Semesterticket
Wo kann ich das Ticket nutzen?
- Bebra - Herleshausen - Eisenach (Cantus)
- Bad Hersfeld - Fulda (RB 5, RE 50)
- RMV - Tarifgebiet 2001 (Fulda)
- Schwalmstadt - Marburg und Burgwald-Ersthausen - Marburg (RE 30, RB 41, RE 98, RB 42)
- RMV-Tarifgebiet 0501 (Marburg)
- Warburg - Paderborn (RE 11 und RB89)
Das Semesterticket wird auf dem Abschnitt Altenbeken - Paderborn nicht in der Linie RB 84 "Eggebahn" anerkannt. - Busliniennetz im Tarifgebiet 7700 (Paderborn - Eichenberg - Göttingen)
Rückerstattung des Semestertickets
Die Rückerstattung des Semestertickets muss jedes Semester neu beantragt werden.
Die Einreichfrist beginnt am: 15.03.2023
Die Fristen für die Beantragung sind: 30.04. für das SoSe und 31.10. für das WiSe.
Fehlende Unterlagen können noch bis zu 2 Wochen nach dieser Frist eingereicht werden.
Rückerstattungsgrund Landes- und Hessenticket
Am 5. 4.2023 hat das Studierendenparlament beschlossen, dass für den Rückerstattungsgrund Landes- bzw. Hessenticket Anträge zur Rückerstattung des Semestertickets wieder angenommen werden.
Dafür gelten folgende Voraussetzungen:
- Es wird eine Bearbeitungsgebühr geben in Höhe von ca. + - 20€ geben
- Alle eingereichten Anträge für diesen Rückerstattungsgrund müssen vollständig, korrekt, leserlich sein und eine Kopie des Landes- bzw. Hessentickets im Anhang haben
- Es gibt keine Nachreiche-Frist
- Fehlerhafte Anträge werden nicht bearbeitet und ohne Benachrichtigung aussortiert. Bitte beachtet hierzu unsere Sprechzeiten für eventuellen Rückfragen.
Gerne könnt ihr euch auch unter den folgenden Mailadressen bei uns melden: rueckerstattung[at]asta.uni-kassel[dot]de