Sozialrecht und Sozialwirtschaft (Master)

Bild: Paavo Blafield

Das deutsche Sozialleistungssystem ist einem ständigen Wandel unterworfen, der sich auf die Arbeit von Unternehmen der Sozialwirtschaft, Wohlfahrtsverbänden und Sozialleistungsträgern auswirkt. Spezialist*innen auf dem Gebiet des Sozialrechts eröffnet der Master Sozialrecht und Sozialwirtschaft (LL.M.) ein zukunftsorientiertes und vielfältiges Tätigkeitsfeld.

Der Studiengang vertieft rechtliches, sozial- und wirtschaftswissenschaftliches Wissen und befähigt Absolvent*innen zur Analyse und Gestaltung komplizierter Rechtsbeziehungen. Lehrende aus Wissenschaft und Praxis, darunter auch Richter*innen des Bundessozialgerichts (BSG), vermitteln die notwendigen Kompetenzen. Der Master ist ein Kooperationsstudiengang der Universität Kassel und der Hochschule Fulda. Die Student*innen profitieren von der hochschulübergreifenden Lehre und von Vorträgen des gemeinsamen Forschungsverbunds für Sozialrecht und Sozialpolitik (FoSS).

Der dreisemestrige Studiengang ist nicht zulassungsbeschränkt. Zugangsvoraussetzung ist ein Bachelorabschluss in Sozialrecht, Sozialer Arbeit, Wirtschaftsrecht oder ein fachlich gleichwertiger Abschluss mit mindestens der Note „gut“ (2,5). Alternativ berechtigt ein Erstes oder Zweites juristisches Staatsexamen mit mindestens der Note „befriedigend“ zum Studium.

Die Student*innen erhalten einen juristischen Abschluss, der vielfältige Berufsperspektiven eröffnet, da sie in der Lage sind, Vernetzungsstrukturen zwischen den verschiedenen Sozialleistungsakteuren zu analysieren, Konflikte zu lösen und Kooperationen herzustellen. Damit können Absolvent*innen als (leitende) Angestellte in Wohlfahrtsverbänden und Unternehmen der Sozialwirtschaft, bei Sozialversicherungsträgern oder als Projektleitung von Forschungsprojekten im öffentlichen Dienst arbeiten.


Auf einen Blick

Abschluss: Master of Laws


Studienbeginn: Sommersemester und Wintersemester


Veranstaltungssprache: Deutsch


Dauer/Umfang: 3 Semester


Zulassungsbeschränkung (NC): Nein

Besonderheiten:
In Kooperation mit der Hochschule Fulda.

Zulassungsvoraussetzungen

  • Bachelor- oder Diplom I-Prüfung mit der Note "gut" (2,5) oder besser bzw. dem ECTS-Grade "B" in Sozialrecht Sozialwesen, Soziale Arbeit, Wirtschaftsrecht, einen fachlich gleichwertigen ersten berufsqualifizierenden Abschluss, 1. oder 2. juristische Staatsexamen mindestens mit der Note "befriedigend" (3,5)
  • Motivationsschreiben


Bewerbungs- und Einschreibverfahren zum Wintersemester

Be­wer­bung mit deut­schen Zeug­nis­sen

Bewerbungsfrist:

jährlich 01.06. - 01.09.

Für diesen Studiengang bewerben Sie sich über unser Online-Bewerbungsportal "eCampus".

Ich möchte mich bewerben

Be­wer­bung mit aus­­län­­di­­schen Zeu­g­­nis­­sen

Be­wer­bungs­frist

mit ausländischen Zeugnissen:
jährlich 01.03. - 15.07.

Sollten Sie noch nicht an der Universität Kassel oder einer anderen Hochschule in Deutschland studieren, aber einen ersten berufsqualifzierenden Bachelor-Abschluss im Ausland erworben haben, müssen Sie sich über die zentrale Bewertungsstelle in Berlin, uni-assist, bewerben.

Wie bewerbe ich mich mit einem ausländischen Zeugnis?


Bewerbungs- und Einschreibverfahren zum Sommersemester

Be­wer­bung mit deut­schen Zeug­nis­sen

Be­wer­bungs­frist

jährlich 01.12. - 01.03.
Verlängert bis 15.03.2024

Für diesen Studiengang bewerben Sie sich über unser Online-Bewerbungsportal "eCampus".

Ich möchte mich bewerben

Be­wer­bung mit aus­­län­­di­­schen Zeu­g­­nis­­sen

Be­wer­bungs­frist

mit ausländischen Zeugnissen:
jährlich 01.09. - 15.01.

Sollten Sie noch nicht an der Universität Kassel oder einer anderen Hochschule in Deutschland studieren, aber einen ersten berufsqualifzierenden Bachelor-Abschluss im Ausland erworben haben, müssen Sie sich über die zentrale Bewertungsstelle in Berlin, uni-assist, bewerben.

Wie bewerbe ich mich mit einem ausländischen Zeugnis?


Information und Beratung

Information Studium

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Fachspezifische Studienberatung


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