Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht (Lehramtsfach)

Das Fach Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht kann nur als Zweitfach im Studiengang Wirtschaftspädagogik studiert werden.

Die Veranstaltungen finden in der Regel am Holländischen Platz (HoPla) statt.

Der Beginn des Zweitfaches im Bachelor erfolgt in der Regel zum dritten Semester. Die Module verteilen sich sowohl auf das Bachelor- als auch das Masterstudium.

Eine detaillierte Beschreibung des Studienfaches finden Sie in den aktuellen Prüfungsordnungen.

In den Studiengängen der Wirtschaftspädagogik (B. Ed., M. Ed.) kann anstatt eines allgemeinbildenden Zweitfachs (Deutsch, Mathematik, Englisch usw.) das Fach ‚Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht‘ studiert werden. Wichtig ist der folgende Hinweis: ‚Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht‘ ist im Vorbereitungsdienst (Referendariat) vieler Bundesländer kein eigenständiges Ausbildungs- und Prüfungsfach. Dies gilt insbesondere auch für das Bundesland Hessen. Informieren Sie sich bei den im jeweiligen Bundesland zuständigen Behörden / Landesministerien, ob dieses Studienfach eine Anerkennung erhält.


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