Semesterticket

Deutschlandticket für Kasseler Studierende ab 1. April

Vergünstigtes Deutschlandticket für Kasseler Studierende ab 1. April

Bundesweite Mobilität für 29,40 Euro – das ist für Kasseler Studentinnen und Studenten mit dem Beginn des Sommersemesters ab 1. April 2024 möglich. Mit einem jetzt geschlossenen Vertrag zwischen dem AStA und dem Mobilitätspartner NVV gehört die Universität Kassel deutschlandweit zu den ersten Hochschulen, an denen das vergünstigte Deutschland-Ticket für Studierende verfügbar ist.

Der Betrag von 29,40 Euro monatlich (statt regulär 49 Euro) á sechs Monate ist im Semesterbeitrag von 340,94 Euro enthalten, der bei Rückmeldung bzw. Einschreibung überwiesen werden muss. Das D-Ticket ersetzt damit das bisherige Semesterticket, das nur im NVV und in angrenzenden Verkehrsverbünden galt.

Das bisherige Deutschlandticket-Studierenden-Upgrade läuft automatisch zum 31. März 2024 aus. Wer dieses bisher nutzt, braucht für die Kündigung nichts weiter tun.

Das künftige Deutschlandticket wird digital auf dem Mobiltelefon nutzbar sein. Nähere Informationen gibt es in Kürze auf dieser Seite oder auf www.nvv.de/deutschlandticket

Für Fragen, Anliegen und Anregungen meldet euch bei uns per Mail oder auf Instagram.

Sprechstundentermine für Unterstützung bei der Einrichtung und technischen Problemen
Dienstag, 2.April 2024 von 10 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch, 3.April 2024 von 10 Uhr bis 16 Uhr

Im Studierendenhaus Universitätsplatz 10 im Erdgeschoss

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Ab dem Sommersemester 2024 (1. April 2024) wird das NVV-Semesterticket der Uni Kassel durch das Deutschlandsemesterticket ersetzt.   Das Deutschlandsemesterticket gilt bundesweit im öffentlichen Nahverkehr und wird elektronisch für Smartphones ausgegeben. Es gelten die Tarifbestimmungen des Deutschland-Tickets www.nvv.de/tickets/tarifinfos/tarifuebersicht

Das Deutschlandsemesterticket kostet aktuell 29,40 Euro pro Monat. Der Preis ist bundesweit einheitlich festgelegt. Das Ticket wird im Vollsolidarmodell durch alle Studierenden mit dem Semesterbeitrag zur Einschreibung oder Rückmeldung bezahlt und ist daher besonders günstig.

 

Das Deutschlandsemesterticket wird ab dem 1. April 2024 als mobiles Ticket für Smartphones ausgegeben. Weitere Informationen zum Abruf des Tickets gibt es an dieser Stelle, sobald die technische Umsetzung abgeschlossen ist.  Alle eingeschriebenen Studierenden werden rechtzeitig durch den AStA per E-Mail informiert. 

 

Das Deutschlandsemesterticket wird nicht auf die CampusCard aufgedruckt.

Das Upgrade für das bisherige NVV-Semesterticket zum Deutschland-Ticket wird noch bis einschließlich März 2024 als monatlich kündbares Abo angeboten. Bestehende Upgrade-Abos enden automatisch Ende März.

AStA und NVV arbeiten derzeit gemeinsam mit der Uni Kassel und der KVG an der technischen Umsetzung. Weitere Informationen dazu werden voraussichtlich in der Woche ab dem 18. März 2024 hier zur Verfügung gestellt.

Für Studierende der Management School der Universität Kassel (UNIKIMS) beträgt der Semesterbeitrag 158,25 Euro. Für sie entfallen die Beträge für das Semesterticket, das Fahrradverleihsystem und das Kulturticket.

Studierende in diesen berufsbegleitenden Studiengängen gehen zeitlich überwiegend ihrem Beruf und nicht ihrem Studium nach und sind entsprechend nicht zum Bezug des Soli-Deutschlandtickets berechtigt.

Bis zum 30.04. ist übergangsweise auch noch das Ticket auf der CampusCard im NVV-Gebiet gültig. Dies ist eine Kulanzleistung des NVV, damit du gerade in der Anfangszeit auch noch sicher zur Uni kommst, sollte das Ticket noch nicht auf deinem Smartphone funktionieren. Der AStA ist in solchen Fällen dein richtiger Ansprechpartner: Wir bieten im April Sprechstunden zur Einrichtung des Tickets an. Die Termine findest du weiter oben.

Das Deutschland-Ticket darf nur digital, d.h. als elektronisches Ticket auf Smartphones oder auf Chipkarten ausgegeben werden. So wird die Prüfbarkeit und Anerkennung bundesweit sichergestellt.

Aus technischen Gründen kann die CampusCard leider nicht weiter als Medium für das Ticket verwendet werden.

NVV und KVG haben daher in sehr kurzer Zeit eine technische Lösung geschaffen, die die Ausgabe als digitales Ticket für Smartphones ermöglicht. Eine Anleitung zur Nutzung findest Du hier. Der AStA bietet im April Sprechstunden zur Einrichtung des Tickets an. Die Termine findest du weiter oben auf dieser Seite.

Wer kein Smartphone nutzen kann, z.B. aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung, kann sich an den AStA deutschlandticket[at]asta.uni-kassel[dot]de wenden – wir finden eine Lösung für Dich, mit der Du Dein Deutschlandsemesterticket nutzen kannst. 

Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des Bundes ist das Deutschlandticket ein rein digitales Ticket. Die Verkehrsverbünde können als Alternative zum Handyticket das Deutschlandticket auch als Chipkarte anbieten. Aus ökologischen, wirtschaftlichen und logistischen Gründen ist es jedoch sinnvoll, wenn möglichst viele Nutzer*innen das Deutschlandticket auf ihr Smartphone laden. Wie oben beschrieben, finden wir aber eine Lösung für diejenigen, die kein Smartphone nutzen können. 


Was ist das Semesterticket?

Ein Semesterticket ist ein Fahrausweis für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), der von den Studierenden einer Hochschule oder Universität für einen bestimmten Zeitraum erworben werden kann. Das Semesterticket gilt in der Regel für ein Semester oder ein halbes Jahr und ermöglicht den Studierenden die uneingeschränkte Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs im jeweiligen Verkehrsverbund oder sogar darüber hinaus.

Die Kosten für das Semesterticket sind in der Regel im Semesterbeitrag enthalten, den die Studierenden zu Beginn eines jeden Semesters zahlen müssen. Dadurch wird das Semesterticket für alle Studierenden verpflichtend, auch wenn sie es nicht nutzen. Der Vorteil des Semestertickets besteht darin, dass es im Vergleich zu anderen Tickets im ÖPNV sehr günstig ist und den Studierenden eine hohe Mobilität und Flexibilität ermöglicht.

Das Semesterticket ist ein Beispiel für eine Leistung, die vom AStA bereitgestellt werden kann, um den Studierenden einen Mehrwert zu bieten.

Rückerstattung des Semestertickets

Eine Semesterticket Rückerstattung bezieht sich auf die Möglichkeit für Studierende, eine Erstattung für das Semesterticket zu erhalten, das sie in der Regel als Teil ihrer Studiengebühren bezahlen. Das Semesterticket ermöglicht den Studierenden die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel in einem bestimmten Gebiet oder Bundesland für einen Zeitraum von einem oder mehreren Semestern.

Eine Rückerstattung des Semestertickets kann aus verschiedenen Gründen beantragt werden, wie zum Beispiel bei einem Auslandssemester, einem Praktikum oder einer Unterbrechung des Studiums aus gesundheitlichen Gründen.

Die Rückerstattung des Semestertickets muss jedes Semester neu beantragt werden. 

Die Einreichfristen beginnen immer am: 15.03. für das Sommersemester und 15.09. für das Wintersemester.

Die Abgabefristen für die Beantragung sind: 30.04. für das Sommersemester und 31.10. für das Wintersemester.   

Fehlende Unterlagen können noch bis zu 2 Wochen nach dieser Frist eingereicht werden.

Hier die Liste der Semesterticket Rückerstattungsgründe mit den jeweiligen Nachweisen

  1. Auslandssemester: Nachweis über Auslandssemester erforderlich
  2.  Praktikum: Nachweis über ein Praktikum von mindestens 3 Monaten außerhalb von Deutschland
  3. Schwerbehinderung: Kopie des Schwerbehindertenausweises sowie eine aktuelle Wertmarke
  4. Keine Präsenzpflicht (Abschluss/Promotion): Nachweis über Wohnsitz außerhalb von Deutschland sowie Nachweis des Prüfungsamtes darüber, dass keine Präsenzpflicht mehr vorliegt
  5. Urlaubssemester: Nachweis über das Urlaubssemester
  6. Krankheit: Nachweis über Krankschreibung von mehr als 3 Monaten im Vorsemester
  7. Doppelte Immatrikulation: Kopie des Deutschlandtickets der anderen Universität 
  8. Landesticket: Kopie des Landesbedienstetentickets des Landes Hessen. Bitte beachte die unten aufgeführten Bedingungen!
  9. Soziale Härte: Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Mietnachweis der Wohnung, Immatrikulationsbescheinigung, Wohngeldnachweis (wenn vorhanden) und BAfÖG Nachweis (wenn vorhanden). Mit Kind: Geburtsurkunde und Immatrikulationsbescheinigung sind ausreichend. Für soziale Härte gibt es keine Frist! Der Antrag kann bis zu einem Semester rückwirkend gestellt werden.

Rückerstattungsgrund Landes- und Hessenticket

Da es durch den Antragsgrund Landesticket einen erheblichen Mehraufwand in der Bearbeitung der Rückerstattung im AStA gibt, gelten hierfür besondere Voraussetzungen:

Dafür gelten folgende Voraussetzungen:

  • Es gibt eine Bearbeitungsgebühr von ca. 8 Euro im SoSe 2024 auf Grundlage der Härtefallsatzung
  • Alle Anträge für diesen Rückerstattungsgrund müssen direkt vollständig und korrekt gestellt werden
  • Es gibt keine Nachreiche-Frist für fehlende Dokumente
  • Fehlerhafte Anträge werden nicht bearbeitet und ohne Benachrichtigung aussortiert. Bitte beachtet hierzu unsere Sprechzeiten des Sekretariats oder des Referats für Soziales und Antidiskriminierung für eventuellen Rückfragen.
  • Das Landesticket ist auch weiterhin Rückerstattungsgrund, da es Teil der Tarifverhandlungen des Land Hessens ist, auch wenn es einen geringeren Geltungsbereich abdeckt, als das zum SoSe 2024 neu eingeführte Deutschland-Semesterticket. Mit Beantragung wird auf dieses explizit verzichtet und dadurch kann das Deutschlandticket bis zum Semesterende am 30.09. nicht mehr genutzt werden!

 

Antrag auf Rückerstattung

Ab dem Sommersemester 2024 wird es endlich wieder die Möglichkeit geben einen Online-Antrag zu stellen. Diese Option ist ab dem Start der Einreichfrist am 15.03. über den unten aufgeführten Link verfügbar. Schon jetzt habt ihr die Möglichkeit, euch dort einen Account einzurichten.

Wir bitten von diesem Zeitpunkt an darauf zu verzichten, Anträge mit dem alten Beiblatt per Mail bei uns einzureichen. Diese werden nicht mehr genehmigt. Die Bearbeitung werden wir so zügig wie möglich abschließen.


Gerne könnt ihr euch bei weitern Fragen unter der folgenden Mailadresse bei uns melden: rueckerstattung[at]asta.uni-kassel[dot]de