Semesterticket
Wo kann ich das Ticket nutzen?
- Bebra - Herleshausen - Eisenach (Cantus)
- Bad Hersfeld - Fulda (RB 5, RE 50)
- RMV - Tarifgebiet 2001 (Fulda)
- Schwalmstadt - Marburg und Burgwald-Ersthausen - Marburg (RE 30, RB 41, RE 98, RB 42)
- RMV-Tarifgebiet 0501 (Marburg)
- Warburg - Paderborn (RE 11 und RB89)
Das Semesterticket wird auf dem Abschnitt Altenbeken - Paderborn nicht in der Linie RB 84 "Eggebahn" anerkannt. - Busliniennetz im Tarifgebiet 7700 (Paderborn - Eichenberg - Göttingen)
Rückerstattung des Semestertickets
Die Rückerstattung des Semestertickets muss jedes Semester neu beantragt werden.
Die Einreichfrist beginnt am: 15.03.2023
Die Fristen für die Beantragung sind: 30.04. für das SoSe und 31.10. für das WiSe.
Fehlende Unterlagen können noch bis zu 2 Wochen nach dieser Frist eingereicht werden.
Rückerstattungsgrund Landes- und Hessenticket, Deutschlandticket
Am 5. 4.2023 hat das Studierendenparlament beschlossen, dass für den Rückerstattungsgrund Landes- bzw. Hessenticket Anträge zur Rückerstattung des Semestertickets wieder angenommen werden.
Dafür gelten folgende Voraussetzungen:
- Es wird eine Bearbeitungsgebühr geben in Höhe von ca. + - 20€ geben
- Alle eingereichten Anträge für diesen Rückerstattungsgrund müssen vollständig, korrekt, leserlich sein und eine Kopie des Landes- bzw. Hessentickets im Anhang haben
- Es gibt keine Nachreiche-Frist
- Fehlerhafte Anträge werden nicht bearbeitet und ohne Benachrichtigung aussortiert. Bitte beachtet hierzu unsere Sprechzeiten für eventuellen Rückfragen.
Deutschlandticket
Eine Rückerstattung des Differenzbetrags zwischen Semesterticket und Deutschlandticket ist nicht möglich. Wir bitten Sie, von diesbezüglichen Anfragen an die Universität oder AStA abzusehen.
Gerne könnt ihr euch auch unter den folgenden Mailadressen bei uns melden: rueckerstattung[at]asta.uni-kassel[dot]de