Allgemeine Fragen

  • Gemäß der Allgemeinen Bestimmungen für Promotionen an der Universität Kassel (§16, Abs. 1) muss die Veröffentlichung folgende Kennzeichnung enthalten
    • Dissertation an der Universität Kassel
    • die Angabe des Fachbereiches
      • Bei Dissertationen, die im Fachbereich Ökologische Agrarwissenschaften verfasst wurden, ist der Dissertationsort Witzenhausen anzugeben
      • Falls der Fachbereich auf Englisch angegeben wird, ist hierfür dieoffizielle Übersetzung zu verwenden.
    • Name der Verfasserin oder des Verfassers
    • Datum der Disputation.
  • Bei einer Veröffentlichung über den Publikationsserver KOBRA sollten diese Informationen auf der Titelseite stehen. Ein Muster des Titelblattes finden Sie hier
  • Bei Verlagspublikationen sind die Angaben zur Dissertation in der Regel auf der Rückseite des Titelblatts eingedruckt, hier macht u.U. der Verlag Vorgaben zur Gestaltung des Titelblattes oder die Autorin bzw. der Autor kann dieses frei gestalten. Die obligatorischen Angaben müssen daher auf der Rückseite des Titelblattes erfolgen. Diese müssen gemäß den Vorgaben der Allgemeinen Bestimmungen für Promotionen an der Universität Kassel (§16 Abs. 1) folgende Informationen enthalten:
    • Dissertation an der Universität Kassel
    • die Angabe des Fachbereiches
      • Bei Dissertationen im Fachbereich Ökologische Agrarwissenschaften ist zusätzlich der Dissertationsort Witzenhausen anzugeben.
    • Name der Verfasserin oder des Verfassers
    • Datum der Disputation.

 

Die Titelseite darf nicht das Logo der Universität Kassel enthalten. Das Logo des Fachbereichs, Instituts und/oder Projekts, in dem die Dissertation verfasst wurde, darf mit expliziter Erlaubnis der verantwortlichen Stelle verwendet werden.

Es gibt legitime Gründe, den öffentlichen Zugriff auf eine Dissertation auch nach der 'Publikation' noch eine gewisse Zeit zu unterbinden (sog. "Embargo" oder „Sperrvermerk“). Dies können ausstehende Artikelpublikationen/laufende Reviews, Patentanmeldung oder andere, v.a. rechtliche, Hürden sein. In solchen Fällen unterlässt die Universitätsbibliothek auf Antrag mit Bezug auf § 16 Abs. 9 der Allgemeinen Bestimmungen für Promotionen an der Universität Kassel von 2021 zunächst eine Veröffentlichung.

Der formlose Antrag muss sowohl von der Doktorandin bzw. dem Doktoranden als auch der Betreuungsperson unterschrieben sein. Der Antrag ist bei der Universitätsbibliothek einzureichen und ist zunächst auf maximal 2 Jahre (ab dem Zeitpunkt der Disputation) befristet. Eine Verlängerung um ein weiteres Jahr ist möglich, bedarf allerdings der Zustimmung des Promotionsausschusses.

Soll die Publikation früher als beantragt öffentlich zugänglich gemacht werden, reicht eine formlose Benachrichtigung an die Dissertationsstelle der Universitätsbibliothek Kassel.

Die Titelseite darf nicht das Logo der Universität Kassel enthalten. Das Logo des Fachbereichs, Instituts und/oder Projekts, in dem die Dissertation verfasst wurde, darf mit expliziter Erlaubnis der verantwortlichen Stelle verwendet werden.

Auch im Fall von Kooperationspromotionen sollte i. d. R. auch das Logo der Partnerhochschule nicht auf das Titelblatt aufgenommen werden.

Gemäß § 16 Abs. 5 der Allgemeinen Bestimmungen für Promotionen an der Universität Kassel kann die Promotionsurkunde ausnahmsweise auf Vorlage eines Verlagsvertrages von einem anerkannten Fachverlag ausgehändigt werden.

Der formlose Antrag zur Bewilligung ist zusammen mit dem entsprechenden Verlagsvertrag und dem Beiblatt „Vorabaushändigung der Promotionsurkunde“ der Promotionsgeschäftsstelle der Universität Kassel vorzulegen. Diese leitet den Antrag an den zuständigen Promotionsausschuss zur Entscheidung weiter und stellt bei positiver Entscheidung die Promotionsurkunde aus. 

Die Ablieferung der Pflichtexemplare in der Dissertationsstelle hat innerhalb einer Frist von 2 Jahren (ab dem Zeitpunkt der Verteidigung) zu erfolgen.

Das Promotionsverfahren ist erst erfolgreich abgeschlossen, wenn die Pflichtexemplare eingereicht wurden. 

Sie können die Druckexemplare der Dissertation entweder persönlich an der Universitätsbibliothek am Holländischen Platz abgeben oder alternativ einsenden:  

Universitätsbibliothek Kassel, Dissertationsstelle, Diagonale 10, 34127 Kassel

 

Sobald Sie den Veröffentlichungsnachweis erbracht haben, prüft die Dissertationsstelle der Universitätsbibliothek Kassel, ob alle Vorgaben eingehalten wurden.

Ist der Veröffentlichungsnachweis vollständig erbracht, wird die Promotionsgeschäftsstelle hierüber in Kenntnis gesetzt. Auch Sie werden hierüber per E-Mail in Kenntnis gesetzt.

Die Promotionsgeschäftsstelle stellt nun die Urkunde aus, die Sie nach Terminvereinbarung abholen können bzw. die Ihnen postalisch zugestellt wird.

 

Forschungsdaten können Sie - unabhängig von der gewählten Publikationsform für die Pflichtveröffentlichung - entweder in einem fachlichen Repositorium oder Datenzentrum oder auf dem universitären Datenrepositorium der Universität Kassel veröffentlichen.

Informationen zu fachlichen Veröffentlichungsmöglichkeiten finden Sie hier.

Das Datenrepositorium (DaKS) finden Sie hier.

Hilfe bekommen Sie auch beim Team des Forschungsdatenservices.