FAQ

Antworten auf häufig gestellte Fragen


Beratung für Bestandsstudierende zum freiwilligen Wechsel in die neue Modulprüfungsordnung

Wenden Sie sich bitte an die Studienberatung Lehramt des Zentrums für Lehrer:innenbildung.

Die Kontaktdaten finden Sie hier.

 

Informationen zum Kernstudium

Als gemeinsamer Kern des Studiums aller künftigen Lehrer:innen ist dieser verpflichtende Teilstudiengang ein Ort des schulstufen-, schultypen- und fächerübergreifenden Austausches.

Hauptziel des Kernstudium ist die Ausbildung von Reflexions- und Handlungsfähigkeit im pädagogischen Praxisfeld von Schule und Unterricht. Zugleich thematisiert das Kernstudium die für Bildung, Schule und Unterricht relevanten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen. Das Kernstudium ist interdisziplinär in Modulen aufgebaut, die, an Inhaltsbereichen und Tätigkeitsfeldern orientiert, auf das Berufsfeld von Lehrer:innen zielen. In diesen Modulen bringen verschiedene Wissenschaftsdisziplinen ihre Perspektiven ein. Das Kernstudium gestalten:
 

Fachbereich 01 Humanwissenschaften

  • Institute für Erziehungswissenschaft, für Psychologie, für Musik und für Sozialwesen

Fachbereich 05 Gesellschaftswissenschaften

  • Fachgruppen Geschichte, Politik und Soziologie

Fachbereich 07 Wirtschaftswissenschaften

  • Institut für Berufsbildung.

Der Teilstudiengang Kernstudium ist im Fachbereich 01 Humanwissenschaften im Institut für Erziehungswissenschaft verortet.

Es gibt vier zentrale Themenfelder, die das Kernstudium bestimmen:

  • Lehren, Lernen, Unterrichten
  • Beobachten, Beraten, Fördern im pädagogischen Feld
  • Schule und Bildungsinstitutionen entwickeln und mitgestalten
  • Bildung und Erziehung im gesellschaftlichen Kontext.

Diese Themenfelder orientieren sich an den vier Standards der Kultusministerkonferenz für die Bildungswissenschaften (Unterrichten, Beurteilen, Innovieren und Erziehen).
Die genauen Lernziel- und Inhaltsbeschreibungen aller Module sind in der für Sie gültigen Modulprüfungsordnung (sowie deren eventuellen Änderungsordnungen) festgehalten. 

 

 

Wir bieten Ihnen Sprechzeiten in verschiedenen Formaten sowie Beratung per Mail an. Unsere Kontaktdaten finden Sie unter

Ansprechpersonen und Beratung zum Kernstudium.

Zu den Studiengängen BA/MA Berufspädagogik (L4) sowie  BA/MA Wirtschaftspädagogik (L4) berät das Institut für Berufsbildung. Bei Fragen zu allen Teilstudiengängen in allen Lehramtsstudiengängen berät die Studienberatung Lehramt des Zentrums für Lehrer:innenbildung.

In der hier verlinkten Übersicht finden Sie weitere Beratungsstellen.

Das Projekt "Lehramt studieren, Erfolg reflektieren" (LASER) bietet Unterstützungsangebote bei Zweifel, ob die Wahl des Studiengangs die richtige Entscheidung war.

Ordnungen und Module

- L1, L2, L3

Es gibt für die Prüfungsordnungen für L1, L2, L3, die vor 2023 in Kraft traten, keine Allgemeinen Bestimmungen (AB).

Die Allgemeinen Bestimmungen für L1, L2, L3 (abgekürzt AB Lehramt) von  2023 gelten ergänzend zu den jeweiligen Modulprüfungsordnungen von 2023.

- L4

Die für L4 gültigen Allgemeinen Bestimmungen für BA / MA (abgekürzt AB BA/MA) gelten ergänzend u. a. für die Fachprüfungsordnungen der Studiengänge BA Berufspädagogik / Wirtschafspädagogik (L4) sowie MA Berufspädagogik / Wirtschafspädagogik (L4). Beachten Sie bitte auch die damit verbundenen Änderungsordnungen für die Studiengänge Bachelor und Master.

In einer Modulprüfungsordnung (MPO) für L1, L2 und L3 bzw. einer Fachprüfungsordnung für L4 und eventuell damit verbundenen Änderungsordnungen sind die Regelungen für einen (Teil-)Studiengang verbindlich festgehalten. Lesen Sie bitte zu Beginn Ihres Studiums die für Sie geltende Ordnung(en) sorgfältig.

Die für Sie gültige(n) Ordnung(en) legt in der Regel der Zeitpunkt Ihres Studienbeginns fest. Wenn Sie wissen möchten, welche Ordnung(en) für Sie gelten, wenden Sie sich bitte an Ihr Prüfungsbüro.

Hier finden Sie die Ordnungen.

Auch in eCampus (Mein Studium > Studienservice) können Sie die MPOs einsehen.

Im L1-Kernstudium nach Prüfungsordnung 2014 und Änderungsordnungen sind folgende Module zu absolvieren: 

  • das schulstufenspezifische Einführungsmodul 1A, es wird nur im Wintersemester angeboten und sollte im ersten Wintersemester belegt werden
  • die Basismodule 2, 3, 4 und 5.
    Modul 2 ist schulstufenspezfisch.
    Modul 2 und Modul 3 sollten Sie im ersten Studienjahr absolvieren. 
  • das Praxissemester als schulpraktischen Studienanteil. Das Praxissemester wird im 3. oder 4. Semester absolviert. 
  • Modul 11 "Ästhetische Bildung und Bewegungserziehung".
  • eines der Schwerpunktmodule (Wahlpflichtmodule) 6, 7, 8, 9 oder Modul F.

Weitere Informationen zum Praxissemester (nach Prüfungsordnung 2014 und Änderungsordnungen) finden Sie hier.

Hier finden Sie Beispielstudienpläne für Kernstudium L1 nach Prüfungsordnung 2014 und Änderungsordnungen.

In die Modulprüfungsordnung für das L1-Kernstudium von 2023 können Sie hier Einblick nehmen. In § 3 sind die Module aufgeführt, welche bis zur Meldung zur Ersten Staatsprüfung abgeschlossen sein müssen. In der Anlage 1: "Studien- und Prüfungsplan Lehramt" ist für jedes Modul eine Beschreibung aufgeführt.

 

 

Im Kernstudium für Studierende des Lehramts an Haupt- und Realschulen (L2) nach Prüfungsordnung 2014 und Änderungsordnungen sind folgende Module zu absolvieren: 

  • das schulstufenspezifische Einführungsmodul 1B, es wird nur im Wintersemester angeboten und sollte im ersten Wintersemester belegt werden
  • die Basismodule 2, 3, 4 und 5.
    Modul 2, dieses ist schulstufenspezifisch,  sowie Modul 3 sollten im ersten Studienjahr absolviert werden. 
  • das Praxissemester (nach Prüfungsordnung 2014) als schulpraktischen Studienanteil. Das Praxissemester wird im 3. oder 4. Semester absolviert. 
  • zwei der Schwerpunktmodule (Wahlpflichtmodule) 6, 7, 8, 9 oder Modul F.

Weitere Informationen zum Praxissemester (nach Prüfungsordnung 2014) finden Sie hier.

Hier finden Sie Beispielstudienpläne für Kernstudium L2 nach Prüfungsordnung 2014 und Änderungsordnungen.

In die Modulprüfungsordnung für das L2-Kernstudium von 2023 können Sie hier Einblick nehmen. In § 3 sind die Module aufgeführt, welche bis zur Meldung zur Ersten Staatsprüfung abgeschlossen sein müssen. In der Anlage 1: "Studien- und Prüfungsplan Lehramt" ist für jedes Modul eine Beschreibung aufgeführt.

Im Kernstudium für Studierende des Lehramts an Gymnasien sind folgende Module nach Prüfungsordnung 2013 und Änderungsordnungen absolvieren: 

  • das schulstufenspezifische Einführungsmodul 1B wird nur im Wintersemester angeboten und sollte im ersten Wintersemester belegt werden
  • die Basismodule 2, 3, 4 und 5.
    Das Modul 2 ist schulstufenspezifisch. Die Reihenfolge der Belegung der Basismodule kann individuell gestaltet werden. Eines der Basismodule sollte im ersten Studienjahr absolviert werden.  
  • das Praxismodul 10 "Schulpraktische Studien / 1. Praktikumsabschnitt", es wird auch SPS 1 oder Blockpraktium genannt. Dessen Belegung wird im 3. Semester oder 4. Semester empfohlen.
  • zwei der Schwerpunktmodule (Wahlpflichtmodule) 6, 7 , 8, 9 oder Modul F.

Weitere Informationen zum Praxismodul 10 „Schulpraktische Studien / 1. Prakikumsabschnitt“ (SPS 1) nach Prüfungsordnung 2013 und Änderungsordnungen finden Sie unter

https://www.uni-kassel.de/einrichtungen/zlb/schulpraktische-studien/praktika/schulpraktische-studien-i.html

Hier finden Sie Beispielstudienpläne für Kernstudium L3 nach Prüfungsordnung 2013 und Änderungsordnungen.

In die Modulprüfungsordnung für das L3-Kernstudium von 2023 können Sie hier Einblick nehmen. In § 3 sind die Module aufgeführt, welche bis zur Meldung zur Ersten Staatsprüfung abgeschlossen sein müssen. In der Anlage 1: "Studien- und Prüfungsplan Lehramt" ist für jedes Modul eine Beschreibung aufgeführt.

In den Studiengängen BA Berufspädagogik / Wirtschaftspädagogik sind folgende Module im Kernstudium zu absolvieren: 

  • das schulstufenspezifische Einführungsmodul 1C wird nur im Wintersemester angeboten und sollte im ersten Wintersemster belegt werden
  • die Basismodule 2, 3, 4 und 5 .
    Die Reihenfolge der Belegung der Basismodule kann individuell gestaltet werden.
    Das schulstufenspezifische Modul 2 wird zur Belegung im ersten Studienjahr empfohlen, da dessen Abschluss Voraussetzung ist für die Teilnahme an Technikdidaktik I und Wirtschaftsdidaktik I.
  • das Praxismodul 10 "Schulpraktischen Studien 1" wird auch genannt SPS I oder Blockpraktikum..

In den Studiengängen MA Berufspädagogik und Wirtschaftspädagogik sind folgende vertiefende Module im Kernstudium zu absolvieren: 

  • zwei der Schwerpunktmodule (Wahlpflichtmodule). Die Schwerpunktmodule sind die Module 6, 7, 8,  9 sowie das Modul F.

Weitere Informationen zum Praxismodul 10 „Schulpraktische Studien / 1. Prakikumsabschnitt“ (SPS 1) sind hier hinterlegt unter hier hinterlegt.

 

Hier finden Sie Beispielstudienpläne für Kernstudium L4
 

Das Einführungsmodul ist schulstufenspezifisch

  • Modul 1A: Einführung in die Grundschulpädagogik (für L1)
  • Modul 1B: Einführung in die Pädagogik der Sekundarstufen (für L2 und L3)
  • Modul 1C: Einführung in die Berufs- und Wirtschaftspädagogik für (BA L4).

Diese Einführungsmodule werden nur im Wintersemester angeboten und bestehen jeweils aus einer Vorlesung und einem begleitenden Tutorium.

 

In den grundlegenden Basismodulen belegen Sie je Modul 2 Veranstaltungen im Umfang von je 2 Semesterwochenstunden (SWS). Jedes Basismodul umfasst insgesamt 6 Credit Points (= ca. 180 Stunden studentischen Arbeitsaufwand).

Bei Verbundangeboten sind zwei Veranstaltungen (inhaltlich, organisatorisch und zeitlich) miteinander verbunden. Im Basismodul 5 gibt es die Möglichkeit, zwei Veranstaltungen frei gewählt zu kombinieren (Baukastenformat).

Zwei Veranstaltungen innerhalb eines Moduls sind inhaltlich, zeitlich und organisatorisch miteinander verbunden.

Ein Verbundangebot in den Basismodulen besteht in der Regel aus einer Vorlesung und einem Seminar. Im Online-Veranstaltungsverzeichnis ist angegeben, welche Lehrangebote eines Moduls miteinander verbunden sind. Das Verbundangebot kann organisiert sein:

  • einsemestrig
    Die miteinander verbundenen Veranstaltungen werden in einem Semester belegt.
  • zweisemestrig
    Die miteinander verbundenen Veranstaltungen werden in zwei Semestern belegt.
  • ein- oder zweisemestrig
    Die miteinander verbundenen Veranstaltungen werden in einem oder in zwei Semestern belegt.

 

Im Baukastenformat sind die Veranstaltungen innerhalb des Moduls inhaltlich, zeitlich und organisatorisch unabhängig voneinander. Sie können Veranstaltungen des Moduls individuell aus dem Angebot (auch semesterübergreifend) kombinieren.

Nach Ordnungen vor 2023 sind die Schwerpunktmodule 6 bis 9 Wahlpflichtmodule. In ihnen erfolgt eine exemplarische Vertiefung.

Teilnahmevoraussetzung für Studierende der Studiengänge L1, L2, und L3 an einem der Schwerpunktmodule 6, 7, 8 oder 9 ist, dass zuvor das Einführungsmodul 1 sowie das jeweilige Basismodul (das heißt, jenes Basismodul mit dem gleichen oder ähnlichen Titel wie das aufbauende Schwerpunktmodul) erfolgreich abgeschlossen wurde.

Die Schwerpunktmodule sind für L4-Studierende im Masterstudiengang verortet.

In den Schwerpunktmodulen 6 bis 9, die je 8 Credit Points (= ca. 240 Stunden studentischer Arbeitsaufwand) umfassen, sind jeweils 4 SWS zu belegen.
In den Schwerpunktmodulen 6 bis 9 können Sie die je Modul erforderlichen 4 SWS belegen
- entweder in Baukastenform (mit zwei voneinander unabhängigen Veranstaltungen eines Moduls mit je 2 SWS) oder
- in Verbundform (ein- oder zweisemestrig).
In den Schwerpunktmodulen 6 bis 9 gibt es diese Veranstaltungsarten:
- Seminar
- Projektseminar
- Lehrforschungsprojekt.

Das Forschungsmodul (Modul F) ist ein exemparlisch vertiefendes Schwerpunktmodule. Das Modul F ist ein Wahlpflichtmodul. Studiernde befassen sich in diesem Modul im Modus des forschenden Handelns exemplarisch mit Fragestellungen.

Studierende in den L1, L2, und L3-Studiengängen können am Modul F teilnehmen, wenn zuvor das Einführungsmodul 1 sowie ein Basismodul erfolgreich abgeschlossen wurden.

Die Schwerpunktmodule sind für L4-Studierende im Masterstudiengang verortet.

Das Modul F umfasst 8 Credit Points (= ca. 240 Stunden studentischer Arbeitsaufwand) und 4 SWS. Im Modul F gibt es die Veranstaltungsformen Lehrforschungsprojekt und Forschungsseminar.

Lehrforschungsprojekte werden nur in Verbundform (ein- oder zweisemestrig im Umfang von 4 SWS) angeboten.

Forschungsseminare können Sie belegen in
- Verbundform (ein- oder zweisemestrig im Umfang von 4 SWS) oder
- Baukastenform (2 Veranstaltungen je 2 SWS, die unabhängig voneinander sind).

Verschiedene Fachgruppen und Institute aus den Fachbereichen 01, 05 und 07 bringen Lehrangebote in das Modul F ein.

Studierende legen in diesem Modul eine Prüfungsleistung und eine Studienleistung ab.

Studiernde befassen sich im Forschungsmodul (Modul F) im Modus des forschenden Handelns exemplarisch mit vertiefenden Fragestellungen. Modul F ist für L2 und L3 ein Pflichtmodul im Umfang von 8 CreditPoints (= ca. 240 Stunden studentischer Arbeitsaufwand) und es umfasst 4 SWS. Für L1 ist das Modul F ein Wahlpflichtmodul (ebenfalls mit 8 CreditPoints und 4 SWS).

Im Modul F gibt es zwei: Veranstaltungsformen:

- Lehrforschungsprojekt und

- Forschungsseminar.

Lehrforschungsprojekte werden nur in Verbundform (ein- oder zweisemestrig im Umfang von 4 SWS) angeboten.

Forschungsseminare können Sie belegen in
- Verbundform (ein- oder zweisemestrig im Umfang von 4 SWS) oder
- Baukastenform (2Verastaltungen im Umfang von je 2 SWS, die unabhängig voneinander sind).

Verschiedene Fachgruppen und Institute aus den Fachbereichen 01, 05 und 07 bringen Lehrangebote in das Modul F ein.

Studierende nach Prüfungsordnungen von 2023 legen in diesem Modul eine Prüfungsleistung und zwei Studienleistungen ab.

Vertiefende Lerninhalte sind
- Lernen und Interaktion, Unterricht und Schule
und / oder
- gesellschaftliche Bedingungen von Bildung, Schule und Lehrberuf.

Das Vertiefungsmodul ist für

- L1
ein Wahlpflichtmodul im Umfang von 8 Credits (= ca. 240 Stunden studentischer Arbeitsaufwand) und umfaßt 4 SWS mit einer Prüfungsleistung und zwei Studienleistungen

- L2
ein Pflichtmodul im Umfang von 12 Credits (= ca. 360 Stunden studentischer Arbeitsaufwand) und umfaßt 6 SWS mit einer Prüfungsleistung und drei Studienleistungen

- L3 ein Pflichtmodul im Umfang von 8 Credits (= ca. 240 Stunden studentischer Arbeitsaufwand) und umfaßt 4 SWS mit einer Prüfungsleistung und zwei Studienleistungen.

 

 

L1- und L2-Studierende nach Prüfungsordnung 2014 und Änderungsordnungen absolvieren das Praxissemester im 3. oder 4. Semester. Voraussetzung zur Teilnahme ist der erfolgreiche Abschluss von Modul 1. Informationen zur Anmeldung und Organisation des Praxissemester finden Sie auf den Seiten des Referats für Schulpraktische Studien. Während des Praxissemesters belegen Sie im Kernstudium eine begleitende Veranstaltung und eine flankierendes Lehrforschungsprojekt.

L3-Studierende absolvieren im Kernstudium das Praxismodul 10 "Schulpraktische Studien / 1. Ausbildungsabschnitt"  (auch SPS 1 oder Blockpraktikum genannt). Sie belegen im Kernstudium das fünfwöchige Blockpraktikum, das durch eine Vor- und eine Nachbereitungsveranstaltung begleitet wird. Voraussetzung zur Teilnahme am Modul ist der erfolgreiche Abschluss von Modul 1B. Vor der Anmeldung zum Praxismodul 10 muss die Absolvierung des Orientierungspraktikums nachgewiesen sein. Informationen zur Anmeldung und Organisation des SPS 1 finden Sie auf den Seiten des Referats für Schulpraktische Studien.

BA L4-Studierende belegen im Kernstudium das Praxismodul 10 "Schulpraktische Studien 1". Es umfasst ein fünfwöchiges Blockpraktikum, das durch eine Vor- und eine Nachbereitungsveranstaltung begleitet wird. Informationen zur Anmeldung und Organisation des SPS 1 finden Sie auf den Seiten des Instituts für Berufsbildung bzw. für BA L4 Berufspädagogik, Fach Gesundheit, auf den Seiten der Hochschule Fulda.

Das Grundpraktikum ist ein Pflichtmodul im Umfang von 10 CreditPoints (= ca. 300 Stunden studentischem Arbeitsaufwand). Im Grundpraktikum gibt es eine Präsenzzeit von 60 Stunden im Projektseminar und von 100 Stunden in der Schule. Das Selbststudium umfasst 140 Stunden. Das Grundpraktikum wird organisiert vom Referat für Schulpraktische Studien. Weitere Informationen finden Sie hier.

Die studentische Online-Anmeldung zum Grundpraktikum für das Sommersemester 2024 erfolgt im Zeitraum vom 06.11.2023 bis zum 26.11.2023.

Weitere Informationen zum Anmeldeverfahren und zu Zeiten des Grundpraktikums finden Sie auf dem
Internetauftritt des Referats für Schulpraktische Studien.

 

 

Es handelt sich hierbei um ein Pflichtmodul für L1 nach Ordnung von 2023. Das Modul 
"Praxissemester Didaktik der Grundschule: Fallbasierte und forschende Zugänge im Praxissemester an Grundschulen" 
umfasst eine Vorlesung (1 SWS) und ein Seminar (2 SWS) als flankierende Veranstaltungen im Praxissemester.

Das Modul Praxissemester wird organisiert vom Referat für Schulpraktische Studien. Weitere Informationen finden Sie hier.

Nein, das Kernstudium wirkt nicht mit am Praxisemester nach Ordnungen von 2023 für L2 und L3.

Das Modul Praxissemester wird organisiert vom Referat für Schulpraktische Studien. Weitere Informationen finden Sie hier.

Auswahl und Belegung von Veranstaltungen

Das Kernstudium ist in Module gegliedert. In der für Sie gültigen Modulprüfungsordnung bzw. Fachprüfungsordnung (inklusive eventuell damit verbundener Änderungsordnungen) ist festgelegt, welche Module das für Ihren Studiengang sind. 

Alle Veranstaltungsankündigungen (z. B. von Lehrforschungsprojekten, Projektseminaren, Seminaren und Vorlesungen) des Kernstudiums finden Sie semesterbezogen im online-Veranstaltungsverzeichnis des eCampus unter dem Reiter „Bildungs- und gesellschaftswissenschaftliches Kernstudium“. Dort können Sie das gewünschte Semester und Modul auswählen und erhalten dann die Übersicht der angebotenen Lehrangebote. Bei der Einzelansicht der jeweiligen Veranstaltungsankündigung erhalten Sie umfangreiche Informationen.

Bei Fragen zu Belegverfahren im Kernstudium hilft Ihnen unser Team studentischer Berater:innen.
Informationen hierzu finden Sie hier.
Es gibt unterschiedliche Anmeldeverfahren. In der Regel erfolgt die Belegung über eCampus. Das jeweilige Belegverfahren für ein Lehrangebot können Sie dessen Detailansicht im Veranstaltungsverzeichnis entnehmen. Die häufigsten Belegverfahren sind: 

  • Anmeldung und Platzvergabe über ein zentrales Prios-Verfahren in eCampus
    Die Platzvergabe erfolgt durch das ITS. Wenn Sie Schwierigkeiten bei der Belegung im Prios-Verfahren haben sollten, prüfen Sie bitte, ob nach Ihrem studentischen Login die Rolle Teilstudiengang Kernstudium (für L1, L2, L3) aktiviert ist bzw. die Rolle Berufspädagogik (für L4) oder Wirtschaftspädagogik (für L4). Diese Rolle muss eingestellt sein, damit Sie über Prios Anmeldungen für das Kernstudium vornehmen können.
  • Für Studierende, welche nach Abschluss des Prios-Verfahrens einen zugeteilten Platz wieder freigeben möchten oder noch einen Platz benötigen, gibt es das Verfahren
    "Abmelden + Nachmelden + Nachrücken" in eCampus. Von Ihnen zurückgegebene Plätze werden Ihren Kommiliton:innen zur Verfügung gestellt.
  • Bei dem sogenannten einfachen Belegverfahren in eCampus erfolgt die Anmeldung / Abmeldung über die Funktionen belegen  / abmelden. Es gibt hierbei keine einheitlichen Fristen.
    Die Zulassungen / Ablehnungen erfolgen dezentral, z. B. durch Fachgebiete.
  • Selten erfolgt die Anmeldung per Mail.
  • Die Abmeldung von Veranstaltungen nach Ablauf des online-Belegverfahrens erfolgt im eCampus über den Reiter Meine Funktionen → Meine Veranstaltungen. Eine genauere Anleitung finden Sie hier.

Vor Ablauf aller Belegverfahren für eine Veranstaltung sehen Sie bitte von Anfragen an die Lehrperson und Verwaltungskräfte zwecks Platzvergabe ab. Sollten Sie nach Abschluss aller veranstaltungsbezogenen Belegverfahren noch einen Platz wünschen, nehmen Sie Kontakt zur jeweiligen Lehrperson auf. Sollte sich hiernach Ihr Anliegen nicht geklärt haben, wenden Sie sich bitte an Frau Nickel und Frau Reef (Kommission.Kernstudium[at]uni-kassel[dot]de).

Im Prios-Verfahren können Sie innerhalb eines Moduls jeweils mehrere Veranstaltungen mit verschiedenen Prioritäten (hoch, mittel, niedrig) auswählen. Es ist für die Belegung erforderlich, dass Sie sich mit Ihrem Login in eCampus anmelden. Prüfen Sie dann, ob die Rolle "Teilstudiengang Kernstudium" (für die Studiengänge L1, L2, L3) bzw. "Berufspädagogik" (für die Studiengänge BA / MA L4) oder "Wirtschaftspädagogik" (für die Studiengänge BA / MA L4) aktiviert ist. Nur, wenn die für Sie zutreffende Rolle richtig eingestellt ist, können Sie Veranstaltungen im Kernstudium im Prios-Verfahren anmelden. 

Die Fristen für die verschiedenen Belegverfahren sind veranstaltungsbezogen dem Veranstaltungsverzeichnis zu entnehmen. Das technische Vorgehen wird Ihnen im ITS-Handbuch erklärt.

Beachten Sie die ausgewiesene Frist, innerhalb derer die Vergabe von Prioritäten möglich ist. Wann innerhalb dieser Frist Sie belegen, ist für die Zulassung nicht relevant. Am Ende dieses Zeitraums werden die Plätze in einem zentralen Losverfahren vergeben, möglichst nach höchster angegebener Priorität. Sie erhalten per E-Mail von dem ITS an Ihren Uni-Account eine Benachrichtigung über (Nicht-)Zulassung zur belegten Veranstaltung.

Melden Sie sich bitte nicht vor Abschluss aller bei einer Veranstaltung aufgeführten Anmeldeverfahren bei der Lehrperson oder Verwaltungskräften bezüglich der Vergabe von Plätzen. Sollten Sie nach Abschluss aller veranstaltungsbezogenen Belegverfahren noch einen Platz im Kernstudium wünschen, nehmen Sie Kontakt zur jeweiligen Lehrperson auf. Sollte sich hiernach Ihr Anliegen nicht geklärt haben, wenden Sie sich bitte an Frau Nickel und Frau Reef (Kommission.Kernstudium[at]uni-kassel[dot]de).

In der Regel gibt es im Anschluss an das Prios-Verfahren die Phase, "Abmelden + Nachmelden + Nachrücken" für
- Abmeldung von zugeteilen, aber nicht benötigten Plätzen
- Nachrücken auf freie Plätze
- Beantragung eines Wartelistenplatzes bei zur Zeit voll belegten Angeboten.
Überprüfen Sie bei Anmeldung über die Warteliste bitte regelmäßig in eCampus - nach Ihrem studentischen Login - den aktuellen Status Ihrer Belegung in Ihrem Stundenplan für das Kernstudium für das betreffende Semester, da Sie bezüglich einer (Nicht-)Zulassung über die Warteliste keine Mail vom ITS an Ihren uk-Account erhalten werden. Ist bei dem Angebot in Ihrer Übersicht ein "WL" aufgeführt, haben Sie einen Platz auf der Warteliste. Ist bei der Veranstaltung ein "ZU" vermerkt, sind Sie zugelassen. Informationen rund um die Warteliste finden sie hier.

Melden Sie sich bitte nicht vor Abschluss aller bei einerVeranstaltung aufgeführten Anmeldeverfahren bei der Lehrperson oder Verwaltungskräften bezüglich der Vergabe von Plätzen. Sollten Sie nach Abschluss aller veranstaltungsbezogenen Belegverfahren noch einen Platz im Kernstudium wünschen, nehmen Sie Kontakt zur jeweiligen Lehrperson auf. Sollte sich hiernach Ihr Anliegen nicht geklärt haben, wenden Sie sich bitte an Frau Nickel und Frau Reef (Kommission.Kernstudium[at]uni-kassel[dot]de).

Wenn im Kernstudium bei einer Lehrveranstaltung das Nachrückverfahren "Abmelden + Nachmelden + Nachrücken" eingesetzt wird aktuell kein Platz frei ist, können Sie einen Wartelistenplatz beantragen.

Diese Wartelistenplätze werden, wenn Plätze bei dem Lehrangebot frei werden, in der Reihenfolge ihrer zeitlichen Beantragung vergeben.

Überprüfen Sie bitte regelmäßig in eCampus - nach Ihrem studentischen Login - den aktuellen Status Ihrer Belegung in Ihrem Stundenplan für das Kernstudium für das betreffende Semester, da Sie bezüglich einer (Nicht-)Zulassung über einen beantragten Platz auf der Warteliste keine Mail vom ITS an Ihren uk-Account erhalten werden. In Ihrem Semesterplan ist bei dem jeweiligen Lehrangebot ein Platz auf der Warteliste gekennzeichnet durch "WL". Eine Zulassung wird mit einem "ZU" ausgewiesen.

Erläuterungen zur Warteliste finden Sie hier.

Melden Sie sich bitte nicht vor Abschluss aller bei einer Veranstaltung aufgeführten Anmeldeverfahren bei der Lehrperson oder Verwaltungskräften bezüglich der Vergabe von Plätzen. Sollten Sie nach Abschluss aller veranstaltungsbezogenen Belegverfahren noch einen Platz im Kernstudium wünschen, nehmen Sie bitte Kontakt zur jeweiligen Lehrperson auf. Sollten Sie nach Ihrer Anfrage nicht den benötigten Platz erhalten, wenden Sie sich zur Klärung Ihres Anliegens bitte an Frau Nickel und Frau Reef (Kommission.Kernstudium[at]uni-kassel[dot]de).

Zulassungsberechtigt zum "Bevorzugten Einwahlverfahren für Studierende im Lehramt" sind ausschließlich Studierende, die mindestens eines der nachfolgenden Kriterien erfüllen:

  • chronische Krankheit oder Behinderung im Sinne von § 2 Abs. 1 SGB IX
  • zu betreuendes Kind unter 12 Jahren
  • Schwangerschaft mit Entbindungstermin in der Veranstaltungszeit des Semesters
  • Pflege eines nahestehenden Angehörigen

Die Antragstellung für L1,L2,L3-Studierende erfolgt bei Frau Seuring (Fachbereich 01) und für L4-Studierende bei Frau Molina Fuentes (Fachbereich 07).

Ausführliche Informationen zum bevorzugten Ein­wahl­ver­fah­ren für Stu­die­ren­de im Lehr­amt  finden Sie unter diesem Link.

Überprüfen Sie bei aufgetretenen Schwierigkeiten folgende Punkte:

  1. Ist nach dem studentischen Login
    • bei L1, L2, L3-Studierenden die Rolle "Studiengang Kernstudium"
    • bei L4-Studierenden die Rolle "Berufspädagogik" bzw. "Wirtschaftspädagogik"
    aktiviert? Folgend finden Sie ein Beispiel zur Rolle.
    Die korrekte Einstellung dieser Rolle ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Belegung. Wenn diese Rolle nicht aktiviert ist, ändern Sie die Rolle entsprechend.
    Sollte eine Anmeldung sowie die Änderung der Rolle nicht möglich sein, versuchen Sie Folgendes: Löschen Sie die Cookies Ihres Internetbrowsers und versuchen es erneut.
  2. Ist die Belegung zum jetzigen Zeitpunkt möglich? Prüfen Sie die veranstaltungsbezogenenen Angaben zu Belegfristen im Veranstaltungsverzeichnis.
  3. Ist für die Veranstaltung ein Belegverfahren über das Online-Veranstaltungsverzeichnis vorgesehen? Oder wünscht die Lehrperson z. B. eine Anmeldung per Mail?
  4.  Richten Sie Fragen zur Belegung an unser studentisches Beratungsteam.

  5. Sollte hier in seltenen Fälle keine Klärung möglich sein, können sich Studierenden an den ITS-Support wenden unter der Adresse: ttslsf[at]hrz.uni-kassel[dot]de . Beachten Sie folgende Hinweise:

    • Verwenden Sie bei Ihrer Mail an das ITS Ihren uk-Account,
      führen Sie die auf Ihr Anliegen bezogene(n) Lehrveranstaltungsnummer(n) auf und
      fügen Sie Ihrer Mail bei Anzeige einer Fehlermeldung hiervon ein Bildschirmfoto bei.

Angaben hierzu und zu weiteren Rechten und Pflichten finden Sie hier.

Studien- und Prüfungsleistungen sowie wissenschaftliches Arbeiten im Kernstudium

Modulbezogene Regelungen zu Studien- und Prüfungsleistungen finden Sie in Ihrer Modulprüfungsordnung bzw. Fachprüfungsordnung und eventuellen Änderungsordnungen. 

Jedes Basismodul (Module 2 bis 5) umfasst eine Studienleistung und eine Prüfungsleistung. 

Bei Verbundangeboten (zwei miteinander verbundene Lehrangebote je 2 SWS) legt die Lehrperson fest, in welcher Veranstaltung die Studienleistung (bewertet mit bestanden bzw. nicht bestanden) und in welcher Veranstaltung die benotete Prüfungsleistung abgelegt wird.

Bei Belegung als Baukastenangebot (zwei frei kombinierbare Lehrangebote je 2 SWS) bestimmen die Studierenden durch die Online-Anmeldung in der Prüfungsverwaltung HIS-POS, in welcher Lehrveranstaltung (2 SWS) die Studienleistung (bewertet mit bestanden bzw. nicht bestanden) und in welchem anderen Angebot (2 SWS) die benotete Prüfungsleistung erbracht wird.

Modulbezogene Regelungen zu Studien- und Prüfungsleistungen finden Sie in Ihrer Modulprüfungsordnung bzw. Fachprüfungsordnung und eventuellen Änderungsordnungen. 

- Schwerpunktmodul 6 bis 9 nach Ordnungen vor 2023:
Je Schwerpunktmodul sind abzulegen
- Studienleistung sowie
- Modulprüfung mit integrierter Studienleistung.
Bei Verbundangeboten bestimmt die Lehrperson die Verteilung der Leistungen auf die 4 SWS.
Bei Baukastenangeboten legen die Studierenden die jeweilige Leistungsablegung fest durch Online-Anmeldung in der Prüfungsverwaltung HIS-POS.

- Schwerpunktmodul Modul F (Forschungsmodul) laut Ordnungen vor 2023
Im Modul F sind abzulegen
- Studienleistung sowie
- Modulprüfung.
Bei Verbundangeboten definiert die Lehrperson die Verteilung der Leistungen auf die 4 SWS.
Bei Baukastenangeboten bestimmen die Studierenden die jeweilige Leistungsablegung durch entsprechende Online-Anmeldung ihrer Leistung in der Prüfungsverwaltung HIS-POS.

Studierende nach Ordnungen von 2023 legen in diesem Modul eine Prüfungsleistung und zwei Studienleistungen ab.

Bei Verbundangeboten definiert die Lehrperson die Verteilung der Leistungen auf die 4 SWS.
Bei Baukastenangeboten bestimmen die Studierenden die jeweilige Leistungsablegung durch entsprechende Online-Anmeldung der Leistung in der Prüfungsverwaltung HIS-POS.

Ja. Beachten Sie bitte:

Das Vertiefungsmodul ist für

- L1
ein Wahlpflichtmodul im Umfang von 8 Credits (= ca. 240 Stunden studentischer Arbeitsaufwand) mit einem Umfang von 4 SWS.
Abzulegen ist eine Prüfungsleistung und zwei Studienleistungen.

- L2
ein Pflichtmodul im Umfang von 12 Credits (= ca. 360 Stunden studentischer Arbeitsaufwand) mit einem Umfang von 6 SWS.
Zu absolvieren sind eine Prüfungsleistung und drei Studienleistungen.

- L3 ein Pflichtmodul im Umfang von 8 Credits (= ca. 240 Stunden studentischer Arbeitsaufwand) mit einem Umfang von 4 SWS.
Es gibt eine Prüfungsleistung und zwei Studienleistungen.

 

Die Belegung einer Lehrveranstaltung beinhaltet noch nicht die Anmeldung für die dort abzulegende(n) Leistung(en). Wenn Sie eine Leistung in einer Veranstaltung ablegen möchten, müssen Sie diese Leistung in der Online-Prüfungsverwaltung im E-Campus anmelden.

Achtung: 
Der letzte Standard-Termin zur Online-Anmeldung von Leistungen im Kernstudium ist

  • im Sommersemester der 30.06. eines Jahres.
  • im Wintersemester der 25.01. eines Jahres.

Hier wird erklärt, wie Sie Studien- und Prüfungsleistungen im E-Campus anmelden können.  

Beachten Sie die Hinweise zur Anmeldung von Prüfungen, zu Ihren Rechten und Plichten rund um das Thema Leistungen.

1) Technische Probleme bei der Leistungsanmeldung

Bei technischen Problemen bei der studentischen Online-Leistungsanmeldungen wenden Sie sich bitte zur Beratung an unser Team studentischer Mitarbeitenden.

Sollte in seltenen Fällen hier keine Lösung erfolgen, nehmen Sie bitte Kontakt auf zum IT-Servicezentrum (ITS) per Mail an:

 ttslsf[at]hrz.uni-kassel[dot]de .

Beachten Sie folgende Hinweise:

  • Verwenden Sie bei Ihrer Mail an das ITS Ihren uk-Account,
    führen Sie die auf Ihr Anliegen bezogene(n) Lehrveranstaltungsnummer(n) auf und
    fügen Sie Ihrer Mail bei Anzeige einer Fehlermeldung hiervon ein Bildschirmfoto bei.
     

2) Klärung von individuellen Anliegen

Für die Klärung von Einzelfällen, welche studentische Leistungen betreffen, verwenden Sie den studentischen Antrag an den Modulprüfungsausschuss, welcher Ihrem Prüfungsbüro Kernstudium ausgefüllt übermittelt werden muss.

Das Formular bezieht sich auf Anliegen

  • versäumte fristgerechte Anmeldung
  • Rücktritt von angemeldeter Leistung
  • Abweichen von der vorgesehenen Veranstaltungs-Kombination im Verbundangebot
  • Anmeldung von Zusatzleistungen
  • Teilnahme an einem Modul ohne Erfüllung der formalen Teilnahmevoraussetzung.

Wenn Sie am Prüfungstermin erkrankt sind, holen Sie ein ärztliches Attest ein. Dieses lassen Sie dann dem Prüfungsbüro zukommen,  gerne digital per E-Mail, eingescannt im PDF-Format (keine Fotos).
Weitere notwendige Angaben für das Prüfungsbüro sind
- Vor- und Name
- Matrikelnummer
- Modul im Teilstudiengang Kernstudium
- Lehrperson
- Veranstaltungsnummer und Titel der Lehrveranstaltung.
Das Prüfungsbüro trägt dann einen Rücktritt mit Attest von der betreffenden Prüfung ein in der elektronischen Prüfungverwaltung.
Bitte beachten Sie, dass die Lehrpersonen dort keine Rücktritte mit Attest verbuchen können.
Informieren Sie aber bitte auch die Lehrperson bzw. deren Sekretariat über Ihre Erkrankung.

Die Anmeldungen zu zweiten Prüfterminen bzw. Wiederholungterminen erfolgen ebenfalls über den E-Campus.

Die jeweiligen Anmeldefristen zu 2. Prüfterminen, bzw. Wiederholungsterminen finden Sie bei den Details der Lehrveranstaltungsankündigung im Vorlesungsverzeichnis LSF. Wenn Sie diese Frist versäumen, ist eine nachträgliche Anmeldung nur (per Antrag) über das Prüfungsbüro möglich.

Die Mitteilung über das Nichtbestehen einer noch wiederholbaren Modulprüfung erfolgt durch Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses durch das elektronische Prüfungsverwaltungssystem.

Wenn Sie eine Modulprüfung oder eine Studienleistung für den Teilstudiengang Kernstudium nicht bestehen, dann verbucht die Lehrperson oder deren Sekretariat ein Nicht-Bestanden (NB) für diesen angetretenen Versuch.

Bei einer nicht-bestandenen Prüfungsleistung im Teilstudiengang Kernstudium haben Sie insgesamt zwei Wiederholungsversuche in jedem Modul, um diese Prüfung zu bestehen. Wird eine Modulprüfungsleistung endgültig (das heißt, nach 3 Versuchen) nicht bestanden, wenden Sie sich bitte unverzüglich an das Prüfungsbüro, um sich hinsichtlich Ihrer Studienmöglichkeiten beraten zu lassen.

Nicht-bestandene Studienleistungen im Teilstudiengang Kernstudium können Sie im entsprechenden Modul beliebig oft wiederholen.

Wenn Sie eine Prüfungsleistung / Studienleistung  über den eCampus angemeldet haben, die Prüfung aber nicht absolvieren, ist das ein Fehlversuch wegen Nicht-Erscheinens (NE). Wird ein Fehlversuch eingetragen, wird dieser auf die maximale Anzahl möglicher Versuche (3 Versuche für Modulprüfungsleistungen) angerechnet. Dann haben Sie nur noch die Möglichkeit, bei der Lehrperson im Nachhinein einen Rücktritt von der angemeldeten Leistung zu beantragen (siehe auch Frage 38). Innerhalb der Anmeldefrist (Standard-Termin 25.01. eines Jahres für das Wintersemester und Standard-Termin 30.06. eines Jahres für das Sommersemester) können Sie sich im eCampus von einer angemeldeten Studien- oder Modulprüfungsleistung selbst wieder online abmelden.

Studierende der Studiengänge L1, L2 und L3 wenden sich bezüglich des Kernstudium an das Prüfungsbüro Kernstudium (Fachbereich 01).

Für Studierende der L4-Studiengänge ist das Prüfungsamt Berufs- und Wirtschaftspädagogik (Fachbereich 07) zuständig.

Für das Kernstudium gibt es einen Leitfaden zum wissenschaftlichen Arbeiten. Er wurde von den am Kernstudium beteiligten Fachgruppen und Instituten abgestimmt. Der Leitfaden ist eine Hilfestellung für die Erstellung von Leistungen im Studium und für Abschlussarbeiten.

Es gibt für das Kernstudium einen von den am Kernstudium beteiligten Fachgruppen und Insituten abgestimmten Leitfaden zum wissenschaftlichen Arbeiten.

Weitere Informationen zum wissenschaftlichen Arbeiten im Kernstudium erhalten Sie im Open-Moodle Kurs des Kernstudiums.

https://moodle.uni-kassel.de/course/view.php?id=4277

 

Mit diesem Kurs soll Ihnen ein Einstieg in das wissenschaftliche Arbeiten ermöglicht werdem. Wissenschaftliches Arbeiten ist ein Kernelement Ihres Studiums und wird von Ihnen sowohl in Lehrveranstaltungen als auch in Prüfungsleistungen verlangt. 

Dieser Kurs besteht aus folgenden Einheiten, in denen es um die ersten Schritte bis hin zum wissenschaftlichen Arbeiten geht: 

 

  1. Eine wissenschaftliche Arbeit folgt klaren Regeln
  2. Eine wissenschaftliche Arbeit folgt klaren Formen (Layout)
  3. Zitieren ist das A und O!
  4. Das Literaturverzeichnis
  5. Wissenschaftliche Arbeiten anfertigen
  6. Organisation und Management

Erste Staatsprüfung (L1, L2, L3) / Bachelorarbeit und Masterarbeit (L4)

Informationen vom Zentrum für Lehrer:innenbildung finden Sie hier.

Die Studienberatung Lehramt bietet ca. alle 6 Monate eine Informationsveranstaltung (getrennt für L1 bzw. L2/L3) zur Ersten Staatsprüfung an. Es wird empfohlen, ungefähr ein Jahr, bevor geplant ist, die Ersten Staatsprüfungen abzulegen, an der entsprechenden Veranstaltung teilzunehmen.

Informationen der Hessischen Lehrkräfteakademie finden Sie hier.

 

 

Eine als Service hinterlegte Übersicht zu Prüfungsberechtigten für die Erste Staatsprüfung im Bereich
- Didaktik der Grundschule und
- Grundwissenschaften (= Kernstudium)
finden Sie auf unserer Homepage unter diesem Link.

Sollten Sie Unterstützung bei dem Finden von Staatsprüfer:innen im Bereich der Didaktik der Grundschule und den Grundwissenschaften benötigen, wenden Sie sich per Mail an an muendliche.kernstudium[at]uni-kassel[dot]de .

Für die Anmeldung zur Zuweisung einer zweiten mündlichen Prüfperson gibt es im Kernstudium drei unterschiedliche Formulare für diese verschiedenen Prüfung(en) :

  • L1,
    mündliche Prüfung in den Grundwissenschaften
  • L1,
    mündliche Kombinationsprüfung in Grundwissennschaften und Didaktik der Grundschule
  • L2 sowie L3,
    mündliche Prüfung in den Grundwissenschaften.

Diese Formulare finden Sie unterdem Menüpunkt 1. Staatspruefung Kernstudium u. DDG. Dort müssen Sie sich zunächst unten auf der Seite mit Ihrem Uni-Account anmelden und danach das entsprechende Formular auswählen und ausfüllen. Nach dem Absenden erhalten Sie eine Bestätigungsmail über den Eingang Ihrer Daten. Bis zur Zuweisung kann einige Zeit vergehen, da erst alle Anmeldungen gesammelt werden, bevor die Zuordnung der zweiten Prüfpersonen erfolgt.

Umfangreiche Angaben zur Bacherlorarbeit und Masterarbeit in einem der L4-Studiengänge erhalten Sie unter

Bachelor-/Masterarbeiten (uni-kassel.de)

Weiteres

Jede Matrikelnummer an der Universität Kassel wird nur einmal vergeben und ist somit eindeutig.

Wenn Sie bei Anfragen ausschließlich Ihren Vornamen und Nachnamen übermitteln, könnte es sein, dass es mehrere Immatrikulierende gibt, auf welche diese Angaben auch zutreffen. Die hieraus resultierenden erforderlichen Rückfragen führen zu einer Verzögerung bei der Klärung Ihres Anliegens.

Bitte benutzen Sie für Ihre Anfragen die Uni-Mailadresse (ukxxxxxx@student.uni-kassel.de).

Studienprofile in Lehramtsstudiengängen bieten Studierenden die Möglichkeit, innerhalb des Regelstudiums auf freiwilliger und selbstverantwortlicher Basis einen Schwerpunkt in einem bestimmten Themenbereich zu setzen. Umfangreiche Angaben zu Studienprofilen in Lehramtsstudiengängen sind hier hinterlegt.

Studienwerkstätten und Lehr-Lern-Labore bieten Studierenden (je nach Ausrichtung auch Schüler:innen, Lehrpersonen im Vorbereitungsdienst und Lehrenden) Materialien und Lehr-Lern-Umgebungen, mit denen selbstreguliertes und forschendes Lernen erprobt werden kann.

Informationen zu den einzelnen Studienwerkstätten / Lehr-Lern-Laboren finden Sie hier

Haben Sie weitere Fragen?

Vielleicht finden Sie die Antwort in einem der anderen Menüpunkte.

Bleiben noch Fragen zum Kernstudium offen, nehmen Sie unsere Beratungsangebote wahr.

Zwei Hinweise beachten Sie bitte zum Beratungsangebot der studentischen Mitarbeitenden:
Studentische Mitarbeiter:innen teilen keine Veranstaltungsplätze zu.
Zudem beraten sie nicht zur Ersten Staatsprüfung.