Semesterticket
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Ab dem Sommersemester 2024 (1. April 2024) wird das NVV-Semesterticket der Uni Kassel durch das Deutschlandsemesterticket ersetzt. Das Deutschlandsemesterticket gilt bundesweit im öffentlichen Nahverkehr und wird elektronisch für Smartphones ausgegeben. Es gelten die Tarifbestimmungen des Deutschland-Tickets www.nvv.de/tickets/tarifinfos/tarifuebersicht
Das Deutschlandsemesterticket kostet aktuell 29,40 Euro pro Monat. Der Preis ist bundesweit einheitlich festgelegt. Das Ticket wird im Vollsolidarmodell durch alle Studierenden mit dem Semesterbeitrag zur Einschreibung oder Rückmeldung bezahlt und ist daher besonders günstig.
Das Deutschlandsemesterticket wird ab dem 1. April 2024 als mobiles Ticket für Smartphones ausgegeben. Weitere Informationen zum Abruf des Tickets gibt es an dieser Stelle, sobald die technische Umsetzung abgeschlossen ist. Alle eingeschriebenen Studierenden werden rechtzeitig durch den AStA per E-Mail informiert.
Das Deutschlandsemesterticket wird nicht auf die CampusCard aufgedruckt.
Das Upgrade für das bisherige NVV-Semesterticket zum Deutschland-Ticket wird noch bis einschließlich März 2024 als monatlich kündbares Abo angeboten. Bestehende Upgrade-Abos enden automatisch Ende März.
AStA und NVV arbeiten derzeit gemeinsam mit der Uni Kassel und der KVG an der technischen Umsetzung. Weitere Informationen dazu werden voraussichtlich in der Woche ab dem 18. März 2024 hier zur Verfügung gestellt.
Nein, die Verweigerung ist kein Rückerstattungsgrund.
Für Studierende der Management School der Universität Kassel (UNIKIMS) beträgt der Semesterbeitrag 158,25 Euro. Für sie entfallen die Beträge für das Semesterticket, das Fahrradverleihsystem und das Kulturticket.
Studierende in diesen berufsbegleitenden Studiengängen gehen zeitlich überwiegend ihrem Beruf und nicht ihrem Studium nach und sind entsprechend nicht zum Bezug des Soli-Deutschlandtickets berechtigt.
Bis zum 30.04. ist übergangsweise auch noch das Ticket auf der CampusCard im NVV-Gebiet gültig. Dies ist eine Kulanzleistung des NVV, damit du gerade in der Anfangszeit auch noch sicher zur Uni kommst, sollte das Ticket noch nicht auf deinem Smartphone funktionieren. Der AStA ist in solchen Fällen dein richtiger Ansprechpartner: Wir bieten im April Sprechstunden zur Einrichtung des Tickets an. Die Termine findest du weiter oben.
Das Deutschland-Ticket darf nur digital, d.h. als elektronisches Ticket auf Smartphones oder auf Chipkarten ausgegeben werden. So wird die Prüfbarkeit und Anerkennung bundesweit sichergestellt.
Aus technischen Gründen kann die CampusCard leider nicht weiter als Medium für das Ticket verwendet werden.
NVV und KVG haben daher in sehr kurzer Zeit eine technische Lösung geschaffen, die die Ausgabe als digitales Ticket für Smartphones ermöglicht. Eine Anleitung zur Nutzung findest Du hier. Der AStA bietet im April Sprechstunden zur Einrichtung des Tickets an. Die Termine findest du weiter oben auf dieser Seite.
Wer kein Smartphone nutzen kann, z.B. aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung, kann sich an den AStA deutschlandticket[at]asta.uni-kassel[dot]de wenden – wir finden eine Lösung für Dich, mit der Du Dein Deutschlandsemesterticket nutzen kannst.
Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des Bundes ist das Deutschlandticket ein rein digitales Ticket. Die Verkehrsverbünde können als Alternative zum Handyticket das Deutschlandticket auch als Chipkarte anbieten. Aus ökologischen, wirtschaftlichen und logistischen Gründen ist es jedoch sinnvoll, wenn möglichst viele Nutzer*innen das Deutschlandticket auf ihr Smartphone laden. Wie oben beschrieben, finden wir aber eine Lösung für diejenigen, die kein Smartphone nutzen können.
Rückerstattung des Semestertickets
Die Rückerstattung des Semestertickets muss jedes Semester neu beantragt werden.
Die Einreichfristen beginnen immer am: 15.03. für das Sommersemester und 15.09. für das Wintersemester.
Die Abgabefristen für die Beantragung sind: 30.04. für das Sommersemester und 31.10. für das Wintersemester.
Fehlende Unterlagen können noch bis zu 2 Wochen nach dieser Frist eingereicht werden.
Rückerstattungsgrund Landes- und Hessenticket
Da es durch den Antragsgrund Landesticket einen erheblichen Mehraufwand in der Bearbeitung der Rückerstattung im AStA gibt, gelten hierfür besondere Voraussetzungen:
Dafür gelten folgende Voraussetzungen:
- Es gibt eine Bearbeitungsgebühr von ca. 8 Euro im SoSe 2024 auf Grundlage der Härtefallsatzung
- Alle Anträge für diesen Rückerstattungsgrund müssen direkt vollständig und korrekt gestellt werden
- Es gibt keine Nachreiche-Frist für fehlende Dokumente
- Fehlerhafte Anträge werden nicht bearbeitet und ohne Benachrichtigung aussortiert. Bitte beachtet hierzu unsere Sprechzeiten des Sekretariats oder des Referats für Soziales und Antidiskriminierung für eventuellen Rückfragen.
- Das Landesticket ist auch weiterhin Rückerstattungsgrund, da es Teil der Tarifverhandlungen des Land Hessens ist, auch wenn es einen geringeren Geltungsbereich abdeckt, als das zum SoSe 2024 neu eingeführte Deutschland-Semesterticket. Mit Beantragung wird auf dieses explizit verzichtet und dadurch kann das Deutschlandticket bis zum Semesterende am 30.09. nicht mehr genutzt werden!
Gerne könnt ihr euch bei weitern Fragen unter der folgenden Mailadresse bei uns melden: rueckerstattung[at]asta.uni-kassel[dot]de