Semesterticket

Was ist das Semesterticket?

Ein Semesterticket ist ein Fahrausweis für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), der von den Studierenden einer Hochschule oder Universität für einen bestimmten Zeitraum erworben werden kann. Das Semesterticket gilt in der Regel für ein Semester oder ein halbes Jahr und ermöglicht den Studierenden die uneingeschränkte Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs im jeweiligen Verkehrsverbund oder sogar darüber hinaus.

Die Kosten für das Semesterticket sind in der Regel im Semesterbeitrag enthalten, den die Studierenden zu Beginn eines jeden Semesters zahlen müssen. Dadurch wird das Semesterticket für alle Studierenden verpflichtend, auch wenn sie es nicht nutzen. Der Vorteil des Semestertickets besteht darin, dass es im Vergleich zu anderen Tickets im ÖPNV sehr günstig ist und den Studierenden eine hohe Mobilität und Flexibilität ermöglicht.

Das Semesterticket ist ein Beispiel für eine Leistung, die vom AStA bereitgestellt werden kann, um den Studierenden einen Mehrwert zu bieten.

Deutschlandticket für Studierende

Für das laufende Sommersemester bis Ende September (Juni 23 – September 23) haben die Universität Kassel, der AStA sowie der NVV und die KVG als Mobilitätspartner kurzfristig eine Lösung für ein Upgrade des Semestertickets zum „Deutschlandticket“ erarbeitet. Dieses Semesterticket-Upgrade bietet den eingeschriebenen Studierenden der Universität Kassel die kostengünstige Möglichkeit für deutschlandweite Mobilität. Noch ist das Ticket in Papierform, eine digitale Lösung wird bis Ende des Jahres vorliegen.

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Wo kann ich das Ticket nutzen?

Das Semesterticket gilt im gesamten Gebiet des Nordhessischen VerkehrsVerbundes (NVV),
sowie auf folgenden Einzelstrecken und Tarifgebieten:

  • Bebra - Herleshausen - Eisenach (Cantus)
  • Bad Hersfeld - Fulda (RB 5, RE 50)
  • RMV - Tarifgebiet 2001 (Fulda)
  • Schwalmstadt - Marburg und Burgwald-Ersthausen - Marburg (RE 30, RB 41, RE 98, RB 42)
  • RMV-Tarifgebiet 0501 (Marburg)
  • Warburg - Paderborn (RE 11 und RB89)
    Das Semesterticket wird auf dem Abschnitt Altenbeken - Paderborn nicht in der Linie RB 84 "Eggebahn"  anerkannt.
  • Busliniennetz im Tarifgebiet 7700 (Paderborn - Eichenberg - Göttingen)

Rückerstattung des Semestertickets

Eine Semesterticket Rückerstattung bezieht sich auf die Möglichkeit für Studierende, eine Erstattung für das Semesterticket zu erhalten, das sie in der Regel als Teil ihrer Studiengebühren bezahlen. Das Semesterticket ermöglicht den Studierenden die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel in einem bestimmten Gebiet oder Bundesland für einen Zeitraum von einem oder mehreren Semestern.

Eine Rückerstattung des Semestertickets kann aus verschiedenen Gründen beantragt werden, wie zum Beispiel bei einem Auslandssemester, einem Praktikum oder einer Unterbrechung des Studiums aus gesundheitlichen Gründen.

Die Rückerstattung des Semestertickets muss jedes Semester neu beantragt werden. 

Die Einreichfrist beginnt am: 15.03.2023 

Die Fristen für die Beantragung sind: 30.04. für das SoSe und 31.10. für das WiSe.   

Fehlende Unterlagen können noch bis zu 2 Wochen nach dieser Frist eingereicht werden.

Hier die Liste der Semesterticket Rückerstattungsgründe mit den jeweiligen Nachweisen

  1. Auslandssemester: Nachweis über Auslandssemester erforderlich
  2.  Praktikum: Nachweis über ein Praktikum von mindestens 3 Monaten außerhalb des Semesterticket-Gebietes
  3. Schwerbehinderung: Kopie des Schwerbehindertenausweises sowie eine aktuelle Wertmarke
  4. Keine Präsenzpflicht (Abschluss/Promotion): Nachweis über Wohnsitz außerhalb des Semesterticketgebietes sowie Nachweis des Prüfungsamtes darüber, dass keine Präsenzpflicht mehr vorliegt
  5. Urlaubssemester: Nachweis über das Urlaubssemester
  6. Krankheit: Nachweis über Krankschreibung von mehr als 3 Monaten im Vorsemester
  7. Kooperationsstudiengang: Kopie Semesterticket der Hochschule Fulda
  8. Doppelte Immatrikulation: Kopie des Semestertickets der anderen Universität 
  9. Soziale Härte: Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Mietnachweis der Wohnung, Immatrikulationsbescheinigung, Wohngeldnachweis (wenn vorhanden) und BAfÖG Nachweis (wenn vorhanden). Mit Kind: Geburtsurkunde und Immatrikulationsbescheinigung sind ausreichend. Für soziale Härte gibt es keine Frist! Der Antrag kann bis zu einem Semester rückwirkend gestellt werden.

Rückerstattungsgrund Landes- und Hessenticket, Deutschlandticket

Am 5. 4.2023 hat das Studierendenparlament beschlossen, dass für den Rückerstattungsgrund Landes- bzw. Hessenticket Anträge zur Rückerstattung des Semestertickets wieder angenommen werden.

Dafür gelten folgende Voraussetzungen:

  • Es wird eine Bearbeitungsgebühr geben in Höhe von ca. + - 20€ geben
  • Alle eingereichten Anträge für diesen Rückerstattungsgrund müssen vollständig, korrekt, leserlich sein und eine Kopie des Landes- bzw. Hessentickets im Anhang haben
  • Es gibt keine Nachreiche-Frist
  • Fehlerhafte Anträge werden nicht bearbeitet und ohne Benachrichtigung aussortiert. Bitte beachtet hierzu unsere Sprechzeiten für eventuellen Rückfragen.

Deutschlandticket
Eine Rückerstattung des Differenzbetrags zwischen Semesterticket und Deutschlandticket ist nicht möglich. Wir bitten Sie, von diesbezüglichen Anfragen an die Universität oder AStA abzusehen.

Antrag auf Rückerstattung

Zurzeit gibt es keine Möglichkeit einen Online-Antrag zu stellen. Dies ist aber in Planung und wird in Zukunft wieder zur Verfügung stehen. Ihr könnt Eure Anträge per E-Mail einreichen, per Post schicken, persönlich zu den Sprechzeiten oder im Sekretariat bei Frau Parker abgeben oder in den Postkasten des AStA werfen.

Wir bitten von allen Nachfragen zur Semesterticketrückerstattung abzusehen. Dies kann nur zu weiteren Verzögerungen führen. Die Bearbeitung werden wir so zügig wie möglich abschließen.


Gerne könnt ihr euch auch unter den folgenden Mailadressen bei uns melden: rueckerstattung[at]asta.uni-kassel[dot]de