Sprachnachweis Spanisch

Zulassungsvoraussetzung Sprachnachweis

Voraussetzung für die Zulassung ist der Nachweis von Kenntnissen der spanischen Sprache auf A2 Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER). Sie finden unten eine Liste mit akzeptierten Nachweisen.

Um erfolgreich studieren zu können ist es jedoch wichtig, dass Sie zügig nach Studienbeginn Ihre sprachlichen Fähigkeiten so ausbauen, dass Sie Spanisch problemlos auf dem Niveau B1 anwenden können. Wir unterstützten Sie hierbei durch spezielle Sprachpraxiskurse, die ausschließlich von Muttersprachler:innen geführt werden.

Für Schüler:innen mit höherem Einstiegsniveau bieten wir unmittelbar zu Beginn des Semesters einen Orientierungstest an. Im Anschluss erhalten Sie eine Empfehlung für passende Kurse.

Akzeptierte Sprachnachweise A2

  • Schulzeugnisse, durch die die Fremdsprache über mindestens 3 Jahre nachgewiesen wird.Die Abschlussnote ggf. die Durchschnittnote der letzten zwei Jahre des Sprachunterrichts muss mindestens die deutsche Note 4 (ausreichend) bzw. 5 Punkte sein.
     
  • Nachweis über erfolgreich absolvierten Sprachkurs sofern eine Abschlussbescheinigung ausgestellt wurde.
    Niveau A 2
     
  • Association of Language Testers in Europe (ALTE)
    Niveau 1
     
  • Diploma Español
    Nivel A, 2A, 2 Escuela
     
  • Telc Español
    A 2, A 2 Escuela