Bereichen Bau und Infrastruktur, Energieeinsparung und Energieeffizienz, Beschaffung, Green IT, Mobilität, Nutzersensibilisierung etc. Vertreter:innen aller Statusgruppen können sich am Prozess beteiligen und Ihre Perspektiven und Wünsche zur Nachhaltigkeitsentwicklung einbringen.
Gesteuerter Nachhaltigkeitsprozess
1.Maßnahmen identifizieren
Die Maßnahmen in den umweltrelevanten Handlungsfeldern und Themencluster werden in betrieblichen Prozessen, über die Beteiligungsformate der Ideenwerkstätten, der Ideen-Plattform oder der Ideen-Sprechstunde identifiziert. Die Prüfung und Bewertung der Maßnahmen erfolgt nach den Kriterien „Aufwand und Nutzen“ anhand einer Bewertungsmatrix/Punkteschema.
2.Fachliche Prüfung
Die anschließende fachliche Prüfung und Bewertung der vorgeschlagenen Maßnahmen auf Umsetzbarkeit erfolgt durch die jeweils zuständigen Abteilung der Verwaltung oder der zentralen Einrichtungen. Im Steuerkreis nachhaltiger Betrieb & Campus, der einmal pro Jahr zur Vorstellung und Verabschiedung des Umweltprogramms zusammenkommt, wird die Maßnahmenliste vorgestellt und erörtert. Das Green Office als zentrale Koordinationsstelle begleitet und bündelt die Maßnahmenbewertung und Entscheidungsfindung fortlaufend innerhalb von Sustainability-Briefings mit den zuständigen Abteilungen und Einrichtungen.
3.Freigabe Umweltprogramm
Das abgestimmte Umweltprogramm/Maßnahmenliste wird von der Hochschulleitung freigegeben.
4.Umsetzung der Maßnahmen
Die Umsetzung der Maßnahmen ist Aufgabe der jeweils zuständigen Abteilung in der Verwaltung bzw. der zentralen Einrichtungen.