Sprachnachweise

Zulassungsvoraussetzung Sprachnachweis

Voraussetzung für die Zulassung ist der Nachweis von Kenntnissen der lateinischen, griechischen oder einer modernen Fremdsprache auf B1 Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER). Sie finden unten eine Liste mit akzeptierten Nachweisen.

Akzeptierte Sprachnachweise B1

  • Die erste Fremdsprache mit Abschluss der deutschen Sekundarstufe I
     
  • Schulzeugnisse, durch die die Fremdsprache über mindestens 4 Jahre nachgewiesen wird. 
    Es reicht der Nachweis von 3 Jahren, sofern die Sprache bis zum Abschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt, geführt wurde.

    Die Abschlussnote oder ggf. die Durchschnittnote der letzten zwei Jahre muss mindestens die deutsche Note 4 (ausreichend) bzw. 5 Punkte sein.
     
  • Einen mindestens halbjährigen Unterricht an einer weiterführenden Bildungseinrichtung (z.B. Hochschule), in der die nachzuweisende Sprache die primäre Unterrichtssprache ist.
     
  • UNIcert I®
    B1
     
  • Nachweis über erfolgreich absolvierten Sprachkurs sofern eine Abschlussbescheinigung ausgestellt wurde
    Niveau B 1
     
  • Association of Language Testers in Europe (ALTE)
    Niveau 2
  • Die erste Fremdsprache mit Abschluss der deutschen Sekundarstufe I
     
  • Schulzeugnisse, durch die die Fremdsprache über mindestens 4 Jahre nachgewiesen wird. 
    Es reicht der Nachweis von 3 Jahren, sofern die Sprache bis zum Abschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt, geführt wurde.

    Die Abschlussnote oder ggf. die Durchschnittnote der letzten zwei Jahre muss mindestens die deutsche Note 4 (ausreichend) bzw. 5 Punkte sein.
     
  • Einen mindestens halbjährigen Unterricht an einer weiterführenden Bildungseinrichtung (z.B. Hochschule), in der die nachzuweisende Sprache die primäre Unterrichtssprache ist.
     
  • UNIcert I®
    B1
     
  • Nachweis über erfolgreich absolvierten Sprachkurs sofern eine Abschlussbescheinigung ausgestellt wurde
    Niveau B 1
     
  • Association of Language Testers in Europe (ALTE)
    Niveau 2
     
  • Diplome d'Etudes en Langue Francaise (DELF) 
    DELF B 1
     
  • Test de connaissance du francais (TCF)
    300 - 399
     
  • Telc Francais
    B 1, B1 Ecole, B 1 pour la Profession
  • Die erste Fremdsprache mit Abschluss der deutschen Sekundarstufe I
     
  • Schulzeugnisse, durch die die Fremdsprache über mindestens 4 Jahre nachgewiesen wird. 
    Es reicht der Nachweis von 3 Jahren, sofern die Sprache bis zum Abschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt, geführt wurde.

    Die Abschlussnote oder ggf. die Durchschnittnote der letzten zwei Jahre muss mindestens die deutsche Note 4 (ausreichend) bzw. 5 Punkte sein.
     
  • Einen mindestens halbjährigen Unterricht an einer weiterführenden Bildungseinrichtung (z.B. Hochschule), in der die nachzuweisende Sprache die primäre Unterrichtssprache ist.
     
  • UNIcert I®
    B1
     
  • Nachweis über erfolgreich absolvierten Sprachkurs sofern eine Abschlussbescheinigung ausgestellt wurde
    Niveau B 1
     
  • Association of Language Testers in Europe (ALTE)
    Niveau 2
     
  • CILS Uno (Certificazione di competenza di italiano come lingua straniera)
    B1
     
  • PLIDA
    B1
     
  • CELI 2
    B1
     
  • CIC Intermedio
    B1
     
  • Ele.IT
    B1
     
  • Telc Italiano
    B1
  • Die erste Fremdsprache mit Abschluss der deutschen Sekundarstufe I
     
  • Schulzeugnisse, durch die die Fremdsprache über mindestens 4 Jahre nachgewiesen wird. 
    Es reicht der Nachweis von 3 Jahren, sofern die Sprache bis zum Abschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt, geführt wurde.

    Die Abschlussnote oder ggf. die Durchschnittnote der letzten zwei Jahre muss mindestens die deutsche Note 4 (ausreichend) bzw. 5 Punkte sein.
     
  • Einen mindestens halbjährigen Unterricht an einer weiterführenden Bildungseinrichtung (z.B. Hochschule), in der die nachzuweisende Sprache die primäre Unterrichtssprache ist.
     
  • UNIcert I®
    B1
     
  • Nachweis über erfolgreich absolvierten Sprachkurs sofern eine Abschlussbescheinigung ausgestellt wurde
    Niveau B 1
     
  • Association of Language Testers in Europe (ALTE)
    Niveau 2
  • Die erste Fremdsprache mit Abschluss der deutschen Sekundarstufe I
     
  • Schulzeugnisse, durch die die Fremdsprache über mindestens 4 Jahre nachgewiesen wird. 
    Es reicht der Nachweis von 3 Jahren, sofern die Sprache bis zum Abschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt, geführt wurde.

    Die Abschlussnote oder ggf. die Durchschnittnote der letzten zwei Jahre muss mindestens die deutsche Note 4 (ausreichend) bzw. 5 Punkte sein.
     
  • Einen mindestens halbjährigen Unterricht an einer weiterführenden Bildungseinrichtung (z.B. Hochschule), in der die nachzuweisende Sprache die primäre Unterrichtssprache ist.
     
  • UNIcert I®
    B1
     
  • Nachweis über erfolgreich absolvierten Sprachkurs sofern eine Abschlussbescheinigung ausgestellt wurde
    Niveau B 1
     
  • Association of Language Testers in Europe (ALTE)
    Niveau 2
     
  • Diploma de Espanol (DELE) 
    B 1 (Inical)
     
  • Telc Espanol
    B1