Pflichtpraktikum
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FAQ Pflichtpraktikum
Euer Praktikum müsst ihr über die Stelle Praxis und Beratung der Uni Kassel anmelden. Dazu ladet ihr Euch das Formular „Anmeldung Praktikum“herunter, füllt es gut leserlich aus und gebt es unterschrieben von der betreuenden Lehrperson bei der Praxiskoordination ab.
Für die "Anmeldung" Eures Praktikums braucht Ihr eine Lehrperson, die Euer Praktikum betreut. Grundsätzlich kommen für eine Betreuung alle Lehrenden Deines Hauptfaches infrage. Es gelten jedoch ein paar einschränkende Regeln. In der Geschichte muss die Person promoviert sein, in der Politik und Soziologie dürfen alle hauptamtlich Lehrenden die Betreuung übernehmen, die wissenschaftlichen Mitarbeitenden ab vier Semestern absolvierter Lehre.
Für die Wahl solltet Ihr bedenken, dass die Person am besten auch inhaltlich zu Eurem Praktikum passt. Schaut Euch in Eurem universitären Netzwerk um. Mit wem habt Ihr vielleicht eine gute Beziehung? Bei wem könnt Ihr Euch vorstellen Eure Abschlussarbeit zu schreiben?
Bevor Ihr Euer Praktikum antretet müsst Ihr es mit dem Formular „Anmeldung Praktikum“ anmelden. Nach Durchführung Eures Praktikums müsst Ihr entweder das Formular „Bescheinigung Praktikum“ abgeben oder ein Praktikumszeugnis zusammen mit Eurem Bericht bei der betreuenden Person abgeben. Ihr könnt Uns und Eure Kommiliton:innen unterstützen indem Ihr das Formular „Kurzinformation Praktikum“ einreicht.
Im Rahmen Deines Praxismoduls wirst Du In der Geschichte einen Bericht verfassen, in der Soziologie und Politikwissenschaft eine Studienleistung und eine Hausarbeit abgeben. Die formalen Bedingungen findest Du in Deinen Prüfungsordnungen. Sprich mit den Lehrenden Deines Praxismoduls über die Anforderungen an Deine Studienleistung und besprich mit der Betreuenden Lehrperson Deine Prüfungsleistung. Je nachdem werden unterschiedliche Anforderungen an Ihre Leistungen gestellt. Allgemeine Leitfäden zur Erstellung von Berichten findest Du in den Downloads. Ausführlichere Tipps zum Erstellen von Berichten und Hausarbeiten findest Du auch in unserem Handbuch Guess What.
Es kann sein, dass zu Eurem Praxismodul eine Begleitveranstaltung zum Pflichtpraktikum belegt und absolviert werden muss. Das Konzept der Veranstaltungen wird fortlaufend angepasst. In der Regel ist die Veranstaltung in zwei Blocktermine aufgeteilt. Im ersten Block wird das Praktikum (auch in der Regel) vorbesprochen und im zweiten Block dann nachbesprochen. Selten passen die Blocktermine perfekt so, dass sie Euer Pflichtpraktikum einrahmen. Wenn Ihr Euch unsicher seid, wann der optimale Zeitpunkt ist um die Veranstaltung zu besuchen, solltet Ihr die Modulverantwortlichen oder die Personen anschreiben, die aktuell die Begleitveranstaltung abhalten. Am Ende der Veranstaltung müsst ihr (nochmal in der Regel) eine Studienleistung abgeben. Auch die Form der Studienleistung kann unterschiedlich ausfallen und sollte in jedem Fall mit der Person abgesprochen werden bei der Ihr die Leistung erbringt.
Dein Praktikumsgebende kann eine Bescheinigung darüber anfordern, dass Du im Rahmen Deines Studiums ein Pflichtpraktikum machen musst. Diese kannst Du unter der Angabe deines vollen Zu- und Nachnamens, der Angabe in welchem Hauptfach unter welcher Version der PO Du studierst und deinem Geburtsdatum bei der Praxiskoordination oder dem Prüfungsamt nachfragen.
Ihr könnt Euer Praktikum in Teilzeit absolvieren. Je nachdem aus welchen Gründen Ihr Euch für ein Teilzeitmodell entscheiden solltet, verlängert sich Euer Pflichtpraktikum. Solltet Ihr zum Beispiel 20 Stunden die Woche Arbeiten, dann dauert Euer Praktikum nicht 8, sondern 16 Wochen. Am Ende müsst Ihr auf 320 abgeleistete Stunden kommen.
Du kannst das Praktikum bei zwei Praktikumsstellen oder zu unterschiedlichen Zeitpunkten absolvieren. Allerdings ist zu beachten, dass beide Praktika jeweils einen Zeitraum von 6 Wochen nicht unterschreiten dürfen.
Solltest Du während Deines Praktikums erkranken, musst Du dem Praktikumsgebenden eine Krankmeldung vorlegen. Bitte richte Dich sich nach den jeweiligen Bestimmungen Ihres Praktikumsgebenden. Die Fehlzeiten sollest Du in angemessenem Umfang nachholen, damit der für die Anerkennung des Praktikums erforderliche Workload erfüllt wird.
Für ein Auslandspraktikum solltet Ihr grundsätzlich eine längere Vorbereitungszeit einplanen und die Finanzierungsmöglichkeiten prüfen. Das International Office bietet ein breites Informations- und Beratungsangebot für alle von euch, die sich ein Auslandspraktikum vorstellen können. Auch der Career Service kann euch beratend bei der Planung eines Auslandspraktikums zur Seite stehen. Für ein Auslandspraktikum stehen Euch eine Vielzahl an Förderungsmöglichkeiten offen. Eine Übersicht findet Ihr zum Beispiel beim DAAD. Darüber hinaus lohnt es sich Dozentinnen und Dozenten direkt anzusprechen, die in ihrer Lehre internationale Schnittstellen haben. Der Fachbereich 05 der Uni Kassel bietet zusätzlich unter der Koordination von Prof. Dr. Aram Ziai eine Schnittstelle für Internationales an.
Pflichtpraktika im Rahmen Deines Studiums werden nicht als Arbeitsverhältnisse behandelt, sondern sind Teil Deiner Ausbildung. (Anders ist dies bei freiwilligen Praktika.) Bei einem vergüteten Praktikum musst Du keine Beiträge zur Sozialversicherung entrichten. Allerdings kann die kostenlose Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse wegfallen, wenn Dein Einkommen zu hoch ist (Einkommensgrenze im Pflichtpraktikum liegt bei 360 Euro). Eine Broschüre zum Thema Rechte und Pflichten im Praktikum hat unter anderem der Deutsche Gewerkschaftsbund herausgeben.
Während Ihr Euch in Eurem von der Studien- und Prüfungsordnung vorgesehenen Pflichtpraktikum befindet, seid Ihr während dieses Zeitraums i.d.R. bei Eurem Praktikumsgebenden unfallversichert. Da dieses Praktikum Teil der Ausbildung ist, habt Ihr weder Anspruch auf Vergütung noch auf Urlaub. Wird eine Vergütung für Euer Praktikum gezahlt, gilt dieses als Einkommen. Wenn Ihr BAföG bezieht, wird das Praktikumsentgelt in der Regel voll auf die BAföG-Zahlungen angerechnet. Der Freibetrag für Einkünfte aus Erwerbsarbeit etc. gilt in diesem Fall nicht. Was Ihr allerdings nicht entrichten müsst, sind Beiträge zur Sozialversicherung. Ihr solltet Euch auf jeden Fall vor Aufnahme des Praktikums mit Eurem BAföG-Berater oder Eurer BAföG-Beraterin in Verbindung setzen.
Beratungen zum BAföG gibt es an der Uni Kassel zum Beispiel beim AStA oder dem Studierendenwerk.