FAQ
Informationen zum Kernstudium
Als gemeinsamer Kern des Studiums aller künftigen Lehrer:innen ist dieser verpflichtende Teilstudiengang ein Ort des schulstufen-, schultypen- und fächerübergreifenden Austausches.
Hauptziel des Kernstudium ist die Ausbildung von Reflexions- und Handlungsfähigkeit im pädagogischen Praxisfeld von Schule und Unterricht. Zugleich thematisiert das Kernstudium die für Bildung, Schule und Unterricht relevanten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen. Das Kernstudium ist interdisziplinär in Modulen aufgebaut, die, an Inhaltsbereichen und Tätigkeitsfeldern orientiert, auf das Berufsfeld von Lehrer:innen zielen. In diesen Modulen bringen verschiedene Wissenschaftsdisziplinen ihre Perspektiven ein. Das Kernstudium gestalten
Fachbereich 01 Humanwissenschaften
- die Institute für Erziehungswissenschaft, für Psychologie, für Musik und für Sozialwesen
Fachbereich 05 Gesellschaftswissenschaften
- die Fachgruppen Geschichte, Politik und Soziologie
Fachbereich 07 Wirtschaftswissenschaften
- das Institut für Berufsbildung.
Der Teilstudiengang Kernstudium ist im Fachbereich 01 Humanwissenschaften im Institut für Erziehungswissenschaft verortet.
Es gibt vier zentrale Themenfelder, die das Kernstudium bestimmen:
- Lehren, Lernen, Unterrichten
- Beobachten, Beraten, Fördern im pädagogischen Feld
- Schule und Bildungsinstitutionen entwickeln und mitgestalten
- Bildung und Erziehung im gesellschaftlichen Kontext.
Diese Themenfelder orientieren sich an den vier Standards der Kultusministerkonferenz für die Bildungswissenschaften (Unterrichten, Beurteilen, Innovieren und Erziehen).
Die genauen Lernziel- und Inhaltsbeschreibungen aller Module sind in der Modulprüfungsordnung (sowie deren eventuellen Änderungsordnungen) festgehalten.
Wir bieten Ihnen ganzjährig telefonische Sprechzeiten sowie Beratung per Mail an, Kontaktdaten finden Sie unter
Ansprechpersonen und Beratung zum Kernstudium.
Für die Studiengänge BA/MA Berufspädagogik (L4) sowie BA/MA Wirtschaftspädagogik (L4) berät das Institut für Berufsbildung. Bei Fragen zu allen Teilstudiengängen in allen Lehramtsstudiengängen berät die Studienberatung Lehramt des Zentrums für Lehrer:innenbildung.
In der hier verlinkten Übersicht finden Sie weitere Beratungsstellen.
Das Projekt "Lehramt studieren, Erfolg reflektieren" (LASER) bietet Unterstützungsangebote bei Zweifel, ob der gewählte Studiengang die richtige Entscheidung war.
Module im Kernstudium
In der Modulprüfungsordnung (MPO) bzw. der Fachprüfungsordnung und eventuellen damit verbundenen Änderungsordnungen sind die Regelungen für einen (Teil-)Studiengang verbindlich festgehalten. Sie sollten zu Beginn Ihres Studiums die für Sie geltende Prüfungsordnung samt allen eventuellen Änderungsordnungen sorgfältig lesen.
Die für Sie gültige Prüfungsordnung Kernstudium hängt in der Regel von Ihrem Studienbeginn ab.Beachten Sie auch alle eventuell hiermit verbundenen Änderungsordnungen. Das heißt, Ihre Prüfungsordnung ist in Verbindung mit eventuellen Änderungsordnungen zu lesen. Wenn Sie wissen möchten, welche Ordnung(en) für Ihren (Teil-)Studiengang gilt / gelten, wenden Sie sich an Ihr Prüfungsbüro.
Hier finden Sie die (Modul-)Prüfungsordnungen mit Änderungsordnungen .
Umfassende Informationen zu Prüfungsordnungen und ihrer Bedeutung finden Sie hier.
Im Kernstudium für Studierende des Lehramts an Grundschulen (L1) nach Prüfungsordnung 2014 und Änderungsordnungen sind folgende Module zu absolvieren:
- das schulstufenspezifische Einführungsmodul 1A, es wird nur im Wintersemester angeboten und sollte im ersten Wintersemester belegt werden
- die Basismodule 2, 3, 4 und 5.
Modul 2 ist schulstufenspezfisch.
Modul 2 und Modul 3 sollten Sie im ersten Studienjahr absolvieren. - das Praxissemester als schulpraktischen Studienanteil. Das Praxissemester wird im 3. oder 4. Semester absolviert.
- Modul 11 "Ästhetische Bildung und Bewegungserziehung".
- eines der Schwerpunktmodule (Wahlpflichtmodule) 6, 7, 8, 9 oder Modul F.
Weitere Informationen zum Praxissemester (nach Prüfungsordnung 2014 und Änderungsordnungen) finden Sie hier.
Hier finden Sie Beispielstudienpläne für Kernstudium L1 nach Prüfungsordnung 2014 und Änderungsordnungen.

Im Kernstudium für Studierende des Lehramts an Haupt- und Realschulen (L2) nach Prüfungsordnung 2014 und Änderungsordnungen sind folgende Module zu absolvieren:
- das schulstufenspezifische Einführungsmodul 1B, es wird nur im Wintersemester angeboten und sollte im ersten Wintersemester belegt werden
- die Basismodule 2, 3, 4 und 5.
Modul 2, dieses ist schulstufenspezifisch, sowie Modul 3 sollten im ersten Studienjahr absolviert werden. - das Praxissemester (nach Prüfungsordnung 2014) als schulpraktischen Studienanteil. Das Praxissemester wird im 3. oder 4. Semester absolviert.
- zwei der Schwerpunktmodule (Wahlpflichtmodule) 6, 7, 8, 9 oder Modul F.
Weitere Informationen zum Praxissemester (nach Prüfungsordnung 2014) finden Sie hier.
Hier finden Sie Beispielstudienpläne für Kernstudium L2 nach Prüfungsordnung 2014 und Änderungsordnungen.

Im Kernstudium für Studierende des Lehramts an Gymnasien sind folgende Module nach Prüfungsordnung 2013 und Änderungsordnungen absolvieren:
- das schulstufenspezifische Einführungsmodul 1B wird nur im Wintersemester angeboten und sollte im ersten Wintersemester belegt werden
- die Basismodule 2, 3, 4 und 5.
Das Modul 2 ist schulstufenspezifisch. Die Reihenfolge der Belegung der Basismodule kann individuell gestaltet werden. Eines der Basismodule sollte im ersten Studienjahr absolviert werden. - das Praxismodul 10 "Schulpraktische Studien / 1. Praktikumsabschnitt" wird auch SPS 1 oder Blockpraktium genannt. Dessen Belegung wird im 3. Semester oder 4. Semester empfohlen.
- zwei der Schwerpunktmodule (Wahlpflichtmodule) 6, 7 , 8, 9 oder Modul F.
Weitere Informationen zum Praxismodul 10 „Schulpraktische Studien / 1. Prakikumsabschnitt“ (SPS 1) nach Prüfungsordnung 2013 und Änderungsordnungen finden Sie unter
Hier finden Sie Beispielstudienpläne für Kernstudium L3 nach Prüfungsordnung 2013 und Änderungsordnungen.

In den BA-Studiengängen Berufspädagogik und Wirtschaftspädagogik sind folgende Module im Kernstudium zu absolvieren:
- das schulstufenspezifische Einführungsmodul 1C wird nur im Wintersemester angeboten und sollte im ersten Wintersemster belegt werden
- die Basismodule 2, 3, 4 und 5 (siehe Frage 1 bis 16).
Die Reihenfolge der Belegung der Basismodule kann individuell gestaltet werden.
Das schulstufenspezifische Modul 2 wird zur Belegung im ersten Studienjahr empfohlen, da dessen Abschluss Voraussetzung ist für die Teilnahme an Technikdidaktik I und Wirtschaftsdidaktik I. - das Praxismodul 10 "Schulpraktischen Studien 1" wird auch genannt SPS I oder Blockpraktikum..
In den MA-Studiengängen Berufspädagogik und Wirtschaftspädagogik sind folgende vertiefende Module im Kernstudium zu absolvieren:
- zwei der Schwerpunktmodule (Wahlpflichtmodule). Die Schwerpunktmodule sind die Module 6, 7, 8, 9 sowie das Modul F.
Weitere Informationen zum Praxismodul 10 „Schulpraktische Studien / 1. Prakikumsabschnitt“ (SPS 1) finden Sie unter
Hier finden Sie Beispielstudienpläne für Kernstudium L4

Das Einführungsmodul ist schulstufenspezifisch:
- Modul 1A: Einführung in die Grundschulpädagogik (für L1)
- Modul 1B: Einführung in die Pädagogik der Sekundarstufen (für L2 und L3)
- Modul 1C: Einführung in die Berufs- und Wirtschaftspädagogik für (BA L4).
Diese Einführungsmodule werden nur im Wintersemester angeboten und bestehen jeweils aus einer Vorlesung und einem begleitenden Tutorium.
Ein Hinweis für L1, L2, L3:
Es gibt keine Blockveranstaltung "Personale Basiskompetenzen im Lehrer:innenberuf (BASIS)" mehr. Es wird somit auch keine Studienleistung abgelegt im Rahmen von BASIS in den Einführungsmodulen 1A und 1B.
In den Basismodulen belegen Sie je 2 Veranstaltungen zu je 2 Semesterwochenstunden (SWS).
Die Basismodule 2 bis 4 sind organisiert als Verbundangebote, bei denen vorgegeben ist, welche zwei Veranstaltungen (inhaltlich, organisatorisch und zeitlich) miteinander verbunden sind. Nur im Basismodul 5 gibt es die Möglichkeit, zwei Veranstaltungen frei zu kombinieren (Baukastenformat). Jedes Basismodul umfasst insgesamt 6 Credit Points (= ca. 180 Stunden studentischen Arbeitsaufwand).
Der Begriff "Verbundangebot" bedeutet, dass die Veranstaltungen in einem Modul inhaltlich, zeitlich und organisatorisch miteinander verbunden sind. Module 2, 3 und 4 sind Verbundmodule. Angebote in Verbundform gibt es auch in anderen Modulen.
Ein Verbundangebot in den Basismodulen besteht in der Regel aus einer Vorlesung und einem Seminar. Im Online-Veranstaltungsverzeichnis ist angegeben, welche Angebote eines Moduls einen Verbund bilden. Das Verbundangebot kann organisiert sein:
- einsemestrig
Die miteinander verbundenen Veranstaltungen werden in einem Semester belegt. - zweisemestrig
Die miteinander verbundenen Veranstaltungen werden in zwei aufeinanderfolgenden Semestern belegt. - ein- oder zweisemestrig
Die miteinander verbundenen Veranstaltungen werden in einem oder in zwei Semestern belegt.
Im Baukastenformat sind die Veranstaltungen innerhalb des Moduls inhaltlich, zeitlich und organisatorisch unabhängig voneinander.Im Baukastenformat haben Sie die Möglichkeit, die Veranstaltungen des Moduls individuell aus dem Angebot (auch semesterübergreifend) zu kombinieren.
Schwerpunktmodule sind Wahlpflichtmodule.
Teilnahmevoraussetzung für Studierende der Studiengänge L1, L2, und L3 an einem der Schwerpunktmodule 6, 7, 8 oder 9 ist, dass zuvor das Einführungsmodul 1 sowie das jeweilige Basismodul (das heißt, jenes Basismodul mit dem gleichen oder ähnlichen Titel wie das aufbauende Schwerpunktmodul) erfolgreich abgeschlossen wurde.
Die Schwerpunktmodule sind für L4-Studierende im Masterstudiengang verortet.
In den Schwerpunktmodulen 6 bis 9, die je 8 Credit Points (= ca. 240 Stunden studentischer Arbeitsaufwand) umfassen, sind jeweils 4 SWS zu belegen.
In den Schwerpunktmodulen 6 bis 9 haben Sie die Wahl, entweder
- zwei voneinander unabhängige Veranstaltungen eines Moduls mit je 2 SWS zu belegen (Baukastenform, die beiden Veranstaltungen können frei gewählt in unterschiedlichen Semester absolviert werden) oder
- in Verbundform die 4 SWS (ein- oder zweisemestrig) zu absolvieren.
Die Schwerpunktmodule 6 bis 9 umfassen folgende Veranstaltungsarten:
- Seminar(e) und / oder
- Projektseminar(e) und / oder
- Lehrforschungsprojekt(e).
Schwerpunktmodule sind Wahlpflichtmodule.
Studierende in den L1, L2, und L3-Studiengängen können am Modul F teilnehmen, wenn zuvor das Einführungsmodul 1 sowie ein Basismodul erfolgreich abgeschlossen wurden.
Die Schwerpunktmodule sind für L4-Studierende im Masterstudiengang verortet.
Das Modul F umfasst 8 Credit Points (= ca. 240 Stunden studentischer Arbeitsaufwand) und 4 SWS. Im Modul F gibt es die Veranstaltungsformen Lehrforschungsprojekt und Forschungsseminar.
Lehrforschungsprojekte werden nur in Verbundform (ein- oder zweisemestrig im Umfang von 4 SWS) angeboten.
Forschungsseminare werden in folgender Organisationsform gestaltet in
- Verbundform (ein- oder zweisemestrig im Umfang von 4 SWS) oder
- Baukastenform (2x 2 SWS, die inhaltlich, organisatorisch und zeitlich unabhängig voneinander sind).
Verschiedene Fachgruppen und Institute aus den Fachbereichen 01, 05 und 07 bringen Lehrangebote in das Modul F ein.
L1- und L2-Studierende nach Prüfungsordnung 2014 und Änderungsordnungen absolvieren das Praxissemester im 3. oder 4. Semester. Voraussetzung zur Teilnahme ist der erfolgreiche Abschluss von Modul 1. Informationen zur Anmeldung und Organisation des Praxissemester finden Sie auf den Seiten des Referats für Schulpraktische Studien. Während des Praxissemesters belegen Sie im Kernstudium eine begleitende und eine flankierende Veranstaltung.
L3-Studierende absolvieren im Kernstudium das Praxismodul 10 "Schulpraktische Studien / 1. Ausbildungsabschnitt" (auch SPS 1 oder Blockpraktikum genannt). Sie belegen im Kernstudium das fünfwöchige Blockpraktikum, das durch eine Vor- und eine Nachbereitungsveranstaltung begleitet wird. Voraussetzung zur Teilnahme am Modul ist der erfolgreiche Abschluss von Modul 1B. Vor der Anmeldung zum Praxismodul 10 muss die Absolvierung des Orientierungspraktikums nachgewiesen sein. Informationen zur Anmeldung und Organisation des SPS 1 finden Sie auf den Seiten des Referats für Schulpraktische Studien.
BA L4-Studierende belegen im Kernstudium das Praxismodul 10 "Schulpraktische Studien 1". Es umfasst ein fünfwöchiges Blockpraktikum, das durch eine Vor- und eine Nachbereitungsveranstaltung begleitet wird. Informationen zur Anmeldung und Organisation des SPS 1 finden Sie auf den Seiten des Instituts für Berufsbildung bzw. für BA L4 Berufspädagogik, Fach Gesundheit, auf den Seiten der Hochschule Fulda.
Auswahl und Belegung von Veranstaltungen
Das Kernstudium ist in Module gegliedert. In der für Sie gültigen (Modul)Prüfungsordnung (inklusive eventuell damit verbundener Änderungsordnungen) ist festgelegt, welche Module dies sind.
Alle Veranstaltungsangebote (wie z. B. Lehrforschungsprojekte, Projektseminare, Seminare und Vorlesungen) des Kernstudiums finden Sie semesterbezogen im online-Veranstaltungsverzeichnis des eCampus unter dem Reiter „Bildungs- und gesellschaftswissenschaftliches Kernstudium“. Dort können Sie das gewünschte Semester und Modul auswählen und erhalten dann die Übersicht über die hier angebotenen Veranstaltungen. Bei der Einzelansicht der jeweiligen Lehrangebote erhalten Sie umfangreiche Informationen.
In der Regel erfolgt die Belegung eines im Veranstaltungsverzeichnis angekündigten Lehrangebots über eCampus. Es gibt unterschiedliche Anmeldeverfahren. Das veranstaltungsbezogene Anmeldeverfahren können Sie der Detailseite eines Angebots im Veranstaltungsverzeichnis entnehmen. Die häufigsten Verfahren sind:
- Anmeldung und Platzvergabe über ein zentrales Prios-Verfahren in eCampus
Die Platzvergabe erfolgt durch das ITS. Wenn Sie Schwierigkeiten bei der Belegung im Prios-Verfahren haben sollten, prüfen Sie bitte, ob nach Ihrem studentischen Login die Rolle Teilstudiengang Kernstudium (für L1, L2, L3) aktiviert ist bzw. die Rolle Berufspädagogik (für L4) oder Wirtschaftspädagogik (für L4). Diese Rolle muss eingestellt sein, damit Sie über Prios Anmeldungen für das Kernstudium vornehmen können.
Für Studierende, welche nach Abschluss des Prios-Verfahrens einen zugeteilten Platz wieder freigeben möchten oder noch einen Platz benötigen, erfolgt die anschließende Phase "Abmelden + Nachmelden + Nachrücken". Von Ihnen zurückgegebene Plätze können Ihren Kommiliton:innen zur Verfügung gestellt werden.
Bei Fragen zu Belegverfahren im Kernstudium hilft Ihnen unser Team studentischer Berater:innen.
Informationen hierzu finden Sie hier.
Vor Ablauf aller Belegverfahren für ein Lehrangebot sehen Sie bitte von Anfragen an die Dozierenden und Verwaltungskräfte zwecks Platzvergabe ab. Sollten Sie nach Abschluss aller veranstaltungsbezogenen Belegverfahren noch einen Platz im Kernstudium wünschen, nehmen Sie Kontakt zu Frau Nickel (kernstudium[at]uni-kassel[dot]de) oder der jeweiligen Lehrperson auf. - Bei dem sogenannten einfachen Belegverfahren in eCampus erfolgt die Anmeldung / Abmeldung über die Funktionen belegen / abmelden ohne einheitliche Fristen. Die Zulassungen / Ablehnungen erfolgen dezentral manuell, z. B. durch die betreffenden Fachgebiete.
- Selten erfolgt die Anmeldung für ein Angebot per Mail.
- Die Abmeldung von Veranstaltungen nach Ablauf des online-Belegverfahrens erfolgt im eCampus über den Reiter Meine Funktionen → Meine Veranstaltungen. Eine genauere Anleitung finden Sie hier.
Im Prios-Verfahren können Sie innerhalb eines Moduls jeweils mehrere Veranstaltungen mit verschiedenen Prioritäten (hoch, mittel, niedrig) auswählen. Es gibt eine Belegfrist, in der die Vergabe von Prioritäten möglich ist. Wann innerhalb dieser Frist Sie belegen, ist für die Zuteilung nicht relevant. Am Ende dieser Frist werden die Plätze in einem zentralen Losverfahren, möglichst nach höchster angegebener Priorität, vergeben. Sie erhalten per E-Mail von dem ITS an Ihren Uni-Account eine Benachrichtigung über Zulassung oder Ablehnung zur Veranstaltung. Danach gibt es eine Phase, in der möglich ist
- Nachrücken auf freie Plätze
- Belegung eines Wartelistenplatzes bei zur Zeit voll belegten Angeboten
- Abmelden von nicht benötigten zugteilten Plätzen.
Die Fristen für die verschiedenen Belegverfahren sind veranstaltungsbezogen dem Veranstaltungsverzeichnis zu entnehmen.
Wenn Ihnen Plätze zugeteilt wurden, die Sie nicht benötigen, melden Sie sich bitte zeitnah online von der Veranstaltung ab, um Kommitliton:innen die Möglichkeit zu geben, diesen Platz zu erhalten.
Das technische Vorgehen zur Belegung mit Prioritäten wird Ihnen im ITS-Handbuch erklärt.
Es gibt in der Regel im Anschluss an das Prios-Verfahren eine weitere Phase "Abmelden + Nachmelden + Nachrücken" mit festgelegten Fristen. Über das Verfahren geben Sie bitte einen nicht benötigten zugeteilten Platz frei, damit dieser neu an Kommilton:innen vergeben werden kann.
Benötigen Sie noch einen Platz, können Sie über dieses Verfahren
- sofort Nachrücken auf freie Plätze oder
- sich auf eine Warteliste eintragen bei zur Zeit ausgebuchten Veranstaltungen.
Über die Zuteilung eines Wartelistenplatzes wird nicht per Mail informiert. Ob die Zulassung über die Warteliste erfolgt ist, können Sie nach Ihrem studentischen Login in eCampus Ihrem Stundenplan entnehmen.
Bei Fragen zu Belegverfahren im Kernstudium wenden Sie sich bitte an unser Team studentischer Berater:innen. Informationen hierzu finden Sie hier.
Vor Ablauf aller Belegverfahren sehen Sie bitte von Anfragen an die Lehrenden und Verwaltungskräfte zwecks Platzvergabe ab. Sollten Sie nach Abschluss aller Online-Belegverfahren noch einen Platz im Kernstudium wünschen, nehmen Sie Kontakt zu Frau Nickel (kernstudium[at]uni-kassel[dot]de) oder der betreffenden Lehrperson auf.
Warteplätze werden in der Reihenfolge ihrer zeitlichen Beantragung vergeben. Leider können Sie nicht einsehen, auf welchem Platz der Warteliste Sie stehen.
Überprüfen Sie bitte regelmäßig in eCampus - nach Ihrem studentischen Login - den aktuellen Status Ihrer Belegungen in Ihrerm Stundenplan für das betreffende Semester, da Sie bezüglich einer (Nicht-)Zulassung über die Warteliste keine Mail vom ITS an Ihren uk-Account erhalten werden. Wie Sie die Informationen zur Warteliste einsehen können, können Sie hier nachlesen.
Zulassungsberechtigt zum "Bevorzugten Einwahlverfahren für Studierende im Lehramt" sind ausschließlich Studierende, die mindestens eines der nachfolgenden Kriterien erfüllen:
- chronische Krankheit oder Behinderung im Sinne von § 2 Abs. 1 SGB IX
- zu betreuendes Kind unter 12 Jahren
- Schwangerschaft mit Entbindungstermin in der Veranstaltungszeit des Semesters
- Pflege eines nahestehenden Angehörigen
Die Antragstellung für Studierende der Lehrämter L1, L2 und L3 erfolgt im Fachbereich 01 bei Frau Seuring.
Die Antragstellung für Studierende der BA/MA-Studiengänge L4 erfolgt im Fachbereich 07 bei Herrn Remme.
Ausführliche Informationen zum bevorzugten Einwahlverfahren für Studierende im Lehramt finden Sie unter diesem Link.
Überprüfen Sie bei aufgetretenen Schwierigkeiten folgende Punkte:
- Ist nach dem studentischen Login
• bei L1, L2, L3-Studierenden die Rolle "Studiengang Kernstudium"
• bei L4-Studierenden die Rolle "Berufspädagogik" bzw. "Wirtschaftspädagogik"
aktiviert? Folgend finden Sie ein Beispiel zur Rolle.
Die korrekte Einstellung dieser Rolle ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Belegung. Wenn diese Rolle nicht aktiviert ist, ändern Sie die Rolle entsprechend.
Sollte eine Anmeldung sowie die Änderung der Rolle nicht möglich sein, versuchen Sie Folgendes: Löschen Sie die Cookies Ihres Internetbrowsers und versuchen es erneut. - Ist die Belegung zeitlich möglich? Prüfen Sie die veranstaltungsbezogenenen Angaben zu Belegfristen im Veranstaltungsverzeichnis.
- Ist für die Veranstaltung eine Belegung vorgesehen?
Z. B. für das Verbundmodul 3 ist die Anmeldung für bestimmte Vorlesungen nicht vorgesehen, da die Zulassung zu einem der damit verbundenen Verbundseminare auch die Zulassung zur betreffenden Vorlesung inkludiert. Richten Sie Fragen zur Belegung an das Team studentischer Berater:innen im Kernstudium. Sollte hier in ganz seltenen Fälle keine Klärung möglich sein, können sich Studierenden an den ITS-Support wenden unter der Adresse: ttslsf[at]hrz.uni-kassel[dot]de . Beachten Sie folgende Hinweise:
Verwenden Sie bei Ihrer Mail an das ITS Ihren uk-Account,
führen Sie die auf Ihr Anliegen bezogene(n) Veranstaltungsnummer(n) auf und
fügen Sie bei angezeigter Fehlermeldung / angezeigten Fehlermeldungen Ihrer Mail hiervon Bildschirmfoto(s) bei.

Angaben hierzu und zu weiteren Rechten und Pflichten finden Sie hier.
Studien- und Prüfungsleistungen sowie wissenschaftliches Arbeiten im Kernstudium
Modulbezogene Regelungen zu Studien- und Prüfungsleistungen finden Sie in der betreffenden Modulbeschreibung in der (Modul-)Prüfungsordnung bzw. in deren eventuellen Änderungsordnungen.
Je Basismodul (Pflichtmodule 2 bis 5):
a) Verbundmodul-Form
Die Lehrperson legt fest, in welcher Veranstaltung eine Studienleistung (bewertet mit bestanden bzw. nicht bestanden) und welcher Veranstaltung eine benotete Prüfungsleistung abgelegt wird.
b) Baukasten-Form (nur möglich im Basismodul 5)
Hier legen individuell die Studierenden durch die Online-Anmeldung in der Prüfungsverwaltung HIS-POS fest, in welcher Lehrveranstaltung (2 SWS) die Studienleistung (bewertet mit bestanden bzw. nicht bestanden) und in welchem anderen Angebot (2 SWS) die benotete Prüfungsleistung erbracht wird.
Wahlpflichtmodule: Je Schwerpunktmodul 6 bis 9:
Abzulegen sind:
- Studienleistung sowie
- Modulprüfung mit integrierter Studienleistung.
Bei Verbundmodul-Angeboten bestimmt die Lehrperson die Verteilung der Leistungen auf die 4 SWS.
Bei Baukasten-Angeboten legen individuell die Studierenden die Leistungsablegung fest durch Online-Anmeldung in der Prüfungsverwaltung HIS-POS.
Die Form der Studien- und Prüfungsleistungen bestimmt die jeweilige Lehrperson anhand der Regelungen in der (Modul-)Prüfungsordnung bzw. deren eventuellen Änderungsordnungen (z. B. Klausur, mündliche Prüfung oder schriftliche Ausarbeitung).
Wahlpflichtmodul: Schwerpunktmodul Modul F (Forschungsmodul laut Änderungsordnungen 2022):
Abzulegen sind:
- Studienleistung sowie
- Modulprüfung.
Bei Verbundmodul-Angeboten definiert die Lehrperson die Verteilung der Leistungen auf die 4 SWS.
Bei Baukasten-Angeboten legen individuell die Studierenden die Leistungsablegung fest durch Online-Anmeldung in der Prüfungsverwaltung HIS-POS.
Die Form der Studien- und Prüfungsleistung bestimmt die jeweilige Lehrperson fest anhand der Regelungen der Änderungsordnungen von 2022.
Die Anmeldung zu einer Lehrveranstaltung beinhaltet noch nicht die Anmeldung für die dort abzulegende(n) Leistung(en). Wenn Sie eine Leistung in einer Veranstaltung ablegen möchten, müssen Sie diese Leistung in der Online-Prüfungsverwaltung im E-Campus anmelden.
Achtung! Der letzte Standard-Termin zur Online-Anmeldung von Leistungen im Kernstudium ist
- im Sommersemester der 30.06. eines Jahres.
- im Wintersemester der 25.01. eines Jahres.
Hier wird erklärt, wie Sie Studien- und Prüfungsleistungen im E-Campus anmelden können.
Beachten Sie die Hinweise zur Anmeldung von Prüfungen, zu Ihren Rechten und Plichten rund um das Thema Leistungen.
Für die Klärung von Einzelfällen, welche studentische Leistungen betreffen, verwenden Sie den studentischen Antrag, welcher dem Prüfungsbüro des Teilstudiengangs Kernstudium ausgefüllt übermittelt werden muss.
Das Formular betrifft die folgenden Fälle:
- versäumte fristgerechte Anmeldung
- Rücktritt von angemeldeten Leistungen
- Abweichen von der vorgesehenen Veranstaltungs-Kombination im Verbundmodul-Angebot
- Anmeldung von Zusatzleistungen
- Teilnahme an einem Schwerpunkt ohne Erfüllung der formalen Voraussetzung
Wenn Sie am Prüfungstermin erkrankt sind, holen Sie ein ärztliches Attest ein. Dieses lassen Sie dann dem Prüfungsbüro zukommen, gerne digital per E-Mail, eingescannt im PDF-Format (keine Fotos). Weitere notwendige Angaben für das Prüfungsbüro: Name, Matrikelnummer, Modul im Teilstudiengang Kernstudium, Lehrperson und Titel der Lehrveranstaltung. Das Prüfungsbüro trägt dann einen Rücktritt mit Attest von der betreffenden Prüfung ein.
Bitte beachten Sie, dass die Lehrpersonen keine Rücktritte mit Attest verbuchen können.
Informieren Sie aber bitte auch die Lehrperson bzw. deren Sekretariat über Ihre Erkrankung.
Die Anmeldungen zu zweiten Prüfterminen bzw. Wiederholungterminen erfolgen ebenfalls über den E-Campus.
Die jeweiligen Anmeldefristen zu 2. Prüfterminen, bzw. Wiederholungsterminen finden Sie bei den Details der Lehrveranstaltung im Vorlesungsverzeichnis LSF. Wenn Sie diese Frist versäumen, ist eine nachträgliche Anmeldung nur (per Antrag) über das Prüfungsbüro möglich.
Wenn Sie eine Modulprüfung oder eine Studienleistung für den Teilstudiengang Kernstudium nicht bestehen, dann verbucht die Lehrperson oder deren Sekretariat ein Nicht-Bestanden (NB) für diesen angetretenen Versuch.
Bei nicht-bestandenen Modulprüfungsleistungen im Teilstudiengang Kernstudium haben Sie insgesamt zwei Wiederholungsversuche in jedem Modul, um diese Prüfung zu bestehen. Wird eine Modulprüfungsleistung endgültig (das heißt, nach 3 Versuchen) nicht bestanden, wenden Sie sich bitte unverzüglich an das Prüfungsbüro, um sich hinsichtlich Ihrer Studienmöglichkeiten beraten zu lassen.
Nicht-bestandene Studienleistungen im Teilstudiengang Kernstudium können Sie im entsprechenden Modul beliebig oft wiederholen.
Wenn Sie eine Modulprüfungsleistung/Studienleistung über den eCampus angemeldet haben, die Prüfung aber nicht absolvieren, ist das ein Fehlversuch wegen Nicht-Erscheinens (NE). Wird ein Fehlversuch eingetragen, wird dieser auf die maximale Anzahl möglicher Versuche (3 Versuche für Modulprüfungsleistungen) angerechnet. Dann haben Sie nur noch die Möglichkeit, bei der Lehrperson im Nachhinein einen Rücktritt von der angemeldeten Leistung zu beantragen, siehe auch Frage 26. Innerhalb der Anmeldefrist (der 25.01. für das Wintersemester und der 30.06. für das Sommersemester) können Sie sich im eCampus von einer angemeldeten Studien- oder Modulprüfungsleistung selbst wieder abmelden.
Studierende der Studiengänge L1, L2 und L3 wenden sich bezüglich des Kernstudium an das Prüfungsbüro Kernstudium (Fachbereich 01).
Für Studierende der L4-Studiengänge ist das Prüfungsamt Berufs- und Wirtschaftspädagogik (Fachbereich 07) zuständig.
Für das Kernstudium gibt es einen Leitfaden zum wissenschaftlichen Arbeiten. Er wurde zwischen den am Kernstudium beteiligten Fachgruppen und Instituten abgestimmt. Der Leitfaden ist eine Hilfestellung für die Erstellung von Leistungen im Studium und für Abschlussarbeiten.
Weitere Informationen zum wissenschaftlichen Arbeiten im Kernstudium erhalten Sie im Open-Moodle Kurs des Kernstudiums.
https://moodle.uni-kassel.de/course/view.php?id=4277
Mit diesem Kurs soll Ihnen ein Einstieg in das wissenschaftliche Arbeiten ermöglicht werdem. Wissenschaftliches Arbeiten ist ein Kernelement ihres Studiums und wird von Ihnen sowohl in Lehrveranstaltungen als auch in Prüfungsleistungen verlangt.
Dieser Kurs besteht aus folgenden Einheiten, in denen es um die ersten Schritte bis hin zum wissenschaftlichen Arbeiten geht:
- Eine wissenschaftliche Arbeit folgt klaren Regeln
- Eine wissenschaftliche Arbeit folgt klaren Formen (Layout)
- Zitieren ist das A und O!
- Das Literaturverzeichnis
- Wissenschaftliche Arbeiten anfertigen
- Organisation und Management
Die Einheiten umfassen Informations- und Aufgabenteile, mit denen Sie auch Ihren Kenntnisstand selbstständig testen können.
Erste Staatsprüfung (L1, L2, L3) / Bachelor- und Masterarbeit (L4)
Eine als Service hinterlegte Übersicht zu Prüfungsberechtigten für die Erste Staatsprüfung im Bereich Didaktik der Grundschule und Grundwissenschaften (= Kernstudium) finden Sie auf unserer Homepage unter diesem Link.
Sollten Sie Unterstützung bei dem Finden von Staatsprüfer:innen im Bereich der Didaktik der Grundschule und den Grundwissenschaften benötigen, wenden Sie sich per Mail an an muendliche.kernstudium[at]uni-kassel[dot]de .
Für die Anmeldung zur Zuweisung einer zweiten mündlichen Prüfperson gibt es im Kernstudium drei unterschiedliche Formulare für diese verschiedenen Prüfung(en) :
- L1, mündliche Prüfung in den Grundwissenschaften
- L1, mündliche Kombinationsprüfung in Grundwissennschaften und Didaktik der Grundschule
- L2 sowie L3, mündliche Prüfung in den Grundwissenschaften.
Diese Formulare finden Sie unter der Überschrift 1. Staatspruefung Kernstudium u. DDG. Dort müssen Sie sich zunächst unten auf der Seite mit Ihrem Uni-Account anmelden und danach das entsprechende Formular auswählen und ausfüllen. Nach dem Absenden erhalten Sie eine Bestätigungsmail über den Eingang Ihrer Daten. Bis zur Zuweisung kann einige Zeit vergehen, da erst alle Anmeldungen gesammelt werden, bevor die Zuweisungen der Prüfenden stattfinden.
34. Wo erhalte ich Informationen zu der Bachelorarbeit und der Masterarbeit in einem L4-Studiengang?
Umfangreiche Angaben zur Bacherlorarbeit und Masterarbeit in einem der L4-Studiengänge erhalten Sie unter
Bedeutung der Matrikelnummer
Jede Matrikelnummer an der Universität Kassel wird nur einmal vergeben und ist somit eindeutig.
Wenn Sie uns Bei Anfragen ausschließlich Ihren Vornamen und Nachnamen übermitteln, könnte es sein, dass es mehrere Immatrikulierende gibt, auf welche diese Angaben auch zutreffen. Es ist dann von unserer Seite zuerst eine Rückfrage bei Ihnen nach Ihrer Matrikelnummer erforderlich, um Ihnen Auskünfte geben zu können, was zu einer Verzögerung bei der Klärung Ihres Anliegens führt.